Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 107/2008
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 18.02.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.03.2008
Rat
01.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße;
Beschluss über die erneute Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 18.02.2008
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird der
von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf inklusive Begründung als Bebauungsplanentwurf 13 D, Änderung, Erftstadt - Liblar, Carl-Schurz-Straße beschlossen. Gleichzeitig wird
die Verwaltung beauftragt, die erneute Offenlage gemäß § 4a (3) in Verbindung mit § 3(2) BauGB
durchzuführen.
Begründung:
Der Bauverein Erftstadt e.G., Fritz-Erler-Straße 6, 50374 Erftstadt hat mit Schreiben vom
28.07.2005 beantragt, einen Bebauungsplan für das aus dem Anlageplan ersichtliche Gebiet im
Eckbereich Carl-Schurz-Straße/Grachtstraße in Erftstadt-Liblar aufzustellen.
In der Sitzung am 18.10.2005 hat der Rat der Stadt Erftstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 D, Änderung Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße beschlossen. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
fand in der Zeit vom 08.11.2005 bis einschließlich 06.12.2005 statt. Die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde als Bürgerversammlung am
16.02.2006 durchgeführt (s. Anlage Niederschrift).
Auf der Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat
das vom Bauverein mit der Planung beauftragte Stadtplanungsbüro Lanzerath, Euskirchen einen
Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, der dem Rat der Stadt Erftstadt in den Sitzungen vom
27.03.2007 und 19.06.2007 vorgestellt wurde. Der Bebauungsplanentwurf wurde daraufhin vom
08.08.2007 bis einschließlich 07.09.2007 für die Öffentlichkeit zur Einsicht offen gelegt.
Aufgrund der darauffolgenden Stellungnahmen der benachbarten Grundstückseigentümer und
der Behörden sowie in Abstimmung mit der Verwaltung und den benachbarten Einwohnern hat
das Stadtplanungsbüro Lanzerath den Bebauungsplanvorentwurf überarbeitet und die
vorgetragenen Anregungen, soweit städtebaulich erforderlich, berücksichtigt.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die
Errichtung einer ein- bis dreigeschossigen Mehrfamilienhausbebauung in den hinteren Grundstücksbereichen an der Carl-Schurz-Straße sowie der Straßenfront an der Grachtstraße
geschaffen werden. Durch die neue Planung wird gegenüber dem Vorentwurf das Bauvolumen
insgesamt deutlich reduziert. Die geplanten Baukörper wurden städtebaulich neu geordnet, so
dass dadurch der Abstand zur Nachbarbebauung vergrössert werden konnte. Die festgesetzte
Höhe der geplanten dreigeschossigen Bebauung richtet sich an der vorhandenen Höhe des
Gebäudes Carl-Schurz-Straße 121 und darf nicht überschritten werden.
Der Bebauungsplan bildet die Grundlage zur Realisierung einer „Mantelbebauung“ entlang der
Carl-Schurz-Straße und entspricht somit auch den städtebaulichen Zielsetzungen der
Rahmenplanung „Carl-Schurz-Straße“ zur Stärkung des Ortskerns von Liblar.
Im weiteren Verfahren ist nach der Offenlage der Satzungsbeschluss vorgesehen.
(Bösche)
Anlagen:
Anlageplan
Niederschrift der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bebauungsplanentwurf und Begründung (Fraktionen u. sachk. Einwohner)
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