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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zur Vorlage 759/2006 - Abwasser: Neubau Störmeldeeinrichtung und Betriebsaufzeichnung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
06.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zur Vorlage 759/2006 - Abwasser: Neubau Störmeldeeinrichtung und Betriebsaufzeichnung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 761/2006 Amt: 81 Az.: 81 27-10 Datum: 08.11.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 06.12.2006 Bemerkungen TOP Dringlichkeit zur Vorlage 759/2006 - Abwasser: Neubau Störmeldeeinrichtung und Betriebsaufzeichnung Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 759/2006 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Installation eines Störmeldesystems bedarf der sorgfältigen und vor allem vorausschauenden Planung. Daher erfolgte der Versand der Unterlagen erst am 07.09.2006. Aufgrund der Komplexität der Angelegenheit musste den Firmen eine Bearbeitungszeit von 31 Werktagen gegeben werden. Die Submission fand am 24.10.2006 statt. Die Arbeiten sollen noch in diesem Jahr begonnen werden, da der Ausführungszeitraum sich bis Mitte Juni 2007 hinziehen wird und es sonst zu Terminkollisionen mit Funkausrichtern und anderen Subunternehmern kommen wird. Die Beauftragung der Arbeiten per Dringlichkeit ist im letzten Betriebsausschuss angekündigt worden. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 761/2006 wird zugestimmt. Erftstadt, den 08.11.2006 (Bösche) Bürgermeister (Kukla) Stadtverordneter