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Beschlussvorlage (Antrag bzgl. Modalitäten zur Nutzung der Mensa Schulzentrum Lechenich für Veranstaltungen in der Aula Bezug A8/0885)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
23.11.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Antrag bzgl. Modalitäten zur Nutzung der Mensa Schulzentrum  Lechenich für Veranstaltungen in der Aula
Bezug A8/0885) Beschlussvorlage (Antrag bzgl. Modalitäten zur Nutzung der Mensa Schulzentrum  Lechenich für Veranstaltungen in der Aula
Bezug A8/0885)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister Az .: V 758/2006 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 08.11.2006 Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 23.11.2006 Bemerkungen Antrag bzgl. Modalitäten zur Nutzung der Mensa Schulzentrum Lechenich für Veranstaltungen in der Aula Bezug A8/0885 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.11.2006 Beschlussentwurf: Die Mensa im Schulzentrum Lechenich wird Erftstädter Vereinen, Einrichtungen und Organisationen für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, sofern die bewirtschaftungsbedingten Verantwortlichkeiten des Betreibers der Mensa auch für die außerschulische Nutzung sichergestellt sind. Begründung: Die Bewirtschaftung der Mensa im Schulzentrum Lechenich wird seit dem 01.03.2006 für die Fertigstellung und Ausgabe von Mahlzeiten sowie den Verkauf von Waren zur Zwischenverpflegung in der Schulzeit durch einen externen Betreiber sichergestellt. Hierfür wurden dem Betreiber die entsprechenden Räumlichkeiten, fest eingebaute Geräte und Betriebsvorrichtungen, bewegliche Sachen, Geschirr und Bestecke zur pfleglichen Nutzung überlassen. Die Stadt hat sich im Rahmen dieser grundsätzlichen Überlassung des Mensabereichs an den Betreiber das Recht vorbehalten, Dritten für den Zeitraum von Veranstaltungen die Mensa zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang ist der Betreiber außer der primären Bewirtung von Schülerinnen und Schülern sowie des schulbezogenen Personals verpflichtet, bei Veranstaltungen Dritter auf deren Wunsch und mit Zustimmung der Stadt eine Essens- und/oder Getränkeversorgung zu gewährleisten. Eine außerschulische Nutzung losgelöst von einer Bewirtschaftung durch den verantwortlichen Betreiber der Mensa erscheint aus Hygiene- und Haftungsgründen problematisch, da der Küchenbereich einschließlich der hochwertigen Einrichtung offen zugänglich ist. Der Betreiber haftet grundsätzlich für die durch die Führung des Betriebs entstehenden Schäden, die durch ihn selbst, seine Beauftragten und Lieferanten oder sein Personal sowie durch eine vertragswidrige Verwendung der Gerätschaften entstehen. Ebenso obliegt ihm die Verkehrssicherheit des überlassenen Mensabereichs, dessen unmittelbare Zugänge sowie des Inventars. Darüber hinaus liegt die Beachtung der Hygienebestimmungen in der alleinigen Verantwortung des Betreibers. Bei Fremdnutzung könnte es wegen der offenen Gestaltung des sensiblen Küchenbereichs zu nicht vertretbaren Störungen kommen, die den bestimmungsgemäßen Nutzungsabläufen der Schulmensa zuwiderlaufen. Für das Gymnasium Lechenich wäre eine außerschulische Nutzung der Mensa nur möglich, wenn folgende unverzichtbare Rahmenbedingungen vorlägen: - schulische Veranstaltungen haben immer Vorrang - außerschulische Veranstaltungen bedürfen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Schulträgers der Zustimmung durch die Schule - für die Nutzung gilt absolutes Rauchverbot in den Räumen der Mensa und dem Zugangsbereich zur Mensa - die Nutzung der Kücheneinrichtung für ein wie immer geartetes Catering ist abzustimmen - unmittelbar nach dem Ende der Veranstaltung hat der Nutzer die normale Anordnung des Mobilars wiederherzu stellen - der Nutzer reinigt die Mensa nach vereinbartem Standard mit dem Schulträger, so dass am nächsten Morgen ein ungehinderter Schulbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Zur Frage der nutzungsbedingten Kosten bei außerschulischen Veranstaltungen wird auf die allgemeinen Bedingungen zur Überlassung von Schulräumen verwiesen. Demnach gehen der Stadt entstehende Kosten für Reinigung, Umräumen, Auf- und Abbau usw. zu Lasten der Veranstalter. Zusätzliche Personalkosten für Hausmeisterleistungen entstehen nur dann in Höhe von 40, -- € pro Stunde, wenn die Mensa außerhalb des laufenden Schul- bzw. Aulabetriebs genutzt wird. Nach den derzeitigen Bedingungen werden diese Kosten dem Nutzer nicht in Rechnung gestellt, sondern würden das Budget der Schulverwaltung belasten. In Vertretung (Erner) -2-