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Antrag (Antrag bzgl. Ansiedlung eines Discounters in Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
21.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 42/2006 Az.: 82 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 04.01.2006 Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Auschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebssausschuss Immobilien Betrifft: Termin Bemerkungen 21.02.2006 Antrag bzgl. Ansiedlung eines Discounters in Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Wie in dem Antrag zutreffend dargestellt wird, sind die noch vor einigen Jahren im Stadtteil Köttingen existierenden Lebensmittelangebote, ein SPAR-Markt und ein kleinerer Obst- und Gemüseladen, heute nicht mehr vorhanden. Vor einiger Zeit ist von einem Projektentwickler an mich jedoch das Interesse herangetragen worden, im Bereich der Köttinger Straße/Paul-Klee-Straße einen Lebensmitteldiscounter anzusiedeln. In diesem Bereich befindet sich nördlich der Paul-Klee-Straße ein für dieses Projekt ausreichend großes Grundstück in privater Hand. Der rechtsgültige Flächen-nutzungsplan sieht für diesen Bereich „allgemeines Wohngebiet“ vor, ein Lebens-mittelmarkt wäre daher an dieser Stelle planungsrechtlich zulässig, könnte jedoch aufgrund des Liefer- und Kundenverkehrs zu Problemen mit der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung führen. Meiner Kenntnis nach soll der Grundstücks-eigentümer derzeit zudem nicht an einem Verkauf interessiert sein. Seitens des Investors wurde auch angeregt, den Discountmarkt auf einem Grundstück unmittelbar südlich der Paul-Klee-Straße zu errichten. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass dieses Grundstück sich seit neuestem im Überschwemmungsgebiet der Erft befindet. Eine Herausnahme der Fläche aus dem Überschwemmungsgebiet mit dem Ziel einer baulichen Nutzung kann nur durch die zuständigen Wasserbehörden erfolgen, wobei ich diesem Ansinnen aufgrund des hohen Stellenwertes des Hochwasserschutzes keine Chancen einräume. Im kommenden Jahr ist die Überarbeitung und Aktualisierung des „Zentrenkonzeptes für die Stadt Erftstadt“ vorgesehen. Im Rahmen dieses Vorhabens soll der zu beauftragende Gutachter auch speziell der Frage der wohnortnahen Versorgung von Köttingen und möglichen Standortalternativen nachgehen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens sollten dann die weiteren Schritte geplant werden. (Bösche) -2-