Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
274 kB
Datum
23.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
1.
den beigefOgten Antrag der I des
r\71 SPDFraktion
~
1.1
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0
F.D.P.-
Fraktion
0
Fraktion
BÜNDNIS
90 I
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DIE GRONEN
0
StV
Oberden Stadtdirektor an die zuständigen AusschOsse weiter.
D
1.2
CDUFraktion
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dem Stadtdirektor zur weiteren Bearbeitung zu, da es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung
handalt. Das Einvamahmen nit dem Anlragsteller haba ich harg
ll.
2. L-
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24. FEil.1998
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öffentlich
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A 6/2379
Amt:
- 32 -
BeschIAusf.: - 32 Datum: 08.06.1998
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
HHJ.:
Ausg.
MifriFi
Budget:
1998
Auswirkungen
1998
auf das Haushaltssicherungskonzept
1999
2000
Unterschrift des Budgetverantwortliche
Erftstadt, den 8. Juni 1998
3.
Der Antrag wird zur Vorberatung zugeleitet an den
Jugendhilfeausschuß
Ausschuß für öffentliche Ordnung und Verkehr
3.1 Zur Beschlußfassungzugeleitet an den
Rat
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N
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g
3201
P:\ANTRÄGE\A2379.WPD
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2001
2002
-2-
4.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Konzept der Verwaltung zur Verwirklichung einer Ordnungspartnerschaft
in Erftstadt
Inhaltsverzeichnis:
1.
Vorbemerkung
2.
Lagebild
3.
Gesprächsgruppe:
4.
Bildung von Arbeitskreisen:
5.
Vorlage der örtlichen "Sicherungskonzepte" zur Beratung durch die die Fachausschüsse und durch den Rat der Stadt Erftstadt
örtliches Lagebild
Entwurf der örtlichen Arbeitskonzepte
Hierbei wird der Beschluß des Rates vom 12.11.1997 - Kriminalpräventiver
Erftstadt - in das Konzept mit einbezogen.
1.
Rat der Stadt
Vorbemerkung:
Durch die Presse und in Arbeitskreisen auf verschiedenen
Ebenen wird die Problematik
"Schutz vor Kriminalität"
erörtert, und es werden Lösungsvorschläge
und Modelle in globaler Form angeboten.
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung sind Aufgaben, die alle Verantwortungsträger
in Staat und Gesellschaft angeht.
Die Bildung eines kriminalpräventiven Rates, (siehe A 6/2018),
die Bildung von Ordnungspartnerschaften
(Behördenebene) sind Wege, die gesellschaftliche Aufgabe zu lösen.
Eine Erhöhung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung
sowie ein Anstieg der Kriminalität ist nach der Statistik und den Feststellungen der
Fachkräfte vor Ort in den letzten Jahren nicht eingetreten.
Lediglich das subjektive Empfinden der Bürgerinnen und Bürger, beeinflußt durch Medien,
ist von einer höheren Gefahrenlage geprägt. Dieses Empfinden entsteht u.a. daraus, daß
die öffentlichen Wege, Plätze und Anlagen nicht mehr nach dem Standard vor 10 Jahren
gepflegt werden können. Die eingeschränkte Pflege ist bedingt durch die knappen
Finanzmittel.
o
Wichtig ist es, die öffentliche Sicherheit und die öffentlichen Ordnung durch die
Polizei und die Kommunen weiterhin sicherzustellen.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist es,
o
rechtzeitig geeignete Präventionsmaßnahmen zu erkennen und zu fördern
sowie
P:\ANTRÄGE\A2379.WPD
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-3-
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o
2.
die Merkmale zu erkennen, die für die Bürger ein Gefahrenpotential, auch subjektiv,
darstellen.
Lagebild
Erftstadt bedarf, bedingt durch seine unterschiedlichsten Ortstrukturen, für jeden Ortsteil
eines eigenen und flexiblen uSicherheitskonzeptes".
Die ortsorientierten Konzepte ermöglichen ein angemessenes Reagieren und Agieren,
da hier die Vorteile der Übersichtlichkeit und der Ortsnähe zum Tragen kommen.
Grundlage für diese Arbeit ist zunächst die Erstellung eines Lagebildes, wie vorgeschlagen, für jeden Ortsteil.
3.
Gesprächsgruppe:
örtliches Lagebild
Die mannigfaltigen Problemfelder auf den öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen
Einrichtungen werden von dem Personenkreis bürgernah erkannt,
o
die in den einzelnen Ortsteilen gesellschaftlich Aufgaben wahrnehmen
und
o
von den Beamten, die täglich vor Ort die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit
und die öffentliche Ordnung tragen sowie die Schutz- und die Abwehrmaßnahmen
mit den geeigneten Mitteln durchsetzen.
Dieser Personenkreis (uGesprächsgruppe "örtliches LagebildU) kann, bedingt durch
die täglichen Kontakte vor Ort, den tatsächlichen Handlungsbedarf, der ggf. beraten
werden soll, feststellen.
Zu dem o.a. Personenkreis
die 14 Ortsvorsteher
gehören u.a.:
der Stadt,
die Bezirksdienstbeamten
die Außendienstmitarbeiter
die Bezirkssozialarbeiter
der Polizeiwache
Erftstadt,
des Ordnungsamtes und
des Jugendamtes
Diese Personen können sofort angesprochen und tätig werden.
Sie bilden in der Aufbauphase für jeden Bezirk eine einmal tagende Gesprächsgruppe
mit der Aufgabe:
Feststellung der "Problemfelder" vor Ort (Grobanalyse),
o
Erkundung des Umfanges für ein Sicherheitskonzept,
o
Feststellung der Fachkräfte, die für die Erarbeitung eines örtliches Sicherheitskonzeptes) angesprochen werden können,
und
o
Erkundung der Fachkräfte, die vor Ort zur Durchsetzung eines Konzeptes eingesetzt
werden können.
