Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 773/2006
Az.: 14 10-21
Amt: - 14 BeschlAusf.: -14 Datum: 10.11.2006
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Termin
12.12.2006
Rat
19.12.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfung der Jahresrechnung 2005 und Empfehlung der Erteilung der Entlastung des
Bürgermeisters gem. § 94 GO NW „Allgemeiner Berichtsband“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.11.2006
Beschlussentwurf:
1.
Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Haushaltsrechnung 2005 „Allgemeiner
Berichtsband“ sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beanstandungen werden
zustimmend zur Kenntnis genommen. Insoweit wird dieser Bericht als Ergebnis der Prüfung des
Rechnungsprüfungsausschusses / des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 101 Abs. 1 der
Gemeindeordnung (GO) NRW festgestellt.
2.
Dem Rat der Stadt Erftstadt wird für die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94
GO NRW empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt gem. § 94 GO NRW, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 anzuerkennen.
Gleichzeitig wird dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung erteilt“.
Begründung:
Der Rat hat am 20.06.2006 das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2005 zur Kenntnis genommen.
Gleichzeitig wurde die Haushaltsrechnung 2005 an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen
und das Rechnungsprüfungsamt gem. § 101 Abs. 6 GO NRW mit der Prüfung beauftragt.
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu Beanstandungen, ggfls. auch zu Hinweisen sowie die
Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes sind in den Bericht eingearbeitet.
Hinweis:
Außer den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gemäß den §§ 101/103 u.a. der Gemeindeordnung NRW sowie den Prüfungen im Tagesgeschäft wurden sogenannte Themenprüfungen in
verschiedenen Sachgebieten zusätzlich durchgeführt.
(s. unter Kapitel 21 des Schlussberichtes gesonderter Berichtsband).
Der Bericht ist entsprechend den Bestimmungen der GO NW in einen „Allgemeinen Berichtsband“
und in einen „Gesonderten Berichtsband“ gegliedert. Die Einwohner oder Abgabepflichtigen sind
zur Einsichtnahme in den „Allgemeinen Berichtsband“ berechtigt. Die Gliederung des Berichtes
des Rechnungsprüfungsamtes berücksichtigt neben der Beachtung personenbezogener Daten
(auch im Hinblick auf die Veröffentlichung im Internet) auch die Bestimmungen der
Geschäftsordnung des Rates über die in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Themen. Welche
Berichtsteile vertrauchlich zu behandeln sind, entscheidet der Ausschuss.
Der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung ist dem Rat in der vom
Rechnungsprüfungsausschuss beschlossenen Form zur Entscheidung und zur Erteilung der
Entlastung vorzulegen.
(Erner)
Anlage: Schlussbericht
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