Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur V 765/2006, Seite 1 von 8
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig AbwasserbeseitigungI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005
sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in
Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO
sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die
voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten
fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht
diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
1.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden maßgeblich durch die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte
bestimmt. Erstmals im Jahr 2007 soll teilweise eine Abdeckung der Fixkosten über eine
Grundgebühr erfolgen. Dabei entrichtet der Kunde einen monatlichen Betrag für die Sicherstellung der 24´ stündigen Abnahmebereitschaft des Abwasserbetriebes. Als Maß
für die Inanspruchnahme der „Bereitschaft“ dient die Größe des Frischwasserzählers.
Dieser sagt –bei Zugrundelegung des Frischwassermaßstabes- durch seine Größe etwas darüber aus, wie viel Schmutzwasser maximal der Kanalisation zugeführt werden
kann.
Die Einnahme aus der Grundgebühr beeinflusst wiederum das Ergebnis des Betriebzweiges hinsichtlich der Einnahmen aus den Entgelten. Insofern ist bei den Umsatzerlösen eine weitgehend iterative Annäherung an das letztendlich zu prognostizierende
Endergebnis erforderlich.
Die in 2007 anstehende Mehrwertsteuererhöhung sowie eine verstärkte Investition in die
Sanierung der Kanalisation führen dazu, dass insgesamt die Umsatzerlöse steigen
müssen, was dann –zur Erzielung eines ausgeglichenen Ergebnisses - zwangsläufig zu
einem höheren Entgelt führt.
Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem Bereich der Baukostenzuschüsse – als Umsatzerlös- mit 3% aufgelöst.
Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse, welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgeltkalkulation
bewirkt. Die langfristig fortgeschriebene Auflösung beträgt 900.000 € für das Jahr 2007.
Eine weitere Einnahmeposition ist die Erstattung des Kostenanteils für die Entwässerung öffentlicher Verkehrsflächen. Diese errechnet sich für den Eigenbetrieb Straßen
aus den zu erwartenden Betriebskosten, welche zum Jahresende spitz abgerechnet
werden. Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen wird ein Betrag in der
Größenordnung der Vorjahre erzielt, wobei dieser sich aus den tatsächlich zu entwässernden Flächen ergibt.
2.
Aktivierte Eigenleistungen
Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel mit
2 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet.
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3.
Sonstige betriebliche Erträge
Haupteinnahme stellen in diesem Bereich die Inkassoerträge dar, die der Betriebszweig
Wasserversorgung an Abwasser für die Kundenbetreuung und das Abrechnen mit den
Kunden zahlt. Für den Versorgungsbereich der Wasserversorgung hat sich die Einstellung der Wasserversorgung als probates Mittel erwiesen säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen. Leider gibt es diese Möglichkeit in der Abwasserbeseitigung nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des Verbandswasserwerkes bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu
bewegen sind, ihre Abwasserrechnung zu begleichen. Die Betriebsleitung hat sich daher
dazu entschlossen, ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung der Forderungen zu
beauftragen. Befristet auf ein Jahr soll so versucht werden, zumindest den Anteil uneinbringlicher Forderungen zu reduzieren.
4.
Materialaufwand
Der Materialaufwand wird sich im Jahr 2007 erheblich vergrößern. Dies liegt wie bereits
erwähnt an der Mehrwertsteuererhöhung auf 19% sowie an den gestiegenen Aufwendungen für die Unterhaltung der Kanäle und hier insbesondere der Sanierung. Der Sanierungsumfang ergibt sich aus dem Sanierungskonzept, welches wiederum aus den
Vorgaben bzw. Ergebnissen der SüwV Kan entwickelt wurde. Ein verschieben der Maßnahmen ist gerade in diesen Bereichen nicht möglich, da es sich um gesetzliche Vorgaben handelt, deren Einhaltung nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen zwingend
ist. Allgemein verteuern sich nahezu alle Bereiche, wie z.B. auch die Zahlungen an den
Erftverband, welcher uns ja in den vergangenen Jahren mit insgesamt rückläufigen Beiträgen erstaunt hat. Betrachtet man die Gesamterlöse des Betriebszweiges, beansprucht der Erftverband immerhin 44 % davon. Gemessen an den Einnahmen aus den
Entgelten, gehen 60% an den sondergesetzlichen Verband, dessen Effizienz sich
gänzlich unseres Einflusses entzieht.
