Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 126/2008
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 27.02.2008
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
13.03.2008
Rat
01.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag der Wassersportfreunde Liblar 1960 e. V. auf einen
Investitionskostenzuschuss
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.02.2008
Beschlussentwurf:
Der Antrag der Wassersportfreunde
Haushaltsplanberatungen behandelt.
Liblar
1960
e.
V.
wird
im
Rahmen
der
Begründung:
Mit Schreiben vom 30.10.2007 haben die Wassersportfreunde Liblar 1960 e. V. einen
Investitionskostenzuschuss für Sport treibende Vereine in Erftstadt für die Errichtung eines
Erweiterungsbaus beantragt.
Gem. Ziffer 8 der o. g. Richtlinien können Investitionen über 2.500,00 € bis zur maximalen Höhe
von 120.000,00 € bis zu 25 % bezuschusst werden. Darüber hinaus gehende Kosten werden nicht
bezuschusst. Dabei gelten als Investitionen Neuerstellungen von Immobilien, die der sportlichen
Betätigung mittelbar oder unmittelbar dienen. Nicht bezuschusst werden Folgekosten wie
Reparaturen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen.
Gem. dem Antrag der Wassersportfreunden umfasst die Baumaßnahme Gesamtkosten i. H. v.
127.000,00 € abzüglich eines Eigenanteils von 30.900,00 €. Somit verbleibt ein
bezuschussungsfähiger Betrag i. H. v. 96.100,00 €, so dass sich bei einer Bezuschussung von 25
% ein Zuschussbetrag von 24.025,00 € ergibt. Eine Aufteilung dieses Betrages sollte
vorgenommen werden, da die Maßnahme erst in 2009 abgeschlossen werden soll.
In Vertretung
(Erner)