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Beschlussvorlage (Anlage zur B 765/2006-Erläuterung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur V 765/2006, Seite 1 von 8 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig AbwasserbeseitigungI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden maßgeblich durch die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte bestimmt. Erstmals im Jahr 2007 soll teilweise eine Abdeckung der Fixkosten über eine Grundgebühr erfolgen. Dabei entrichtet der Kunde einen monatlichen Betrag für die Sicherstellung der 24´ stündigen Abnahmebereitschaft des Abwasserbetriebes. Als Maß für die Inanspruchnahme der „Bereitschaft“ dient die Größe des Frischwasserzählers. Dieser sagt –bei Zugrundelegung des Frischwassermaßstabes- durch seine Größe etwas darüber aus, wie viel Schmutzwasser maximal der Kanalisation zugeführt werden kann. Die Einnahme aus der Grundgebühr beeinflusst wiederum das Ergebnis des Betriebzweiges hinsichtlich der Einnahmen aus den Entgelten. Insofern ist bei den Umsatzerlösen eine weitgehend iterative Annäherung an das letztendlich zu prognostizierende Endergebnis erforderlich. Die in 2007 anstehende Mehrwertsteuererhöhung sowie eine verstärkte Investition in die Sanierung der Kanalisation führen dazu, dass insgesamt die Umsatzerlöse steigen müssen, was dann –zur Erzielung eines ausgeglichenen Ergebnisses - zwangsläufig zu einem höheren Entgelt führt. Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem Bereich der Baukostenzuschüsse – als Umsatzerlös- mit 3% aufgelöst. Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse, welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgeltkalkulation bewirkt. Die langfristig fortgeschriebene Auflösung beträgt 900.000 € für das Jahr 2007. Eine weitere Einnahmeposition ist die Erstattung des Kostenanteils für die Entwässerung öffentlicher Verkehrsflächen. Diese errechnet sich für den Eigenbetrieb Straßen aus den zu erwartenden Betriebskosten, welche zum Jahresende spitz abgerechnet werden. Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen wird ein Betrag in der Größenordnung der Vorjahre erzielt, wobei dieser sich aus den tatsächlich zu entwässernden Flächen ergibt. 2. Aktivierte Eigenleistungen Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel mit 2 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T2276.doc - Anlage 1 zur V 765/2006, Seite 2 von 8 3. Sonstige betriebliche Erträge Haupteinnahme stellen in diesem Bereich die Inkassoerträge dar, die der Betriebszweig Wasserversorgung an Abwasser für die Kundenbetreuung und das Abrechnen mit den Kunden zahlt. Für den Versorgungsbereich der Wasserversorgung hat sich die Einstellung der Wasserversorgung als probates Mittel erwiesen säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen. Leider gibt es diese Möglichkeit in der Abwasserbeseitigung nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des Verbandswasserwerkes bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu bewegen sind, ihre Abwasserrechnung zu begleichen. Die Betriebsleitung hat sich daher dazu entschlossen, ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung der Forderungen zu beauftragen. Befristet auf ein Jahr soll so versucht werden, zumindest den Anteil uneinbringlicher Forderungen zu reduzieren. 4. Materialaufwand Der Materialaufwand wird sich im Jahr 2007 erheblich vergrößern. Dies liegt wie bereits erwähnt an der Mehrwertsteuererhöhung auf 19% sowie an den gestiegenen Aufwendungen für die Unterhaltung der Kanäle und hier insbesondere der Sanierung. Der Sanierungsumfang ergibt sich aus dem Sanierungskonzept, welches wiederum aus den Vorgaben bzw. Ergebnissen der SüwV Kan entwickelt wurde. Ein verschieben der Maßnahmen ist gerade in diesen Bereichen nicht möglich, da es sich um gesetzliche Vorgaben handelt, deren Einhaltung nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen zwingend ist. Allgemein verteuern sich nahezu alle Bereiche, wie z.B. auch die Zahlungen an den Erftverband, welcher uns ja in den vergangenen Jahren mit insgesamt rückläufigen Beiträgen erstaunt hat. Betrachtet man die Gesamterlöse des Betriebszweiges, beansprucht der Erftverband immerhin 44 % davon. Gemessen an den Einnahmen aus den Entgelten, gehen 60% an den sondergesetzlichen Verband, dessen Effizienz sich gänzlich unseres Einflusses entzieht. 