Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
11. Übertragung von Haushaltsmittel
(Haushaltseinnahmereste / -ausgabereste)
Seite: 11.1
11.1 Haushaltseinnahmereste (HER)
Haushaltseinnahmereste (HER) sind gem. § 41 Abs. 2 GemHVO im
Vermögenshaushalt für Kreditaufnahmen zulässig. Solche wurden in 2005 nicht in
Anspruch genommen. Keine Resteübertragung erforderlich.
Siehe auch Bewertung Ergebnis Vermögenshaushalt.
11.2 Haushaltsausgabereste (HAR)
Seit der Änderung der GemHVO zum 01.01.1996 ist die Übertragbarkeit von Mitteln
des Verwaltungshaushaltes erleichtert worden. Voraussetzung ist nicht mehr eine
sparsame Bewirtschaftung der Mittel, sondern die wirtschaftliche Aufgabenerledigung
;
so
bleiben
beispielsweise
Ausgabeermächtigungen
im
Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar. Des weiteren
sind über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellte Mittel, die zwar bewilligt, aber noch
nicht geleistet wurden, übertragbar.
Außer diesen Vorschriften sind die Vorgaben des HSK / Genehmigung
Aufsichtsbehörde zu beachten, wonach zur Bildung eines HAR entsprechende
Auftragsverpflichtungen bestehen müssen.
11.21 Verwaltungshaushalt
Ein neuer HAR in Höhe von
•
298.512,33 € in 2005 gebildet und nach 2006 übertragen.
Von den aus den Vorjahren übernommenen HAR i.H.v. 96.375,11 € wurden
93.517,13 € tatsächlich benötigt (hierüber wurden Zahlungsanordnungen erteilt), der
Rest wurde abgesetzt.
Ausführungsquote und Absetzungsverfahren der alten HAR sind nicht zu
beanstanden.
Zur Begründung der einzelnen Übertragungen der neuen HAR wurden in den
Erläuterungen folgende Kennziffern angegeben:
1 = Restauftrag
bzw.
3 = Deckung innerhalb Budget.
Zusammenfassung:
Das RPA weist darauf hin, dass die Budgetverantwortlichen die am Ende des
Haushaltsjahres als unerledigt aufgeführten Aufträge sorgfältig zu überprüfen haben.
Alle Aufträge, die die Voraussetzungen des § 19 (2) GemHVo nicht erfüllen, sind
auszutragen (Jahresfrist). Zu Unrecht gebildete HAR erhöhen das Budgetvolumen,
ohne dass dafür eine Leistungszusage in der Leistungsvereinbarung erfolgt ist.
Bei der Bewirtschaftung der aus dem Vorjahr übernommenen alten HAR wurde die
begrenzte Verfügbarkeit im Verwaltungshaushalt (bis Ende des folgenden Haushaltsjahres) beachtet.
11. Übertragung von Haushaltsmittel
(Haushaltseinnahmereste / -ausgabereste)
Seite: 11.2
•
Es handelt sich um 43 einzeln gebildete und nach 2006 übertragene HAR
im Verwaltungshaushalt. Der größte Posten war die Restzahlung
„Gewerbesteuerumlage, deren Resthöhe 2005 zwar bekannt, aber verzögert
kassenwirksam wurde.
•
Die weitere Restevortragung betraf größtenteils Arbeitsgeräte und
Ausstattungen ; hier waren verzögerte Auftragsabwicklungen /
Rechnungsstellungen verantwortlich.
•
Weitere
größere
Resteübertragungen
erfolgten
im
Bereich
Schülerbeförderungskosten (ca. 36.000 €) . Hintergrund :
verzögerte
Rechnungsstellung der RVK nach Abschlagszahlung und Vormerkung für
Restzahlung.
Weitere Stichprobenweise Überprüfungen hinsichtlich der unerledigten Aufträge
haben keine Beanstandungen ergeben.
11.22 Budgetvorträge
Die Höhe der Budgetvorträge aufgrund Management bedingter Verbesserungen wird
in Abstimmung mit den Budgetverantwortlichen festgelegt und vom Rat der Stadt
Erftstadt beschlossen. In 2005 wurden Budgetvorträge nicht durchgeführt.
11.23 Vermögenshaushalt
Bei den übrigen Ansätzen werden Mittelübertragungen grundsätzlich nur i.H. der
noch offenen Aufträge, d.h. zur Finanzierung der eingegangenen Verpflichtungen
vorgenommen.
Insgesamt wurden neue Haushaltsausgabereste i.H.v.
•
376.443,14 € gebildet.
Es handelt sich um 29 einzeln gebildete und nach 2006 übertragene HAR im
Vermögenshaushalt. Größter Posten ist bei „Erwerb bewegliches Vermögen
Gymnasium“ i.H.v. 105.000 € für noch durchzuführende IT- und Mensa Einrichtungen vorgesehen.
Bei dieser Maßnahme bestand zwar für einen Teilbereich weder Zahlungs –
noch Vertragsverpflichtung, jedoch lagen politische Beschlüsse vor, die
umzusetzen waren. Es bestanden daher Verpflichtungen seitens der
Verwaltung, die
aufgrund der späten HSK-Genehmigung und der erst
anschließend durchführbaren Ausschreibungsverfahren nur verzögert
umsetzbar waren.
Weitere stichprobenweise Überprüfungen hinsichtlich der unerledigten Aufträge
haben
keine
Beanstandungen
ergeben.
I.d.R.
waren
verzögerte
Auftragsabwicklungen nach der späten HSK-Genehmigung hierfür verantwortlich.
Die Finanzierung der Haushaltsausgabereste ist gesichert. Mit der Abwicklung ist in
2006 zu rechnen.
11. Übertragung von Haushaltsmittel
(Haushaltseinnahmereste / -ausgabereste)
Seite: 11.3
11.24 Abgänge auf Haushaltsausgabereste a.V.
Von den aus den Vorjahren übernommenen HAR i.H.v. insgesamt 421.088,42 €
wurden 414.302,31 € tatsächlich benötigt (hierüber wurden Zahlungsanordnungen
erteilt), der Rest wurde – bis auf einen weiterhin übertragenen HAR i.H.v. 6.315,00
€ - abgesetzt. Bei dem verbleibenden HAR handelt es sich um Teilbeträge bezügl.
Sporthallen / Sportplätze unter der Berücksichtigung zweckgebundener Pauschalen.
Ausführungsquote und Absetzungsverfahren der alten HAR sind nicht zu
beanstanden.