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Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 773/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
65 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

3. Ausführung des Haushaltsplanes Seite: 3.1 3.1 Allgemeines Haushaltsüberwachung Die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln einschl. der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist zu überwachen (§ 26 Abs.2 GemHVO). Dies erfolgt mittels ADV über die KDVZ Rhein-Erft-Rur unter Einbeziehung der Auftragskontrolle. In 2004 wurde in den Bereichen Haushaltsplanung / Haushaltsüberwachung / Sachund Personenkontenkonten Kasse das im Verbandsgebiet der KDVZ einzuführende Softwareverfahren K-IRP eingesetzt. Außen vor blieben die Abwicklungen der Amtshilfezahlungen, diese wurden aus techn. Gründen noch über das Altkassenverfahren gebucht. Das K-IRP - Finanzverfahren wurde geprüft durch das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf und für die kamerale Anwendung zertifiziert am 27.10.2000 / 31.10.2000 ; die Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigungen der K-IRP-Module wurden durch die KDVZ am 04.12.2002 / 10.06.2003 erteilt. Die Abstimmung der Haushaltsüberwachung mit den Kassenbüchern erfolgt zwischen Allgemeinem Finanzdienst und Kasse (Ziffer 2 der VV zu § 26 GemHVO). Keine Beanstandungen, allerdings folgender Hinweis : H Die Datenerfassung auf den Haushaltsstellen erfolgt noch dezentral in den Fachabteilungen. Diese Vorgehensweise verursacht wegen der Vielzahl der Buchungskräfte erheblichen Schulungsaufwand (auch bei Verfahrenserweiterungen) und Fehlerquellen. Aufgrund der immer komplexer werdenden Buchungsvorgänge / Software empfiehlt das RPA schnellstmöglich eine zentrale Erfassungsstelle – durchaus bei Verbleib der Budgetverantwortung in den Fachämtern. Bei Einsatz des NKF (neues kommunales Finanzmanagement) ist dies ohnehin unabdingbar. Zu dieser Thematik hat das RPA - auch im Vorfeld zur anstehenden Projektarbeit zur Umsetzung NKF - einen entsprechenden Hinweis verfasst. Hierzu wurde eine NRW-weite Abfrage durchgeführt, wie in anderen Verwaltungen das Buchungsgeschäft organisiert ist : Organisation Buchhaltung Das RPA hatte sich vor einiger Zeit mit der Frage der Buchungsorganisation (zentral / dezentral) beschäftigt und in den Prüfberichten zu Hj. 2003 sowie 2004 auf die Notwendigkeit einer Zentralisierung rechtzeitig vor dem NKF-Einsatz hingewiesen. Anliegend nochmals eine Zusammenstellung der Aspekte. Ausgangssituation : • • Dezentrale HÜL-Erfassung der anstehenden Einnahmen / Ausgaben nach Anspruchfestlegung / Rechnungseingang im jeweiligen Fachbereich, vorab Eingabe von Vormerkungen zur „Reservierung“ der Mittel . Ebenfalls in den Fachämtern : Erstellung der Kassenanordnung mit Feststellung / Unterschrift an Kasse zur Kassenbuchung und Auszahlung / Annahme der IST-Beträge, ab 2.000 € investive Maßnahmen über RPA Für die Kräfte in den Fachämtern ist das Buchungsgeschäft eine „Nebentätigkeit“, für einige sogar eine relativ seltene. Der Informations- und 3. Ausführung des Haushaltsplanes • Seite: 3.2 Schulungsaufwand für diesen Personenkreis ist daher jetzt bereits – vor allem nach K-IRP – zu hoch ; Personalwechsel /-vertretungen, häufige Programmänderungen usw. bedürfen immer wieder umfangreicher Vermittlungen, die – mangels Übung - nicht immer verstanden werden Die doppische Buchführung unter NKF wird zudem i.S. Ergebnisrechnung / Bilanzauswirkung usw. höhere Anforderungen an den „Buchhalter“ stellen Gegenüberstellung zentrales / dezentrales Buchungsgeschäft : zentral + Intensiv-Schulungen für kleinen Kreis, auch bei up-dates und Änderungen Unproblematische Vertretung im Kernteam Einheitlichkeit bei der Stammdatenpflege (mit Auswirkungen z.B. auf das Mahnwesen) Koordination Abschlüsse erleichtert + + + + Fehler – und Zeitersparnisse durch Arbeitsroutine - Zentrale Buchhaltung verfügt i.d.R. nicht über Produktsachkenntnis, daher ggfls. Rückfragen beim FA dezentral Schulungsaufwand wegen Komplexität sehr hoch - Vertretung problematisch - Fehler und Zeitaufwand mangels Routine erheblich, nicht effizient - Ungenauigkeiten bei Abschlüssen und Auswertungen Belegfluss (z.B. wegen Postweg innerhalb der Verwaltung) u.U. etwas schneller Fachwissen in Detailsachfragen + + Mögliche Organisation einer Buchhaltung zentral : • • • • Prüfung der Rechnung / Feststellung des Anspruchs, Vorkontierung einschl. Produktzuordnung) im Fachbereich anhand einer Kontierungsrichtlinie . Belegoriginal (Rechnung / Buchungsstempel) einschl. Bestätigung der Richtigkeit / Unterschrift durch das Fachamt (=entscheidend, ohne diese keine Zahlungs-AO) geht an zentrale Buchhaltung zur Erfassung, dort wird auch die Anordnung gedruckt und unterschrieben Anordnung von dort (bei investiven Zahlungen über –14-) direkt an Kasse zur Zahlungsveranlassung - nicht über Fachamt Vorgang von zentraler Erfassungsstelle (oder von –14-) zurück an Fachamt zur Belegsammlung. Ergebnis RPA : 1. Die kaufmännische Abwicklung einschl. des hierzu erforderlichen Fachwissens wird an einer zentralen Stelle durchgeführt. Die bisherige Budgetverantwortung bleibt unangetastet, denn es geht weder um Änderungen der Auftrags - noch sonstiger Entscheidungsbefugnisse. Diese Grundsatzentscheidung sollte unverzüglich, die Umsetzung kurzfristig erfolgen. Stellenbewertungen, Personalentscheidungen, intensive Schulungen sind im Zeitplan zu berücksichtigen ! 3. Ausführung des Haushaltsplanes 2. Seite: 3.3 Es werden (zunächst 2 ?) Buchungskräfte zentral eingesetzt und geschult (ggfls. mehrere TZ-Kräfte : dauerhaft Flexibilität auch bei Urlaubs/Krankzeiten erforderlich !). Es ist noch zu klären, inwieweit dieser Aufwand kompensiert werden könnte durch entsprechenden Wegfall bei der Buchhaltung in den Fachämtern. Ggfls. hätte dies einen Personalverzicht derjenigen Ämter mit jetzt erheblichem Erfassungsaufwand zur Folge. Dadurch zu gewährleisten : 1. Qualität und Einheitlichkeit der Buchhaltung mit dem Ergebnis einer richtigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz, also korrekter Jahresabschluss, korrekte sonstige Auswertungen 2. exakte Grundlagen für die Haushaltsplanung 3. erhebliche Ersparnis von Schulungs – und Informationsaufwand, lückenlose Fortbildung in der Komplexität der Buchungen (mit Anlagen-, Debitoren – und Kreditorenbuchhaltung) auf kleinen Kreis beschränkt, dadurch Minimierung von Buchungsfehlern und -verzögerungen und bedeutsame Effizienzsteigerung