5. Personalaufwand Die Ansätze wurden den tariflichen Vorgaben angepasst und bewegen sich im Rahmen der Vorjahresansätze. Die Mitarbeiter (innen) der Stadtwerke sind teilweise für mehrere Betriebszweige tätig und werden mithin prozentual mit ihren Personalkosten zugeordnet. Demnach kann es übers Jahr gesehen zu geringfügigen Verschiebungen kommen. Durch den neuen Tarif im öffentlichen Dienst ergibt sich zwar eine etwas veränderte Zuordnung, insgesamt ist aber eine Besitzstandswahrung für bestehende Arbeitsverträge vereinbart worden, so dass sich der neue Tarif nur unwesentlich auf die zu erwartenden Personalkosten auswirken dürfte. Im Jahr 2007 ist tarifvertraglich erstmals die Zahlung einer Leistungszulage vorgesehen. Aufgrund der Ausgestaltung des Tarifvertrages dürfte sich aber keine wesentliche Veränderung bei den Personalkosten ergeben. 6. Abschreibungen Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten errechnen sich für 2007 mit ca. 1.200.000,- €. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen einen Ansatz von rd. 390.000,- Euro vor. In diesem Betrag sind als maßgebliche Größen die Personalkosten für städtische Bedienstete sowie der allgemeine Verwaltungskostenbeitrag der Stadt enthalten. Damit bewegt sich dieser Ansatz in der Größenordnung der Vorjahre, wobei insgesamt eine Deckung der Kosten über alle Positionen angestrebt ist. Demnach sind die Zahlen „gegeneinander deckungsfähig“. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T2276.doc - Anlage 1 zur V 765/2006, Seite 3 von 8 8. Zinsen und ähnliche Erträge Die Betriebsleitung ist bemüht, Guthaben der laufenden Konten möglichst „zinsbringend“ anzulegen. 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die wohl größte Veränderung im Wirtschaftsplan 2007 mit den am weit reichensten Konsequenzen ist die Rückzahlung des Trägerdarlehens von 11 Mio. Euro an die Stadt Erftstadt sowie die Einführung der Verzinsung des Anlagevermögens des Abwasserbetriebes. Der Betriebsleitung liegt ein Gutachten der Abwasserberatung NRW vor, wonach aus dem Unternehmen rechtskonform ein Betrag von 1.050.000 Euro entnommen und dem Mutterkonzern Stadt zugeführt werden darf. Dieser Betrag wird vom Kunden über eine Grundgebühr sowie eine Erhöhung der Verbrauchsentgelte erwirtschaftet. Das Anlagevermögen wird dabei mit einem Zinssatz von 7 % verzinst, wobei die vom Bürger bereits gezahlten Baukostenzuschüsse für die Anlagen von der Verzinsung ausgenommen sind. 11. Sonstige Steuern An Steuern fallen beim Betriebszweig Zinsabschlagssteuer und Kfz-Steuern an. 12. Jahresverlust/Jahresgewinn Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2007 weist für die Abwasserbeseitigung einen ausgeglichenes Ergebnis aus. Bei den Planansätzen wurden weitestgehend die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2005 angesetzt. Diese berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanerstellung vorhersehbaren Ausgaben und Einnahmen. Allgemein unterliegen die Ansätze fast wie in der Privatwirtschaft Schwankungen, die sich nur schwer im voraus kalkulieren lassen. So findet zwar der in Erftstadt feststellbare Rückgang beim Frischwassergebrauch – immerhin sank der Durchschnittsgebrauch von 2001- 2005 von 126 Litern pro Einwohner und Tag auf 121 Liter- in der Kalkulation seinen Niederschlag, aber ein Witterungsbedingter „Mehrgebrauch“ lässt sich nun mal nicht kalkulieren. Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der sorgfältigen Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben. III. Vermögensplan - Einnahmen 1. Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes Die Investitionspauschale des Landes NW zur Förderung von Abwasserbeseitigungsanlagen wird seit dem Jahre 2001 nicht mehr gezahlt. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T2276.doc - Anlage 1 zur V 765/2006, Seite 4 von 8 2. Baukostenzuschüsse/Ablösungen Baukostenzuschüsse sind für 2006 wie folgt zu erwarten: Baukostenzuschüsse 2007 BP 125 Zunft u. Gildestraße Justus v. Liebigstr. Wirtschaftspark BP 119 a Westernstraße u.a. Pastor Fassbender Straße Straßenanteil Auflösung aus Vorjahren Am Schießberg Summe 3. 55.000 € 27.000€ 50.000 € 50.200 € 8.840 € 200.000 € 40.560 € 431,600 € Verdiente Abschreibungen Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen Abschreibungen und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die Entwicklung zeigt sich durch die Minderung des Vermögens ungünstiger. 4. IV. Darlehensaufnahme/Kreditmarkt Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 3,2 Mio. Euro erforderlich. Vermögensplan - Ausgaben 1.3 Investitionen Dominierten im Jahr 2005/2006 noch die Maßnahmen im Wirtschaftspark Erftstadt und die Sanierung der Bonnerstraße den Investitionsbedarf, so sind es im Jahr 2007 die hydraulischen Sanierungen in Liblar. Aus den Ergebnissen der hydraulischen Überrechnung von Liblar ist ersichtlich, dass es dort erheblichen Investitionsbedarf gibt. So wird in 2007 im Bereich des Friedhofes ein Regenrückhaltebecken zu bauen sein, welches in seiner Dimension noch größer werden wird, als das in Gymnich. Ferner müssen in den aufgeführten Straßen die Kanäle erneuert/vergrößert werden. Die Ansätze sind als Anfinanzierung zu verstehen, da nicht davon auszugehen ist, dass die Maßnahmen im Jahr 2007 vollständig abgewickelt werden können. Für bereits in 2006 begonnene Maßnahmen wird lediglich die Anschlussfinanzierung im Investitionsplan eingestellt. Im Jahr 2006 wurde damit begonnen, für die Anlagen der Abwasserbeseitigung eine Art Fernwirktechnik „Light“ umzusetzen. Ausgehend von der Verpflichtung zur Störungsüberwachung haben die Ingenieure der Stadtwerke ein System konzipiert, dass diese in die Lage versetzt, die Anlagen vom PC aus zu überwachen. Dieses System wird nun an ausgewählten RÜB auf seine Gebrauchstauglichkeit getestet und soll bei Erfolg die Umrüstung der verbleibenden Behandlungsanlagen nach sich ziehen. Es werden daher auch im Jahr 2007 die erforderlichen Mittel eingestellt. Ziel der Installation ist es, die Überwachungshäufigkeit (die Anlagen müssen z.B. nach jedem Regen extra von jemandem angefahren werden) drastisch zu reduzieren. Demnach dürfte eine Amortisation dieser Investition in wenigen Jahren gegeben sein. Wie bereits in den Jahren zuvor, sind für verschiedene Ortslagen Ansätze zur Erstellung der Generalentwässerungspläne gebildet worden. Die Stadtwerke sind verpflichtet, die D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T2276.doc - Anlage 1 zur V 765/2006, Seite 5 von 8 Hydraulik der Kanalisation kontinuierlich zu überwachen und gemäß Landeswassergesetz entsprechende Netzanzeigen bei der Bezirksregierung vorzulegen. Im Jahr 2007 soll die Generalentwässerungsplanung für die Ortslagen Friesheim, Bliesheim, Ahrem, Konradsheim und Herrig erfolgen. Durch die verstärkte Investition in die Generalentwässerungspläne komplettiert sich zusehends das Bild der hydraulischen Situation der Entwässerung im gesamten Stadtgebiet. Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten Erkenntnissen über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen Investitionsumfang weiter geschlossen. 1.4 Betriebs- und Geschäftsausstattung Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an heute erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der Größenordnung der Vorjahre. 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 4. Jahresverlust/Jahresgewinn Der Jahresgewinn ist in Anbetracht des zu stemmenden Investitionsvolumens und der Unwägbarkeiten in einer Kalkulation zu vernachlässigen. Die Betriebsleitung geht davon aus, dass der Betrieb insgesamt ein ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaften wird. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T2276.doc -