5. Personalaufwand
Die Ansätze wurden den tariflichen Vorgaben angepasst und bewegen sich im Rahmen
der Vorjahresansätze. Die Mitarbeiter (innen) der Stadtwerke sind teilweise für mehrere
Betriebszweige tätig und werden mithin prozentual mit ihren Personalkosten zugeordnet.
Demnach kann es übers Jahr gesehen zu geringfügigen Verschiebungen kommen.
Durch den neuen Tarif im öffentlichen Dienst ergibt sich zwar eine etwas veränderte Zuordnung, insgesamt ist aber eine Besitzstandswahrung für bestehende Arbeitsverträge
vereinbart worden, so dass sich der neue Tarif nur unwesentlich auf die zu erwartenden
Personalkosten auswirken dürfte. Im Jahr 2007 ist tarifvertraglich erstmals die Zahlung
einer Leistungszulage vorgesehen. Aufgrund der Ausgestaltung des Tarifvertrages
dürfte sich aber keine wesentliche Veränderung bei den Personalkosten ergeben.
6.
Abschreibungen
Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten errechnen sich für 2007 mit ca. 1.200.000,- €.
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen einen Ansatz von rd. 390.000,- Euro
vor. In diesem Betrag sind als maßgebliche Größen die Personalkosten für städtische
Bedienstete sowie der allgemeine Verwaltungskostenbeitrag der Stadt enthalten. Damit
bewegt sich dieser Ansatz in der Größenordnung der Vorjahre, wobei insgesamt eine
Deckung der Kosten über alle Positionen angestrebt ist. Demnach sind die Zahlen „gegeneinander deckungsfähig“.
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8.
Zinsen und ähnliche Erträge
Die Betriebsleitung ist bemüht, Guthaben der laufenden Konten möglichst „zinsbringend“ anzulegen.
9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die wohl größte Veränderung im Wirtschaftsplan 2007 mit den am weit reichensten
Konsequenzen ist die Rückzahlung des Trägerdarlehens von 11 Mio. Euro an die Stadt
Erftstadt sowie die Einführung der Verzinsung des Anlagevermögens des Abwasserbetriebes.
Der Betriebsleitung liegt ein Gutachten der Abwasserberatung NRW vor, wonach aus
dem Unternehmen rechtskonform ein Betrag von 1.050.000 Euro entnommen und dem
Mutterkonzern Stadt zugeführt werden darf. Dieser Betrag wird vom Kunden über eine
Grundgebühr sowie eine Erhöhung der Verbrauchsentgelte erwirtschaftet. Das Anlagevermögen wird dabei mit einem Zinssatz von 7 % verzinst, wobei die vom Bürger bereits
gezahlten Baukostenzuschüsse für die Anlagen von der Verzinsung ausgenommen sind.
11. Sonstige Steuern
An Steuern fallen beim Betriebszweig Zinsabschlagssteuer und Kfz-Steuern an.
12. Jahresverlust/Jahresgewinn
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2007 weist für die Abwasserbeseitigung einen ausgeglichenes Ergebnis aus. Bei den Planansätzen wurden weitestgehend die Ergebnisse der
Jahresabschlussprüfung 2005 angesetzt.
Diese berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanerstellung vorhersehbaren
Ausgaben und Einnahmen. Allgemein unterliegen die Ansätze fast wie in der Privatwirtschaft Schwankungen, die sich nur schwer im voraus kalkulieren lassen. So findet zwar
der in Erftstadt feststellbare Rückgang beim Frischwassergebrauch – immerhin sank der
Durchschnittsgebrauch von 2001- 2005 von 126 Litern pro Einwohner und Tag auf 121
Liter- in der Kalkulation seinen Niederschlag, aber ein Witterungsbedingter „Mehrgebrauch“ lässt sich nun mal nicht kalkulieren.
Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der sorgfältigen
Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle Schwankungen. Diese
werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben.
III.
Vermögensplan - Einnahmen
1.
Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes
Die Investitionspauschale des Landes NW zur Förderung von Abwasserbeseitigungsanlagen wird seit dem Jahre 2001 nicht mehr gezahlt.