des Buchungsgeschäftes Im Hinblick auf künftige gesetzliche Anforderungen wie z.B. Gesamtabschluss (§ 116 GO-NKF) sowie im Hinblick auf Controlling und Budgetierung bietet die zentrale Finanzbuchhaltung zeitnahe und verlässliche Ergebnisse. Eine NRW-weite Umfrage hat ergeben, dass landauf, landab entweder bereits zentral gebucht wird oder die Zentralisierung avisiert ist. Es besteht Einigkeit darüber, dass eine dezentrale Haushaltsausführung nicht für die doppische Buchführung geeignet ist. Selbstverständlich installiert auch die freie Wirtschaft i.d.R. nur eine Betriebsbuchhaltung. Nachrichtl.: Eine Arbeitsgruppe NKF befasst sich mit der künftigen Buchungsorganisation ; das RPA nimmt teil. Der Verwaltungsvorstand hat zwischenzeitlich die Einrichtung der zentralen Erfassung ebenfalls befürwortet. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts wurde der personelle Bedarf (Umschichtung) für eine Zentralorganisation geprüft. 3. Ausführung des Haushaltsplanes Seite: 3.4 Rechenschaftsbericht Im Rechenschaftsbericht sind insbesondere >die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und >erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Im übrigen soll er einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben. Der Rechenschaftsbericht 2005 erfüllt diese Anforderungen. Auf die Einzelerläuterungen unter Pt. 4 des Rechenschaftsberichts wird verwiesen. Stichproben sind erfolgt. Keine Beanstandungen. Ob die sowie >Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit >sonstige gesetzl. bzw. vertragliche Vorgaben bei der Bewirtschaftung der Haushaltsansätze beachtet wurden, unterliegt bereits unterjährig bei der Auftrags- bzw. Visakontrolle durch das RPA, also im Vorfeld der Jahresrechnung, täglicher Überwachung. Ergebnisse s. Kapitel 21. Darüber hinaus wurden in 2005 sog. / Themenprüfungen durchgeführt, siehe Kapitel 21. 3. Ausführung des Haushaltsplanes Seite: 3.5 3.2 Abschlussverbesserungen / Verschlechterungen (insgesamt) Die Haushalte weisen folgende Gesamt-Ergebnisse aus: Verbesserungen Mehr-Soll-Einnahmen Weniger-Soll-Ausgaben Abgang -Kassenausgabereste -Haushaltsausgabereste Restebereinigung aus Vorjahren („wiederauflebende“ , zum Soll gestellte, Altforderungen) VerwaltungsHH € VermögensHH € 0,00 0,00 211.947,31 683.444,35 0,00 0,00 2.857,98 471,11 375.000,00 Neue Haushaltseinnahmereste 0 Verschlechterungen Mehr-Soll-Ausgaben 0,00 0,00 Weniger-Soll-Einnahmen 1.065.128,20 307.275,48 Abgang Kasseneinnahmereste 1.234.559,00 196,84 Neue Haushaltsausgabereste 298.512,33 376.443,14 Reste-Bereinigung aktuelles Jahr 295.000,00 0,00 Abgang Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 Verschlechterung Umschuldung 2005 2.303.394,24 (gegenüber Fehlbetrag HSK) 0,00 0,00 0,00 Die Darstellungen der Ergebnisse im Rechenschaftsbericht sind demnach nachvollziehbar und richtig. Bei den Gegenproben in der Haushaltsrechnung, auch mit dem Kassenabschluss, haben sich Unregelmäßigkeiten nicht gezeigt. S. hierzu auch Prüfbericht Kasse, Kapitel 5 dieses Berichtes. Hinweis zu der ungewöhnlich hohen Reduzierung (Soll-Abgang) Kasseneinnahmerestes (bedeutet eine Hauhaltsverschlechterung !) : des Es handelt hauptsächlich um einen Gewerbesteuerfall. In 2005 wurde die Gewerbesteuerveranlagung für eine Fa. bezüglich der Veranlagungsjahre 1995 bis 2001 (!) per Messbescheide Finanzamt komplett auf 0 gesetzt. Entsprechende Sollabgänge bei der städt. Haushaltsstelle waren die Folge. Der Fall wurde dem RPA vorgelegt. Größere Abweichungen vom Haushaltsansatz sind im Rechenschaftsbericht jeweils erläutert. So waren bei der Jahressollstellung Gewerbesteuer ca. 1 MIO € weniger anzuordnen. 