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Beschlussvorlage (Anlage 10 zur Beschlussvorlage 773/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 10 zur Beschlussvorlage 773/2006) Beschlussvorlage (Anlage 10 zur Beschlussvorlage 773/2006) Beschlussvorlage (Anlage 10 zur Beschlussvorlage 773/2006)

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Inhalt der Datei

11. Übertragung von Haushaltsmittel (Haushaltseinnahmereste / -ausgabereste) Seite: 11.1 11.1 Haushaltseinnahmereste (HER) Haushaltseinnahmereste (HER) sind gem. § 41 Abs. 2 GemHVO im Vermögenshaushalt für Kreditaufnahmen zulässig. Solche wurden in 2005 nicht in Anspruch genommen. Keine Resteübertragung erforderlich. Siehe auch Bewertung Ergebnis Vermögenshaushalt. 11.2 Haushaltsausgabereste (HAR) Seit der Änderung der GemHVO zum 01.01.1996 ist die Übertragbarkeit von Mitteln des Verwaltungshaushaltes erleichtert worden. Voraussetzung ist nicht mehr eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel, sondern die wirtschaftliche Aufgabenerledigung ; so bleiben beispielsweise Ausgabeermächtigungen im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar. Des weiteren sind über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellte Mittel, die zwar bewilligt, aber noch nicht geleistet wurden, übertragbar. Außer diesen Vorschriften sind die Vorgaben des HSK / Genehmigung Aufsichtsbehörde zu beachten, wonach zur Bildung eines HAR entsprechende Auftragsverpflichtungen bestehen müssen. 11.21 Verwaltungshaushalt Ein neuer HAR in Höhe von • 298.512,33 € in 2005 gebildet und nach 2006 übertragen. Von den aus den Vorjahren übernommenen HAR i.H.v. 96.375,11 € wurden 93.517,13 € tatsächlich benötigt (hierüber wurden Zahlungsanordnungen erteilt), der Rest wurde abgesetzt. Ausführungsquote und Absetzungsverfahren der alten HAR sind nicht zu beanstanden. Zur Begründung der einzelnen Übertragungen der neuen HAR wurden in den Erläuterungen folgende Kennziffern angegeben: 1 = Restauftrag bzw. 3 = Deckung innerhalb Budget. Zusammenfassung: Das RPA weist darauf hin, dass die Budgetverantwortlichen die am Ende des Haushaltsjahres als unerledigt aufgeführten Aufträge sorgfältig zu überprüfen haben. Alle Aufträge, die die Voraussetzungen des § 19 (2) GemHVo nicht erfüllen, sind auszutragen (Jahresfrist). Zu Unrecht gebildete HAR erhöhen das Budgetvolumen, ohne dass dafür eine Leistungszusage in der Leistungsvereinbarung erfolgt ist. Bei der Bewirtschaftung der aus dem Vorjahr übernommenen alten HAR wurde die begrenzte Verfügbarkeit im Verwaltungshaushalt (bis Ende des folgenden Haushaltsjahres) beachtet. 11. Übertragung von Haushaltsmittel (Haushaltseinnahmereste / -ausgabereste) Seite: 11.2 • Es handelt sich um 43 einzeln gebildete und nach 2006 übertragene HAR im Verwaltungshaushalt. Der größte Posten war die Restzahlung „Gewerbesteuerumlage, deren Resthöhe 2005 zwar bekannt, aber verzögert kassenwirksam wurde. • Die weitere Restevortragung betraf größtenteils Arbeitsgeräte und Ausstattungen ; hier waren verzögerte Auftragsabwicklungen / Rechnungsstellungen verantwortlich. • Weitere größere Resteübertragungen erfolgten im Bereich Schülerbeförderungskosten (ca. 36.000 €) . Hintergrund : verzögerte Rechnungsstellung der RVK nach Abschlagszahlung und Vormerkung für Restzahlung. Weitere Stichprobenweise Überprüfungen hinsichtlich der unerledigten Aufträge haben keine Beanstandungen ergeben. 11.22 Budgetvorträge Die Höhe der Budgetvorträge aufgrund Management bedingter Verbesserungen wird in Abstimmung mit den Budgetverantwortlichen festgelegt und vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossen. In 2005 wurden Budgetvorträge nicht durchgeführt. 11.23 Vermögenshaushalt Bei den übrigen Ansätzen werden Mittelübertragungen grundsätzlich nur i.H. der noch offenen Aufträge, d.h. zur Finanzierung der eingegangenen Verpflichtungen vorgenommen. Insgesamt wurden neue Haushaltsausgabereste i.H.v. • 376.443,14 € gebildet. Es handelt sich um 29 einzeln gebildete und nach 2006 übertragene HAR im Vermögenshaushalt. Größter Posten ist bei „Erwerb bewegliches Vermögen Gymnasium“ i.H.v. 105.000 € für noch durchzuführende IT- und Mensa Einrichtungen vorgesehen. Bei dieser Maßnahme bestand zwar für einen Teilbereich weder Zahlungs – noch Vertragsverpflichtung, jedoch lagen politische Beschlüsse vor, die umzusetzen waren. Es bestanden daher Verpflichtungen seitens der Verwaltung, die aufgrund der späten HSK-Genehmigung und der erst anschließend durchführbaren Ausschreibungsverfahren nur verzögert umsetzbar waren. Weitere stichprobenweise Überprüfungen hinsichtlich der unerledigten Aufträge haben keine Beanstandungen ergeben. I.d.R. waren verzögerte Auftragsabwicklungen nach der späten HSK-Genehmigung hierfür verantwortlich. Die Finanzierung der Haushaltsausgabereste ist gesichert. Mit der Abwicklung ist in 2006 zu rechnen. 11. Übertragung von Haushaltsmittel (Haushaltseinnahmereste / -ausgabereste) Seite: 11.3 11.24 Abgänge auf Haushaltsausgabereste a.V. Von den aus den Vorjahren übernommenen HAR i.H.v. insgesamt 421.088,42 € wurden 414.302,31 € tatsächlich benötigt (hierüber wurden Zahlungsanordnungen erteilt), der Rest wurde – bis auf einen weiterhin übertragenen HAR i.H.v. 6.315,00 € - abgesetzt. Bei dem verbleibenden HAR handelt es sich um Teilbeträge bezügl. Sporthallen / Sportplätze unter der Berücksichtigung zweckgebundener Pauschalen. Ausführungsquote und Absetzungsverfahren der alten HAR sind nicht zu beanstanden.