Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
25. Schlussbemerkungen
Seite: 25.1
25.1 Prüfungsergebnis
Als Ergebnis der gem. § 101 GO NW vorgenommenen Prüfung der Kassen- und
Haushaltsrechnung der Stadt Erftstadt wird festgestellt, dass -abgesehen von den in
diesem Bericht enthaltenen und vom Rechnungsprüfungsamt gfls. weiterzuverfolgenden Beanstandungen und Bemerkungena)
der Haushaltsplan eingehalten wurde,
b)
die einzelnen Rechnungsbeträge in der Regel sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt waren,
c)
bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren
wurde,
d)
die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der
Schulden eingehalten wurden.
Gesetzesverstöße oder sonstige Mängel, die einer Entlastung entgegenstehen,
wurden nicht festgestellt.
25.2 Entlastungsvorschlag
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Erftstadt zu
beschließen, gem. § 94 GO NW die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr
2005 anzuerkennen und dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
Erftstadt, den 03.11.2006
(Walter)
Leiter Rechnungsprüfungsamt