Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
23.11.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
Az
.:
V 758/2006
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 08.11.2006
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
23.11.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Modalitäten zur Nutzung der Mensa Schulzentrum Lechenich für
Veranstaltungen in der Aula
Bezug A8/0885
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.11.2006
Beschlussentwurf:
Die Mensa im Schulzentrum Lechenich wird Erftstädter Vereinen, Einrichtungen und Organisationen
für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, sofern die bewirtschaftungsbedingten
Verantwortlichkeiten des Betreibers der Mensa auch für die außerschulische Nutzung sichergestellt
sind.
Begründung:
Die Bewirtschaftung der Mensa im Schulzentrum Lechenich wird seit dem 01.03.2006 für die
Fertigstellung und Ausgabe von Mahlzeiten sowie den Verkauf von Waren zur Zwischenverpflegung in
der Schulzeit durch einen externen Betreiber sichergestellt. Hierfür wurden dem Betreiber die
entsprechenden Räumlichkeiten, fest eingebaute Geräte und Betriebsvorrichtungen, bewegliche
Sachen, Geschirr und Bestecke zur pfleglichen Nutzung überlassen.
Die Stadt hat sich im Rahmen dieser grundsätzlichen Überlassung des Mensabereichs an den
Betreiber das Recht vorbehalten, Dritten für den Zeitraum von Veranstaltungen die Mensa zur
Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang ist der Betreiber außer der primären Bewirtung von
Schülerinnen und Schülern sowie des schulbezogenen Personals verpflichtet, bei Veranstaltungen
Dritter auf deren Wunsch und mit Zustimmung der Stadt eine Essens- und/oder Getränkeversorgung
zu gewährleisten.
Eine außerschulische Nutzung losgelöst von einer Bewirtschaftung durch den verantwortlichen
Betreiber der Mensa erscheint aus Hygiene- und Haftungsgründen problematisch, da der
Küchenbereich einschließlich der hochwertigen Einrichtung offen zugänglich ist.
Der Betreiber haftet grundsätzlich für die durch die Führung des Betriebs entstehenden Schäden, die
durch ihn selbst, seine Beauftragten und Lieferanten oder sein Personal sowie durch eine
vertragswidrige Verwendung der Gerätschaften entstehen. Ebenso obliegt ihm die Verkehrssicherheit
des überlassenen Mensabereichs, dessen unmittelbare Zugänge sowie des Inventars.
Darüber hinaus liegt die Beachtung der Hygienebestimmungen in der alleinigen Verantwortung des
Betreibers.
Bei Fremdnutzung könnte es wegen der offenen Gestaltung des sensiblen Küchenbereichs zu nicht
vertretbaren Störungen kommen, die den bestimmungsgemäßen Nutzungsabläufen der Schulmensa
zuwiderlaufen.
Für das Gymnasium Lechenich wäre eine außerschulische Nutzung der Mensa nur möglich, wenn
folgende unverzichtbare Rahmenbedingungen vorlägen:
- schulische Veranstaltungen haben immer Vorrang
- außerschulische Veranstaltungen bedürfen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des
Schulträgers der Zustimmung durch die Schule
- für die Nutzung gilt absolutes Rauchverbot in den Räumen der Mensa und dem Zugangsbereich zur
Mensa
- die Nutzung der Kücheneinrichtung für ein wie immer geartetes Catering ist abzustimmen
- unmittelbar nach dem Ende der Veranstaltung hat der Nutzer die normale Anordnung des Mobilars
wiederherzu stellen
- der Nutzer reinigt die Mensa nach vereinbartem Standard mit dem Schulträger, so dass am
nächsten Morgen ein ungehinderter Schulbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
Zur Frage der nutzungsbedingten Kosten bei außerschulischen Veranstaltungen wird auf die
allgemeinen Bedingungen zur Überlassung von Schulräumen verwiesen. Demnach gehen der Stadt
entstehende Kosten für Reinigung, Umräumen, Auf- und Abbau usw. zu Lasten der Veranstalter.
Zusätzliche Personalkosten für Hausmeisterleistungen entstehen nur dann in Höhe von 40, -- € pro
Stunde, wenn die Mensa außerhalb des laufenden Schul- bzw. Aulabetriebs genutzt wird. Nach den
derzeitigen Bedingungen werden diese Kosten dem Nutzer nicht in Rechnung gestellt, sondern würden
das Budget der Schulverwaltung belasten.
In Vertretung
(Erner)
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