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Anfrage (Anfrage bzgl. Kontrollen zum Jugendschutz an den Karnevalstagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn Stv Uwe Wegner Kolibristraße 33 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Ordnungsamt Bonner Str. 9-11 Frau Bongard 0 22 35 / 409-815 Ihre Anfrage vom 26.04.2006 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 13.10.2008 F 381/2006 20.06.2006 Anfrage bzgl. Kontrollen zum Jugendschutz an den Karnevalstagen Sehr geehrter Herr Wegner! Sie lassen in Ihren Anfragen F 243/2006 und F 381/2006 großes Interesse an der Arbeit des Ordnungsamtes, speziell anlässlich des Karnevals, erkennen. Bevor ich auf die Beantwortung der einzelnen Fragen eingehe, möchte ich jedoch zum besseren Verständnis die Gesamtsituation in Erftstadt darstellen. Erftstadt ist eine Kommune mit etwa 52.000 Einwohnern, bestehend aus 14 Stadtteilen, etwa 25 km südwestlich von Köln gelegen. Der rheinische Karneval hat seinen Ursprung sicher in Köln, einer Großstadt, 20mal so groß wie Erftstadt, die gerade für ihren Karneval, aber auch für die mit dem Karneval verbundenen Probleme im In- und Ausland bekannt ist. An den närrischen Tagen, hauptsächlich an Weiberfastnacht und Rosenmontag ist Köln überschwemmt mit „närrischem“ Volk. Die Kölner selbst, die Bewohner des Umlandes (auch die Erftstädter), Touristen von nah und fern reisen an diesen Tagen nach Köln, um dort zu feiern und den Karneval zu erleben. Dies hat nicht nur schöne Seiten, sondern birgt auch eine Menge Probleme: Verkehrsprobleme, Umleitungsstrecken, randalierende und alkoholisierte Fußgänger, Obdachlose, betrunkene Jugendliche, „wilde Pinkler“, Schlägereien, überfüllte Gaststätten, Missachtungen der Jugendschutzvorschriften, überfüllte Plätze, Müll an jeder Ecke, etc. Bei einer solchen Problemlage haben Ordnungskräfte und Polizei natürlich alle Hände voll zu tun. In Erftstadt hingegen wird der Karneval noch urwüchsig und frei von all den oben beschriebenen Problemen gefeiert – die Veranstaltungen hier sind in der Hauptsache von Ehrenamtlichen und Vereinen organisiert, der Karneval hat seinen dörflichen Charakter behalten. Man kennt sich – die Bezirksbeamten der Polizei und auch die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes sind persönlich bekannt, man redet miteinander und schafft auf diese Weise schon Probleme aus dem Weg, bevor sie entstehen. Beispielhaft sei die Veranstaltung der Lechenicher Narrenzunft genannt, die seit einigen Jahren sehr erfolgreich zu Weiberfastnacht ein Gardebiwak auf dem Lechenicher Marktplatz veranstalten: diese Veranstaltung wird sorgfältig geplant und bereits im Vorhinein mit der Ordnungsbehörde und der Polizei abgestimmt. Noch nie waren in diesem Zusammenhang Vorkommnisse zu beklagen. Ich denke, dass ich die Sorgen, die Sie um die Sicherheit und Ordnung an den Karnevalstagen in Erftstadt, mit sich herum tragen, dadurch abmildern konnte, indem ich die Verhältnisse in Erftstadt im Vergleich zu den Vorkommnissen in Köln in obiger Schilderung zusammenfassend dargestellt habe. Zu 1.: Wie aus der Beantwortung zu F 243/2006 zu entnehmen, wurde eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes schwerpunktmäßig im Stadtteil Liblar und ein Mitarbeiter schwerpunktmäßig im Stadtteil Lechenich eingesetzt. Die Einsätze erfolgten im Rahmen einer sogenannten Doppelstreife in Kooperation mit den Bezirksbeamten der örtllichen Polizeiwache. Es ist richtig, dass die Mitarbeiterin, die ihren Dienst schwerpunktmäßig in Liblar versah, gemeinsam mit dem zuständigen Bezirksbeamten für etwa 30 Minuten auch in Lechenich war. Die Einsatzorte wurden nicht verlagert – es fand auf Initiative der beiden Bezirksbeamten im stärker frequentierten Stadtteil Lechenich ein Gedankenaustausch statt. Zu 2.: Im Stadtteil Lechenich fanden Begehungen am Schulzentrum sowie auf dem Markt Lechenich statt. Im Stadtteil Liblar fanden Begehungen am Schulzentrum, im Bereich des Einkaufszentrums und des Bürgerplatzes statt. Zu 3.: Doch, in Bliesheim, anlässlich des dortigen Karnevalszuges. In den übrigen Stadtteilen wurde keine Kontrollen durchgeführt, weil dies seitens der Ordnungsbehörde als entbehrlich angesehen wurde. Zu 4. und 5.: Durch eine gut funktionierende Kommunikation. Zu 6.: Nein. Zu 7.: Eine Kosten- und Leistungsrechnung -speziell für den Karnevalsdienst- wird als nicht erforderlich und nutzbringend angesehen und wird aus diesem Grunde nicht erstellt. Zu 8.: Aus der Anfrage 243/2006 war nicht zu entnehmen, dass statistisches Material der Polizeibehörde angefordert werden sollte. Von daher wurde dies auch nicht versucht. Zu 9.: Vielen Dank für Ihre Anregung eine Auflistung in Form einer Tabelle zu erstellen, aus der hervor geht, wie viel Mitarbeiter an den gesamten Karnevalstagen sich welchen Aufgaben widmeten. Ich ziehe hier die textliche Darstellung vor. Wie ich einleitend und in der Beantwortung zur F 243/2006 schon ausgeführt habe wurden alle Karnevalszüge in Erftstadt (15 Stück) durch Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes kontrolliert. Sieben verschiedene Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes waren im Schnitt etwa 1 Stunde/Zug im Einsatz und haben sich an den Aufstellorten der Karnevalszüge zu den jeweiligen Terminen eingefunden. Kontrolliert wurde, ob die Anzahl der gemeldeten und genehmigten Karnevalswagen, Zugmaschinen, Bagagewagen, Fußgruppen, Pferde etc. mit der tatsächlichen Anzahl übereinstimmte und alle erforderlichen Papiere (Versicherung, TÜV-Abnahme) vorlagen. Desweiteren wurde die Anzahl der bereit zu stellenden Ordner kontrolliert und das Vorhandensein der verkehrlichen Absperrmaßnahmen wurde festgestellt. -2- Es ist in keinem Fall zu einer Beanstandung gekommen, die nicht noch aus dem Weg zu räumen gewesen wäre. Dies ist darauf zurückzuführen, wie eingangs erläutert, dass Ordnungsbehörde und Polizei zu allen Veranstaltern ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut haben. Man redet hier auf einer Ebene miteinander. Zu 10.: Ein Dienst über 14 Uhr hinaus wurde seitens der Ordnungsbehörde für entbehrlich gehalten. In Vertretung (Erner) 1. Beigeordneter -3-