3. Ausführung des Haushaltsplanes Seite: 3.6 Begriffserläuterungen: Soll-Einnahmen / Ausgaben Kassen-Reste Haushalts-Reste Reste-Bereinigung (oder : „Globalbereinigung“) Summe der nach Fälligkeit bzw. Forderungen erteilten Kassenanordnungen (Anordnungen an die Stadtkasse EUR..... zu zahlen oder anzunehmen). Differenz zwischen den erteilten Kassenanordnungen und den tatsächlichen Einnahmen oder Ausgaben (KassenSoll abzügl. Ist). Haushaltsansätze, die nicht durch Kassenanordnungen voll in Anspruch genommen wurden (Ansatz abzügl. Tatsächl.Anordnungssoll). Hier besteht bei bestimmten Haushaltsstellen die Möglichkeit, diese Reste in das nächste Jahr zu übernehmen. Bei Einnahmen nur für Kredite zulässig. Reduzierung der Soll-Einnahmen i.H. der voraussichtlich uneinbringlichen Forderungen. Werden im folgenden Jahr wieder als Einnahme vorgetragen. Sinn: Haushalt soll nicht durch unrealistische Einnahmeerwartungen (wenn z.B. im lfd. Jahr nicht vollstreckbar ) geschönt werden ! 3.3 Vergleich Haushaltsansatz / Rechnungsergebnis Geordnet nach Einnahme- bzw. Ausgabe-Gruppen ergibt der Vergleich der Haushaltsansätze mit den Rechnungsergebnissen und dem Ergebnis des Vorjahres (also einschl. Haushalts- u. Kassenreste) folgendes: Ansatz 2005 Ergebn.2005 Differenz +/- Abw. v .Ansatz in v.H. Alt : RechErg 2004 Einnahmen EUR EUR EUR % EUR Steuern, Steueranteile, Allg. Zuweisungen 43.765.090 41.105.913 - 2.659.177 - 6,08 46.124.523 Einnahmen aus Verw. u. Betrieb (Gebühren, Miete, Zuweisungen) 13.983.938 14.480.656 + 496.718 9.692.025 9.650.664 - 41.361 3.31 VerwHaushalt + 3,55 13.921.445 Sonstige FinEinnahmen einschl. Zuführung vom VermHH Summe Einnahmen 67.441.053 - 0,43 8.315.338 65.237.233 - 2.203.820 - 3,27 68.361.306 3. Ausführung des Haushaltsplanes Seite: 3.7 Ausgaben + 463.012 + 2,73 17.220.033 Personalausgaben 16.937.990 17.401.002 Sächl. Verw.-u.Betriebsausgaben 21.091.997 21.129.507 + 37.510 + 0,18 20.841.209 Zuweisungen/Zuschüsse (davon SH: 3.264.316 € im Rechnungsergebnis) 12.178.596 12.532.923 + 354.327 + 2,91 14.195.329 32.370.173 31.614.898 81.605 74.499 Sonstige FinAusgaben Nachrichtl. davon : Zuführung zum VermHH - 755.275 - 2,33 25.404.576 (einschl. Zuführung Pensionsrückstellungen 61.656 €) - 7.106 Summe Ausgaben 82.578.756 82.678.330 + 99.574 - 8,71 297.234 + 0,12 77.661.147 P:\Excel\Excel\Ausf03.xls Zum Abschluss Verwaltungshaushalt: • Die Konsolidierungslinie des HSK wurde 2005 in Anbetracht des Einnahmeverlustes i.H.v. ca. 2.203.820 € plus Mehrausgabe i.H.v. 99.574 € (Fehlbetragserhöhung) um die Gesamtsumme von 2.303.394 € verfehlt. • Verantwortlich hierfür war hauptsächlich : - ca. 1 MIO € Sollabsetzung Kasseneinnahmereste im Bereich Gewerbesteuer - weitere ca. 1 MIO € aktuelle Weniger-Veranlagung ebenfalls bei Gewerbesteuer , beide Reduzierungen waren nicht steuerbar. Ursächlich sind die