Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 160 A, E. Liblar, Am Villehang I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB als Bürgerversammlung )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 160 A, E. Liblar, Am Villehang 
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB als Bürgerversammlung ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 160 A, E. Liblar, Am Villehang 
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB als Bürgerversammlung )

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 112/2008 Az.: 61.21-20/160 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 20.02.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.03.2008 Rat 01.04.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 11.06.2008 Rat 19.06.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 23.09.2008 Rat 14.10.2008 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 160 A, E. Liblar, Am Villehang I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB als Bürgerversammlung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.02.2008 Beschlussentwurf: I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 160 A, Erftstadt - Liblar, Am Villehang. II. Die von der Verwaltung vorgestellten städtebaulichen Vorentwürfe werden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der vorgestellten Planentwürfe die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 (Bürgerversammlung) für den Bebauungsplan Nr. 160 A, E.-Liblar, Am Villehang, durchzuführen. Begründung: Zu I.: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 A , E. - Liblar, Am Villehang, soll die planungsrechtliche Grundlage für die bauliche Entwicklung einer Teilfläche der im Flächennutzungsplan im Bereich westlich und östlich der Waldorfschule dargestellten Wohnbauflächenreserven geschaffen werden. Es handelt sich hierbei um den östlich der Waldorfschule gelegenen und im städtischen Eigentum befindlichen Teilbereich (ca. 3,1 ha). Dies hat den Vorteil, dass bereits kurzfristig nach der Schaffung von Planungsrecht mit der Erschließung, Vermarktung und baulichen Realisierung begonnen werden kann. Orientiert an der örtlichen Siedlungs- und Versorgungsstruktur sowie der derzeitigen Marktlage bzw. Grundstücksnachfrage wird die Entwicklung einer überwiegend ein bis- zweigeschossigen Einfamilienhausbebauung mit Reihenhäusern, Doppelhäusern, freistehenden Einfamilienhäusern sowie einem untergeordneten Anteil an Geschosswohnungsbauten mit bis zu zwei Vollgeschossen angestrebt. Zu.: II: Der Ausschusses für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.03.2007 (V 390/2006) den Beschluss gefasst, für den Bereich westlich und östlich der Waldorfschule ein Baugebiet zu realisieren, wobei zunächst - integriert in eine Gesamtplanung - für den Bereich der städtischen Fläche (östlich der Waldorfschule) ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Als ersten Verfahrensschritt hat die Verwaltung bereits in der Zeit vom 15.05.2007 bis 14.06.2007 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Anschluss daran sind drei alternative städtebauliche Vorentwürfe für das Gesamtgebiet erarbeitet worden, welche nunmehr dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung vorgelegt werden. Die Vorentwürfe sind so konzipiert, dass insbesondere hinsichtlich der Bauweise (Reihenhaus-, Doppelhaus-, freistehende Einfamilienhausbebauung) und der Dichte (Geschosswohnungsbau) im weiteren Planverfahren und bei der Planrealisierung genügend Spielräume für entsprechende Änderungen / Anpassungen bestehen. In allen drei Planentwürfen sind die bereits im Vorfeld diskutierten alternativen Wohnformen (generationenübergreifendes Wohnen, „Dorf in der Stadt“, altengerechtes Wohnen usw.) an unterschiedlichen Stellen im Plangebiet integrierbar. Die Verwaltung wird in der Sitzung die Vorentwürfe im Detail erläutern. Den Fraktionen und sachkundigen Einwohnern werden die Vorentwürfe einschließlich der Vorentwurfsbegründungen parallel zur Vorlage zugesandt. Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Danach soll im Fachausschuss das Plankonzept festgelegt werden, welches als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf bzw. Rechtsplan dienen soll. Im Anschluss daran kann der Bebauungsplanentwurf für den Offenlegungsbeschluss vorbereitet werden. (Bösche) -2-