Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
12. Kassenreste / Restebereinigung
Seite: 12.1
12.11 Kasseneinnahmereste -KERWie in den vergangenen Jahren sind die älteren Kasseneinnahmereste stichprobenweise geprüft worden. Zur ordnungsgemäßen Restebearbeitung
sind fristgerechte und effektive Beitreibungsversuche der Vollstreckungsstelle
Voraussetzung.
Hierzu siehe auch Kapitel 5 dieses Jahresberichtes.
AOS + verbleibende Neue KasseneinKER a.V.
nahmereste
90.703.054,19 €
12.654.196,42 €
Verwaltungshaushalt
Restebereinigung:
295.000 €
Vermögenshaushalt
Restebereinigung:
5.080.500,08 €
5.663,78 €
v.H.
Vorjahr
13,95
17,89
0,11
0,04
0
Achtung : Die ausgewiesenen Kasseneinnahmereste beinhalten den eingebuchten
Fehlbetrag aus der JR 2004 i.H.v. 9.299.842,64 €. Der Fehlbetrag wurde bei HHST.
1.920.8920 als „Verbindlichkeit“ belastend nachgewiesen.
Hinweis :
Die Kassenreste haben sich im Verhältnis um ca. 4 % verringert ;
hauptsächlich ist dies jedoch auf eine Sollabsetzung der Kasseneinnahmereste
im Bereich Gewerbesteuer zurückzuführen.
Eine kontinuierliche Vollstreckungsarbeit ist daher unabdingbar erforderlich.
Die Beitreibung der Reste durch Vollstreckungsmaßnahmen werden durch das
RPA stichprobenweise überwacht.
Siehe hierzu Prüfberichte „Kasse“ unter Kapitel 5 dieses Berichtes.
12.12 Abgänge auf Kassen-Einnahme-Reste / Restebereinigung
Bekanntlich sieht das gemeindl. Haushaltsrecht einen Sollabschluss vor. Bei der
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben werden u.a. die Kassenanordnungen (SOLL), nicht die tatsächlichen Geldbewegungen (IST) berücksichtigt.
Stellt man später fest, dass Einnahmen nicht fließen werden, so kann dann
zwangsläufig nur eine Berichtigung zu Lasten des dann laufenden Jahres
vorgenommen werden.
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a) Restebereinigung
Der Bereich Sozialhilfe (Abschnitt 41) ist seit 1998 ausgegliedert. Eine Bereinigung
der KER entfällt daher.
Verwaltungshaushalt -GlobalbereinigungHHStelle
1.435.1100
1.900.0030
Bezeichnung
Entgelte Obdachlosenunterbr.
Gewerbesteuer
Pauschalbereinigung
95.000 €
200.000 €
Die Einzelfälle wurden vom RPA stichprobenweise geprüft. Sie sind
begründet, da aufgrund der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Schuldner
mit einer kurzfristigen Zahlungsfähigkeit nicht zu rechnen ist.
Die Restebereinigungen sind als Absetzung im abzuschließenden Haushaltsjahr
und als Vortragung ins nächste Haushaltsjahr zu buchen, damit die zunächst nicht
realisierbaren Kasseneinnahmereste den Haushalt nicht verschönen, jedoch im
kommenden Jahr wieder aufleben.
Im Vermögenshaushalt wurden keine Globalbereinigungen vorgenommen.
b) Stundung, Niederschlagung, Erlass
Im Gegensatz zu der vorgenannten Globalbereinigung prüft hier die Kasse bzw. der
Allgemeine Finanzdienst die Einzelfälle auf Realisierbarkeit. Danach erfolgt ggfls.
Stundung
=
Veränderung der Zahlungstermine ohne Auswirkung auf
den Sollabschluss.
Niederschlagung = Die Verfolgung wird - intern - befristet oder unbefristet
zurückgestellt, jedoch ohne Verzicht auf die Forderung.
Wirkt negativ auf den Sollabschluss.
Erlass
= Wie vor, jedoch mit endgültigem Verzicht.
Die Niederschlagungsfälle (befristete und unbefristete) werden bei den Haupt-GKZ
(490 / 491 bzw. Mandant 100 / 101) abgesetzt und - soweit befristet
niedergeschlagen und Altfälle betreffend - gleichzeitig zur Wiedervorlage und als
Dokumentation bei einem Sonder-GKZ (497) eingebucht. Neue Fälle werden im
Verfahren K-IRP in einer sogen. Niederschlagungsliste nachgewiesen.
Die
Überwachung zwecks erneuter Vollstreckungsversuche bei befristeten
Niederschlagungen wird derzeit noch von –70- Stadtreinigung durchgeführt.
Diesbezüglich wird jedoch kurzfristig eine organisatorische Änderung erfolgen.
Die Entscheidungen werden dem RPA zur Prüfung vorgelegt.
Teilweise wurden die beantragten Niederschlagungen auch in 2005 mit
erheblicher Verzögerung bearbeitet. Nach Hinweis durch das RPA wurden die
Rückstände weitgehend aufgearbeitet.
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12.2 Kassenausgabereste –KAR12.21 Verwaltungshaushalt =
12.22 Vermögenshaushalt =
1.262,50 € (Systematik Personenkonten Gewerbe)
0,00 €
KAR sind ungewöhnlich, da eine erteilte Auszahlungsanordnung an die Stadtkasse
im Regelfall umgehend ausgeführt wird, und daher KAR nicht entstehen.
Für den vorliegenden KAR im Verwaltungshaushalt sind buchungstechn. Abläufe
(unterschiedl. Jahresabgrenzung Personenkonten / Haushalt im Bereich
Personenkonten Gewerbesteuer) für die Entstehung der KAR, die sich nach
Jahresabschluss erledigen, verantwortlich.