Messbescheide des Finanzamtes, die sich an der Ertragslage der steuerpflichtigen Unternehmen orientieren. • Ebenfalls erheblich war die Wenigereinnahme am Anteil an der Einkommensteuer (ca. 655.000 €) ; dieser basiert auf der Schlüsselzahl für die jeweilige Kommune in Verbindung mit den Landesergebnissen bei Lohn- und Einkommensteuer. Die Planvorgabe betrug 17.000.000 €, die tatsächliche Einnahme jedoch 16.344.540 €. • Dem stehen teilweise Mehreinnahmen im Bereich Gebührenhaushalt und Wenigerausgaben bei der Gewerbesteuerumlage sowie der Umlage zum „Fonds Deutsche Einheit“ gegenüber. • Im Personalkostenbereich entstand zwar Mehrbedarf i.H.v. ca. 463.000 € allerdings nach einer Pauschalkürzung i.H.v. 1,1 MIO €. Der Bedarf betraf Pflicht- bzw. unabweisbare Bereiche. Im Jahr 2004 betrug der Mehrbedarf ca. 360.000, ebenfalls nach Pauschalkürzung i.H.v. 1,1 MIO €. 3. Ausführung des Haushaltsplanes Seite: 3.8 Die haushaltsrechtlichen Genehmigungsauflagen der Kommunalaufsicht wurden im übrigen eingehalten. Zum Kassenabschluss : Die Kasseneinnahmereste belaufen sich auf insgesamt 12.654.196,42 € im Verwaltungshaushalt und 5.663,78 € im Vermögenshaushalt. In der Summe im Verwaltungshaushalt ist der Fehlbetrag (aus 2004, Vortragung 2005 i.H.v. 9299.842,64 € sowie die Kassenreste aus Vorjahren enthalten). Die echten Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt belaufen sich demnach auf : 3.354.353,78 €. Die Hauptposten sind : Kassenreste Gewerbesteuer Kassenreste Steuerverzinsung Kassenreste Obdachlosenmiete 1.470.623 € (Sollabsetzung ca.1 MIO) 138.923 € 345.139 € Eine kontinuierliche Vollstreckungsarbeit ist zur Realisierung der offenen Posten unabdingbar erforderlich. Die Beitreibung der Reste durch Vollstreckungsmaßnahmen werden durch das RPA stichprobenweise überwacht. Siehe hierzu Prüfberichte "Kasse" unter Pkt. 5 dieses Berichtes. Die Restebereinigung (Globalbereinigung, damit nicht durch unrealistische Einnahmeerwartungen der Haushalt „geschönt“ wird !) betrug auch für 2005 295.000 EUR, davon 200.000 EUR im Bereich Gewerbesteuer sowie 95.000 € im Bereich Obdachlosenmiete. Sie dürfen nur durchgeführt werden, wenn Vollstreckungsmaßnahmen momentan keinen Erfolg versprechen. Prüfung : Die Vorgänge wurden dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Bereinigungen waren berechtigt, Vollsteckungsmaßnahmen diesbezüglich derzeit ausgeschöpft. Die Fehlbeträge werden ausschl. über Kassenkredite finanziert. H Die in der Haushaltssatzung 2005 festgesetzte und genehmigte Kreditlinie i.H.v. 35.000.000 EUR / ab Rechtskraft 23.11.05 aufgestockt auf 38.000.000 €, wurde tageweise um ca. 1,2 MIO überschritten. Die Überschreitung war in Relation zwar unerheblich, dennoch sollte künftig bei geplanter Erhöhung eine aufsichtsbehördliche Teilgenehmigung vorab eingeholt werden, damit die Kassenliquidität sichergestellt ist (s. Kapitel 5 dieses Berichtes). Die Rücklagen waren im Kassenbestand ganzjährig enthalten. Diese sind nicht als Kassenkredit zu werten, wohl aber die Liquiditätsverstärkung durch die Eigenbetriebe (s. Kapitel 5 dieses Berichtes). 