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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10.2007 - 31.12.2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10.2007 - 31.12.2007)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 94/2008 Az.: 20 22-05 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 14.02.2008 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 13.03.2008 Rat 01.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10.2007 - 31.12.2007 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.02.2008 Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10.2007 – 31.12.2007 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO NW a.F. in Verbindung mit § 7 Ziff. 5 der Haushaltssatzung 2006/2007 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Erläuterungen von Detailabweichungen bleiben den Berichten der jeweiligen Budgets vorbehalten. (Bösche)