P:\ANTRÄGE\A2379.WPD
zu
-44.
Bildung von Arbeitskreisen, Entwurf der örtlichen Sicherheitskonzepte
Nach der Erstellung der Lagebilder wird jeweils ein örtlicher Arbeitskreis (AK) mit den
Personen gebildet, die von der Gesprächsgruppe "örtliches Lagebild" angesprochen
wurden und bereit sind mitzuarbeiten.
Den Vorsitz führt der jeweilige Ortsvorsteher/in.
o
Die örtlichen Arbeitskreise erarbeiten ein "Sicherungskonzept", welches den örtlichen Bedarf der jeweiligen Ortsteile zum jetzigen Zeitpunkt abdeckt.
Ist ein Konzept durch diesen Arbeitskreis erstellt, identifizieren diese Personen sich mit
dieser Aufgabe
und bilden ein solides Potential zur Beobachtung, Durchsetzung und ggf. Anpassung des
örtlichen Sicherungskonzeptes.
Vermieden werden soll, daß ein global erarbeitetes Konzept für das Stadtgebiet Erftstadt
auf den jeweiligen Ortsbedarf "angewendet" und "angepaßt" wird.
Durch diese ortsbezogene Arbeitsweise wird eine stärkere Identifikation mit der Aufgabe
erreicht.
5.
o
Die örtlichen Arbeitskonzepte bedürfen einer Koordination und ggf. einer finanziellen
Unterstützung.
o
Zur Sicherstellung dieser Anforderung erstellt der jeweilige örtliche Arbeitskreis ein
Konzept, welches dem Ausschuß für öffentliche Ordnung und Verkehr, dem Jugendhilfeausschuß und dem Rat der Stadt Erftstadt zur Beratung und Genehmigung
vorzulegen ist.
Vorlage der örtlichen "Sicherungskonzepte" zur Beratung durch die entsprechenden
Fachausschüsse und durch den Rat der Stadt Erftstadt
Zeitplan:
Die Arbeitsgruppen werden sofort gebildet. Durch die Sommerferien können sich zeitliche
Verzögerungen ergeben.
In der 35. KW werden der Arbeitskreise
den Ortsvorsteher eingeladen.
"Sicherheitskonzept
" gebildet werden und von
In der 39. KW werden die örtlichen Konzepte zusammengefaßt
gelegt.
~
P:\ANTRÄGE\A2379.WPD
und zur Beratung vor-
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-
SPD-Fraktion
Vorsitzender
Erftstadt
Edgor
Moronl
MdL
PriVot3fiSChrift
Stelt,n;;J( Slr~ße 4$
50374 E(ftstadt
Herrn Bürgermeister
Hermann Josef Hanisch
Tel. (02235)
2781
fax 10.2235) 43683
Rathaus Am Ho!zdamm
50374 Erftstadt
16.02.1998
nachrichtlich Herrn Stadtdirektor
Ernst Dieter Bösche
Sehr geehr1er Herr Bürgermeisterl
i6;"i;:ns der SPD-Fraktion darf ich gemäß Geschäftsordnung
E;-ftstadt nachfolgenden
Antrag stellen:
des Rates der Stadt:
!)er Rat der Stadt Erftstadt begrüßt die Initiathl8 des !nnenminis!ers des Landes
r;jOrcirfH~in-Wes!fa!en "Ordnungs partnerschaften
in NordrhelnrWestfB!en(nehr
Sicherheit
in Städten
Der Stadtdirektor
und Gemeinden"
wird aufgefordertl
.
gemeinsam
mit der Polizei Konzepte
zu
entwickeln, wie kriminalitätsfördernden Verwahrlosungserscheinungen
begegnet
und die Zusammenarbeit städtischer Behörden mit der Polizei verbessert werden
kann.
Dieses Konzept soll den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Erftstadt zur
Beratung und gegebenenfalls zur ßesch!ußfassung lugeleitetwerden.
Begründung:
Das Sicherheitsgefühl
der Burger in städtischen Problembereichen
steht zunehmend in der öffentlichen Diskussion. Bürgerorientierte Po1izeiarbeit 501\ einen
Beitrag dazu leisten, das SicherheIts gefühl der Bürger in diesen Bereichen zu
steigern. In diesem Programm nehmen die sog. "Ordnungspartnerschaften"
eine
herausragende Rolle ein. In diese Ordnungspartnerschaften
~wllen sowohl die
kommunalen Ordnungsbehörden,
als auch die Gesumiheits-, Sozia!-, Schul- und
Jugendämter
einbezogen ~'\lerden.
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2 -
Eine erfolgreiche Bek§mpfung der Kriminalität erfordert neben der Bese[tigung
der sozialen Ursachen von Kriminalität auch ein gemeinsames
Handeln von
Polizei, Stadt und BÜrgern.
Kriminalität hat vielfältige Urs;3c;hsr1 !n Ijen sozialen Verwerfungen unserer Gesellschaft, Die Beseitigung dieser Ursachen ist der beste 'Aleg lur Bekämpfung
der Kriminalität, Genauso \v;chtig ist aber <:lUChder aktive Schu.~z der Bürge~
..
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nnnen un d 8 urger, Oie Bit,sn pJ";sprucn aar
aUf" na b\on, d al~
" i' h re A ngst9, 0 p f er
von Kriminalität
zu werden..
ernst
genornrnen
'Nerden.
Das Zusammenvvirken aUer Im Antrag genannten Einrichtungen kann hierzu
einen vvichtigen Beitrag teisten und den Gedanken du K/rninalprävention
mit
neuem Leben erfüllen.
Mit freunqUchen
.
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Grüßen
I
1,{t1~