Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 112/2008
Az.: 61.21-20/160
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 20.02.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.03.2008
Rat
01.04.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung
11.06.2008
Rat
19.06.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung
23.09.2008
Rat
14.10.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 160 A, E. Liblar, Am Villehang
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB als Bürgerversammlung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.02.2008
Beschlussentwurf:
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)
wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 160 A, Erftstadt - Liblar, Am Villehang.
II.
Die von der Verwaltung vorgestellten städtebaulichen Vorentwürfe werden zur Kenntnis
genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der vorgestellten Planentwürfe die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 (Bürgerversammlung) für den
Bebauungsplan Nr. 160 A, E.-Liblar, Am Villehang, durchzuführen.
Begründung:
Zu I.:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 A , E. - Liblar, Am Villehang, soll die
planungsrechtliche Grundlage für die bauliche Entwicklung einer Teilfläche der im
Flächennutzungsplan im Bereich westlich und östlich der Waldorfschule dargestellten
Wohnbauflächenreserven geschaffen werden. Es handelt sich hierbei um den östlich der
Waldorfschule gelegenen und im städtischen Eigentum befindlichen Teilbereich (ca. 3,1 ha). Dies
hat den Vorteil, dass bereits kurzfristig nach der Schaffung von Planungsrecht mit der
Erschließung, Vermarktung und baulichen Realisierung begonnen werden kann.
Orientiert an der örtlichen Siedlungs- und Versorgungsstruktur sowie der derzeitigen Marktlage
bzw. Grundstücksnachfrage wird die Entwicklung einer überwiegend ein bis- zweigeschossigen
Einfamilienhausbebauung mit Reihenhäusern, Doppelhäusern, freistehenden Einfamilienhäusern
sowie einem untergeordneten Anteil an Geschosswohnungsbauten mit bis zu zwei Vollgeschossen
angestrebt.
Zu.: II:
Der Ausschusses für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.03.2007 (V 390/2006) den
Beschluss gefasst, für den Bereich westlich und östlich der Waldorfschule ein Baugebiet zu
realisieren, wobei zunächst - integriert in eine Gesamtplanung - für den Bereich der städtischen
Fläche (östlich der Waldorfschule) ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.
Als ersten Verfahrensschritt hat die Verwaltung bereits in der Zeit vom 15.05.2007 bis 14.06.2007
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Im Anschluss daran sind drei alternative städtebauliche Vorentwürfe für das Gesamtgebiet
erarbeitet worden, welche nunmehr dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung vorgelegt
werden.
Die Vorentwürfe sind so konzipiert, dass insbesondere hinsichtlich der Bauweise (Reihenhaus-,
Doppelhaus-, freistehende Einfamilienhausbebauung) und der Dichte (Geschosswohnungsbau) im
weiteren Planverfahren und bei der Planrealisierung genügend Spielräume für entsprechende
Änderungen / Anpassungen bestehen. In allen drei Planentwürfen sind die bereits im Vorfeld
diskutierten alternativen Wohnformen (generationenübergreifendes Wohnen, „Dorf in der Stadt“,
altengerechtes Wohnen usw.) an unterschiedlichen Stellen im Plangebiet integrierbar.
Die Verwaltung wird in der Sitzung die Vorentwürfe im Detail erläutern. Den Fraktionen und
sachkundigen Einwohnern werden die Vorentwürfe einschließlich der Vorentwurfsbegründungen
parallel zur Vorlage zugesandt.
Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1
BauGB) in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Danach soll im Fachausschuss das
Plankonzept festgelegt werden, welches als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf bzw.
Rechtsplan dienen soll. Im Anschluss daran kann der Bebauungsplanentwurf für den
Offenlegungsbeschluss vorbereitet werden.
(Bösche)
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