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Beschlussvorlage (Antrag der Wassersportfreunde Liblar 1960 e. V. auf einen Investitionskostenzuschuss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Antrag der Wassersportfreunde Liblar 1960 e. V. auf einen Investitionskostenzuschuss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 126/2008 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 27.02.2008 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 13.03.2008 Rat 01.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Antrag der Wassersportfreunde Liblar 1960 e. V. auf einen Investitionskostenzuschuss Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.02.2008 Beschlussentwurf: Der Antrag der Wassersportfreunde Haushaltsplanberatungen behandelt. Liblar 1960 e. V. wird im Rahmen der Begründung: Mit Schreiben vom 30.10.2007 haben die Wassersportfreunde Liblar 1960 e. V. einen Investitionskostenzuschuss für Sport treibende Vereine in Erftstadt für die Errichtung eines Erweiterungsbaus beantragt. Gem. Ziffer 8 der o. g. Richtlinien können Investitionen über 2.500,00 € bis zur maximalen Höhe von 120.000,00 € bis zu 25 % bezuschusst werden. Darüber hinaus gehende Kosten werden nicht bezuschusst. Dabei gelten als Investitionen Neuerstellungen von Immobilien, die der sportlichen Betätigung mittelbar oder unmittelbar dienen. Nicht bezuschusst werden Folgekosten wie Reparaturen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen. Gem. dem Antrag der Wassersportfreunden umfasst die Baumaßnahme Gesamtkosten i. H. v. 127.000,00 € abzüglich eines Eigenanteils von 30.900,00 €. Somit verbleibt ein bezuschussungsfähiger Betrag i. H. v. 96.100,00 €, so dass sich bei einer Bezuschussung von 25 % ein Zuschussbetrag von 24.025,00 € ergibt. Eine Aufteilung dieses Betrages sollte vorgenommen werden, da die Maßnahme erst in 2009 abgeschlossen werden soll. In Vertretung (Erner)