Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
21.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 42/2006
Az.: 82
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 04.01.2006
Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Auschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebssausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
21.02.2006
Antrag bzgl. Ansiedlung eines Discounters in Köttingen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.01.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie in dem Antrag zutreffend dargestellt wird, sind die noch vor einigen Jahren im Stadtteil
Köttingen existierenden Lebensmittelangebote, ein SPAR-Markt und ein kleinerer Obst- und
Gemüseladen, heute nicht mehr vorhanden.
Vor einiger Zeit ist von einem Projektentwickler an mich jedoch das Interesse
herangetragen worden, im Bereich der Köttinger Straße/Paul-Klee-Straße einen
Lebensmitteldiscounter anzusiedeln.
In diesem Bereich befindet sich nördlich der Paul-Klee-Straße ein für dieses Projekt ausreichend
großes Grundstück in privater Hand. Der rechtsgültige Flächen-nutzungsplan sieht für diesen
Bereich „allgemeines Wohngebiet“ vor, ein Lebens-mittelmarkt wäre daher an dieser Stelle
planungsrechtlich zulässig, könnte jedoch aufgrund des Liefer- und Kundenverkehrs zu Problemen
mit der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung führen. Meiner Kenntnis nach soll der
Grundstücks-eigentümer derzeit zudem nicht an einem Verkauf interessiert sein.
Seitens des Investors wurde auch angeregt, den Discountmarkt auf einem Grundstück
unmittelbar südlich der Paul-Klee-Straße zu errichten. Hierbei ist allerdings zu beachten,
dass dieses Grundstück sich seit neuestem im Überschwemmungsgebiet der Erft befindet.
Eine Herausnahme der Fläche aus dem Überschwemmungsgebiet mit dem Ziel einer
baulichen Nutzung kann nur durch die zuständigen Wasserbehörden erfolgen, wobei ich
diesem Ansinnen aufgrund des hohen Stellenwertes des Hochwasserschutzes keine
Chancen einräume.
Im kommenden Jahr ist die Überarbeitung und Aktualisierung des „Zentrenkonzeptes für die Stadt
Erftstadt“ vorgesehen. Im Rahmen dieses Vorhabens soll der zu
beauftragende Gutachter auch speziell der Frage der wohnortnahen Versorgung von Köttingen
und möglichen Standortalternativen nachgehen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens sollten
dann die weiteren Schritte geplant werden.
(Bösche)
-2-