3. Ausführung des Haushaltsplanes Seite: 3.9 Einnahmen / Ausgaben VerwHaushalt 2005 - ohne kalk. Kosten, Innere Verrech. u. BSHG (in Mio €) 43,765 Steuern, Allg. Zuweisungen 41,105 13,983 Einn. aus Verw. U. Betrieb 14,480 9,692 Sonst. Einn. U. Zuf. VermHH 9,650 16,937 Ausgaben Personal 17,401 21,091 Sächl. Verw.-u. Betriebsausg. 21,129 12,178 Zuweisungen/Zuschüsse 12,532 32,370 Sonst. FinAusgaben 31,614 0 5 10 15 20 25 Haushaltsrechnung 30 Haushaltsansatz 35 40 45 50 3. Ausführung des Haushaltsplanes Seite: 3.10 3.32 Vermögenshaushalt Einzelpläne 0-8 (= Investitionsbereich) Einnahmen Ausgaben € vH*) € vH*) Haushaltsansätze +/Deckungsmittel Rechnungsergebnis 459.359,00 210.951,55 45,9 2.221.081,38 86,9 Anordnungssoll lfd. Jahr 211.148,39 45,9 1.845.109,35 72,2 2.555.961,00 *) v.H-Satz Ausführungsquote im Verhältnis zum Haushaltsansatz. Die Vortragung der Ergebnisse, auch der Kassen- und Haushaltsreste ist in der zugrunde zu legenden Jahresrechnung korrekt erfolgt. Ausgaben des Vermögenshaushaltes und deren Finanzierung (einschl. der ins Rechnungsergebnis eingeflossenen Haushaltsreste) Gruppierungsbezeichnung Haushaltsplan € Rechnungs- Hinweise/ Neue ergebnis(RE) HH- Reste 2005 € € Ausgaben (ohne Umschuldung, Zuführung an allgem. Rücklage) Zuführung zum Verwaltungshaushalt 2.329.318 2.371.064 72.600 61.656 0 0 Zuführung an Rücklagen -ohne Allgem. Rücklage- (nur Sonderrücklage Pensionsrückstellung) Gewährung von Darlehen Inkl. Zuführung an UA Abfallbeseitigung (156.000) sowie Rettungsdienst (12.000) Gem. Ratsbeschluss Grundstücke 26.805 26.805 für Ausgleichsfläche Gesundheitsgarten Erwerb von beweglichen Sachen 1.027.564 Baumaßnahmen 846.720 26.150 23.832 Tilgung von Krediten -ohne Umschuldung- 9.000 5.610 Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen 1.475.442 1.323.724 0 0 4.966.879 4.659.411 Sonstiges Summe (+5 € Eventualposten Rücklage) hauptsächlich Aufstellung von Wartehallen gem. Beschluss neue HER 376.443, fast ausschl. im RE Erwerb bewegl. Sachen 3. Ausführung des Haushaltsplanes Seite: 3.11 Einnahmen (Finanzierung) Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahme aus Rücklagen insges. Rückflüsse von Darlehen Verkauf von beweglichen Sachen Beiträge Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen Kredite – ohne Umschuldung - ohne HER Summe 81.605 74.499 2.253.000 2.201.000 12.465 12.452 3.000 19.856 0 0 2.616.814 2.351.604 0 0 4.966.884 4.659.411 Inkl. Pensionsrückstellung (Bestand 31.12.04: Zuführung Allgemeine Rücklage =Überschuss 2.101.000 € 31.12.05: 101.000 €) H Die Darstellung der Abweichungen der Jahresrechnung gegenüber dem Haushaltsplan in Abschnitt 3.12 des Rechenschaftsberichtes ist in den Posten „Zuführung vom/an Verwaltungshaushalt“ in Abstimmung mit der HR / Gruppierungsübersicht nicht schlüssig. Da die Gesamt-Ergebnisse richtig sind, wird von redaktionellen Versehen ausgegangen. Begriff Rechnungsergebnis Summe der erteilten Anordnungen (Anordnungssoll) neue Haushaltsreste Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren Rechnungsergebnis + + = Zum Ergebnis Vermögenshaushalt: • Wie bereits im Jahr 2004 erfolgte auch in 2005 keine Kreditaufnahme. Die Bewirtschaftung ermöglicht eine künftige Entlastung des Schuldendienstes (im Verwaltungshaushalt) um etwa 15.000 € p.a. • Durch die Verschiebung von veranschlagten Maßnahmen (OGATA) waren im Bereich „Erwerb bewegliches Vermögen“ Einsparungen i.H.v. 180.844 € gegenüber dem Haushaltsansatz realisierbar. Diese sind jedoch nur vorläufig. • Die Haushaltsführung kann im Rahmen des genehmigten HSK als sparsam bezeichnet werden. Die Darstellung der Rechnungsergebnisse entspricht den gesetzlichen Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung. • Die Zuführungen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind ordnungsgemäß nachgewiesen. 