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2.
Baukostenzuschüsse/Ablösungen
Baukostenzuschüsse sind für 2006 wie folgt zu erwarten:
Baukostenzuschüsse 2007
BP 125 Zunft u. Gildestraße
Justus v. Liebigstr.
Wirtschaftspark
BP 119 a Westernstraße u.a.
Pastor Fassbender Straße
Straßenanteil Auflösung aus Vorjahren
Am Schießberg
Summe
3.
55.000 €
27.000€
50.000 €
50.200 €
8.840 €
200.000 €
40.560 €
431,600 €
Verdiente Abschreibungen
Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen Abschreibungen
und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die Entwicklung zeigt sich
durch die Minderung des Vermögens ungünstiger.
4.
IV.
Darlehensaufnahme/Kreditmarkt
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von
3,2 Mio. Euro erforderlich.
Vermögensplan - Ausgaben
1.3 Investitionen
Dominierten im Jahr 2005/2006 noch die Maßnahmen im Wirtschaftspark Erftstadt und
die Sanierung der Bonnerstraße den Investitionsbedarf, so sind es im Jahr 2007 die
hydraulischen Sanierungen in Liblar. Aus den Ergebnissen der hydraulischen Überrechnung von Liblar ist ersichtlich, dass es dort erheblichen Investitionsbedarf gibt. So wird in
2007 im Bereich des Friedhofes ein Regenrückhaltebecken zu bauen sein, welches in
seiner Dimension noch größer werden wird, als das in Gymnich. Ferner müssen in den
aufgeführten Straßen die Kanäle erneuert/vergrößert werden. Die Ansätze sind als Anfinanzierung zu verstehen, da nicht davon auszugehen ist, dass die Maßnahmen im Jahr
2007 vollständig abgewickelt werden können.
Für bereits in 2006 begonnene Maßnahmen wird lediglich die Anschlussfinanzierung im
Investitionsplan eingestellt.
Im Jahr 2006 wurde damit begonnen, für die Anlagen der Abwasserbeseitigung eine Art
Fernwirktechnik „Light“ umzusetzen. Ausgehend von der Verpflichtung zur Störungsüberwachung haben die Ingenieure der Stadtwerke ein System konzipiert, dass diese in
die Lage versetzt, die Anlagen vom PC aus zu überwachen. Dieses System wird nun an
ausgewählten RÜB auf seine Gebrauchstauglichkeit getestet und soll bei Erfolg die
Umrüstung der verbleibenden Behandlungsanlagen nach sich ziehen. Es werden daher
auch im Jahr 2007 die erforderlichen Mittel eingestellt. Ziel der Installation ist es, die
Überwachungshäufigkeit (die Anlagen müssen z.B. nach jedem Regen extra von jemandem angefahren werden) drastisch zu reduzieren. Demnach dürfte eine Amortisation dieser Investition in wenigen Jahren gegeben sein.
Wie bereits in den Jahren zuvor, sind für verschiedene Ortslagen Ansätze zur Erstellung
der Generalentwässerungspläne gebildet worden. Die Stadtwerke sind verpflichtet, die
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Hydraulik der Kanalisation kontinuierlich zu überwachen und gemäß Landeswassergesetz entsprechende Netzanzeigen bei der Bezirksregierung vorzulegen. Im Jahr 2007
soll die Generalentwässerungsplanung für die Ortslagen Friesheim, Bliesheim, Ahrem,
Konradsheim und Herrig erfolgen. Durch die verstärkte Investition in die Generalentwässerungspläne komplettiert sich zusehends das Bild der hydraulischen Situation der
Entwässerung im gesamten Stadtgebiet.
Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten Erkenntnissen
über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen Investitionsumfang weiter geschlossen.
1.4 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an heute
erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der Größenordnung der
Vorjahre.
2.
Schuldendienst
Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt.
4.
Jahresverlust/Jahresgewinn
Der Jahresgewinn ist in Anbetracht des zu stemmenden Investitionsvolumens und der
Unwägbarkeiten in einer Kalkulation zu vernachlässigen. Die Betriebsleitung geht davon
aus, dass der Betrieb insgesamt ein ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaften wird.
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