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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße; Beschluss über die erneute Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße; 
Beschluss über die erneute Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße; 
Beschluss über die erneute Offenlage)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 107/2008 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 18.02.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.03.2008 Rat 01.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße; Beschluss über die erneute Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.02.2008 Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf inklusive Begründung als Bebauungsplanentwurf 13 D, Änderung, Erftstadt - Liblar, Carl-Schurz-Straße beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die erneute Offenlage gemäß § 4a (3) in Verbindung mit § 3(2) BauGB durchzuführen. Begründung: Der Bauverein Erftstadt e.G., Fritz-Erler-Straße 6, 50374 Erftstadt hat mit Schreiben vom 28.07.2005 beantragt, einen Bebauungsplan für das aus dem Anlageplan ersichtliche Gebiet im Eckbereich Carl-Schurz-Straße/Grachtstraße in Erftstadt-Liblar aufzustellen. In der Sitzung am 18.10.2005 hat der Rat der Stadt Erftstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 D, Änderung Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand in der Zeit vom 08.11.2005 bis einschließlich 06.12.2005 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde als Bürgerversammlung am 16.02.2006 durchgeführt (s. Anlage Niederschrift). Auf der Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat das vom Bauverein mit der Planung beauftragte Stadtplanungsbüro Lanzerath, Euskirchen einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, der dem Rat der Stadt Erftstadt in den Sitzungen vom 27.03.2007 und 19.06.2007 vorgestellt wurde. Der Bebauungsplanentwurf wurde daraufhin vom 08.08.2007 bis einschließlich 07.09.2007 für die Öffentlichkeit zur Einsicht offen gelegt. Aufgrund der darauffolgenden Stellungnahmen der benachbarten Grundstückseigentümer und der Behörden sowie in Abstimmung mit der Verwaltung und den benachbarten Einwohnern hat das Stadtplanungsbüro Lanzerath den Bebauungsplanvorentwurf überarbeitet und die vorgetragenen Anregungen, soweit städtebaulich erforderlich, berücksichtigt. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Errichtung einer ein- bis dreigeschossigen Mehrfamilienhausbebauung in den hinteren Grundstücksbereichen an der Carl-Schurz-Straße sowie der Straßenfront an der Grachtstraße geschaffen werden. Durch die neue Planung wird gegenüber dem Vorentwurf das Bauvolumen insgesamt deutlich reduziert. Die geplanten Baukörper wurden städtebaulich neu geordnet, so dass dadurch der Abstand zur Nachbarbebauung vergrössert werden konnte. Die festgesetzte Höhe der geplanten dreigeschossigen Bebauung richtet sich an der vorhandenen Höhe des Gebäudes Carl-Schurz-Straße 121 und darf nicht überschritten werden. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage zur Realisierung einer „Mantelbebauung“ entlang der Carl-Schurz-Straße und entspricht somit auch den städtebaulichen Zielsetzungen der Rahmenplanung „Carl-Schurz-Straße“ zur Stärkung des Ortskerns von Liblar. Im weiteren Verfahren ist nach der Offenlage der Satzungsbeschluss vorgesehen. (Bösche) Anlagen: Anlageplan Niederschrift der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bebauungsplanentwurf und Begründung (Fraktionen u. sachk. Einwohner) -2-