3. Ausführung des Haushaltsplanes Seite: 3.12 Zu den gebildeten Haushaltsresten : • Einnahmeseite : dürfen gem. § 41 Abs.2 GemHVO nur f. verbleibende Krediteinnahmen gebildet werden. Vorgetragen : 0 €. • Ausgabeseite : Im Bereich „Erwerb bewegl. Vermögen“ (überwiegend) wurden in 29 Einzelfällen Haushaltsausgabereste gebildet. • Seitens des RPA wurde – stichprobenweise - geprüft, ob die Reste aufgrund eingegangener Verpflichtungen / Aufträge sowie für die Beschaffung von Vermögen gebildet wurden (s. Kapitel 11). • Der Genehmigungsverfügung zum HSK 2005 wurde insgesamt entsprochen: - im Grundsatz keine freiwilligen Leistungen keine Überschreitung der im Rahmen des HSK beschlossenen Ausgabeermächtigungen bezuschusste Maßnahmen erst nach Verfügbarkeit der Mittel Übertragungen grundsätzlich nur bei Gebundenheit (Zahlungen / Auftragsvergaben) Zu den Kassenresten : • Aufgrund der Ausgliederung von Liegenschaften / Hoch-Tiefbau in Eigenbetriebe weist der Vermögenshaushalt keine größeren Einzelreste aus (5.663,78 €). Der zu Beginn des Jahres 2005 existierende Rücklagenbestand i.H.v. 2.101.108,54 EUR war zunächst im Kassenbestand als Liquiditätsverstärkung integriert und als all. Rücklage im Verwahrkonto nachgewiesen. Die Vorgehensweise ist zulässig und steht wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht entgegen. Aufgrund von Entnahmen (2 MIO) betrug der Bestand am Ende des Hhj. noch 101.000 €. • Damit entspricht sie nicht dem gesetzlichen Mindestbestand nach § 20 Abs. 2 GemHVO : für die Stadt Erftstadt beträgt der gesetzl. Mindestbestand der allg. Rücklage : 1.350.245 € ( = 2 % vom Durchschnittswert der Ausgaben des Verwaltungshaushalts der letzten 3 Jahre). Prüfung : Lt. Genehmigungsverfügung des Landrates bezügl. des HSK sowie Rücksprache mit der Bezirksregierung wird die Vorgehensweise deswegen als zulässig erachtet, weil eine Festgeldanlage für die Rücklage bei gleichzeitiger Aufnahme von Kassenkrediten unwirtschaftlich wäre. Die Bezirksregierung hatte daher die Inanspruchnahme der allg. Rücklage (Haushalt, also nicht nur bei Verwahrkonten) vorgeschlagen und geht damit über die bisherige Regelung hinaus. 3. Ausführung des Haushaltsplanes Seite: 3.13 Einnahmen VermHaushalt 2005 - ohne kalk. Kosten, Innere Verrech. u. BSHG (in Mio €) 0,000 Kredite 0,000 2,616 Zuweisungen/Zuschüsse 2,351 0,003 Verkauf bwegl.Verm. 0,019 0,012 Rückfl. Darlehen 0,012 2,253 Entnahme Rücklagen 2,201 0,081 Zuf.v.Verw.HH 0,074 0 1 2 Haushaltsrechnung Haushaltsansatz 3 3. Ausführung des Haushaltsplanes Seite: 3.14 Ausgaben VermHaushalt 2005 - ohne kalk. Kosten, Innere Verrech. u. BSHG (in Mio €) 1,475 Zuweisungen/Zuschüsse Invst. 1,323 0,009 Tilgung Kredite (o.Umschuldung) 0,005 0,026 Baumaßnahmen 0,023 1,027 Erwerb bewegl. Vermögen 0,846 0,072 Zuf. An Rücklagen 0,061 0 1 2 Haushaltsrechnung Haushaltsansatz 3