Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
65 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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3. Ausführung des Haushaltsplanes
Seite: 3.1
3.1 Allgemeines
Haushaltsüberwachung
Die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln einschl. der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist zu überwachen (§ 26 Abs.2 GemHVO). Dies erfolgt mittels
ADV über die KDVZ Rhein-Erft-Rur unter Einbeziehung der Auftragskontrolle.
In 2004 wurde in den Bereichen Haushaltsplanung / Haushaltsüberwachung / Sachund Personenkontenkonten Kasse das im Verbandsgebiet der KDVZ einzuführende
Softwareverfahren K-IRP eingesetzt. Außen vor blieben die Abwicklungen der
Amtshilfezahlungen, diese wurden aus techn. Gründen noch über das Altkassenverfahren gebucht.
Das K-IRP - Finanzverfahren wurde geprüft durch das Rechnungsprüfungsamt der
Landeshauptstadt Düsseldorf und für die kamerale Anwendung zertifiziert am
27.10.2000 / 31.10.2000 ; die Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigungen der
K-IRP-Module wurden durch die KDVZ am 04.12.2002 / 10.06.2003 erteilt.
Die Abstimmung der Haushaltsüberwachung mit den Kassenbüchern erfolgt
zwischen Allgemeinem Finanzdienst und Kasse (Ziffer 2 der VV zu § 26 GemHVO).
Keine Beanstandungen, allerdings folgender Hinweis :
H
Die Datenerfassung auf den Haushaltsstellen erfolgt noch dezentral in den
Fachabteilungen. Diese Vorgehensweise verursacht wegen der Vielzahl der
Buchungskräfte erheblichen Schulungsaufwand (auch bei Verfahrenserweiterungen) und Fehlerquellen. Aufgrund der immer komplexer werdenden
Buchungsvorgänge / Software empfiehlt das RPA schnellstmöglich eine
zentrale Erfassungsstelle – durchaus bei Verbleib der Budgetverantwortung
in den Fachämtern.
Bei Einsatz des NKF (neues kommunales Finanzmanagement) ist dies ohnehin
unabdingbar.
Zu dieser Thematik hat das RPA - auch im Vorfeld zur anstehenden
Projektarbeit zur Umsetzung NKF - einen entsprechenden Hinweis verfasst.
Hierzu wurde eine NRW-weite Abfrage durchgeführt, wie in anderen
Verwaltungen das Buchungsgeschäft organisiert ist :
Organisation Buchhaltung
Das RPA hatte sich vor einiger Zeit mit der Frage der Buchungsorganisation (zentral /
dezentral) beschäftigt und in den Prüfberichten zu Hj. 2003 sowie 2004 auf die
Notwendigkeit einer Zentralisierung rechtzeitig vor dem NKF-Einsatz hingewiesen.
Anliegend nochmals eine Zusammenstellung der Aspekte.
Ausgangssituation :
•
•
Dezentrale HÜL-Erfassung der anstehenden Einnahmen / Ausgaben nach
Anspruchfestlegung / Rechnungseingang im jeweiligen Fachbereich, vorab
Eingabe von Vormerkungen zur „Reservierung“ der Mittel . Ebenfalls in den
Fachämtern : Erstellung der Kassenanordnung mit Feststellung / Unterschrift
an Kasse zur Kassenbuchung und Auszahlung / Annahme der IST-Beträge, ab
2.000 € investive Maßnahmen über RPA
Für die Kräfte in den Fachämtern ist das Buchungsgeschäft eine
„Nebentätigkeit“, für einige sogar eine relativ seltene. Der Informations- und
3. Ausführung des Haushaltsplanes
•
Seite: 3.2
Schulungsaufwand für diesen Personenkreis ist daher jetzt bereits – vor allem
nach K-IRP – zu hoch ; Personalwechsel /-vertretungen, häufige
Programmänderungen usw. bedürfen immer wieder umfangreicher
Vermittlungen, die – mangels Übung - nicht immer verstanden werden
Die doppische Buchführung unter NKF wird zudem i.S. Ergebnisrechnung /
Bilanzauswirkung usw. höhere Anforderungen an den „Buchhalter“ stellen
Gegenüberstellung zentrales / dezentrales Buchungsgeschäft :
zentral
+
Intensiv-Schulungen für kleinen
Kreis, auch bei up-dates und
Änderungen
Unproblematische Vertretung im
Kernteam
Einheitlichkeit bei der
Stammdatenpflege (mit
Auswirkungen z.B. auf das
Mahnwesen)
Koordination Abschlüsse erleichtert
+
+
+
+
Fehler – und Zeitersparnisse durch
Arbeitsroutine
-
Zentrale Buchhaltung verfügt i.d.R.
nicht über Produktsachkenntnis,
daher ggfls. Rückfragen beim FA
dezentral
Schulungsaufwand wegen
Komplexität sehr hoch
-
Vertretung problematisch
-
Fehler und Zeitaufwand mangels
Routine erheblich, nicht effizient
-
Ungenauigkeiten bei Abschlüssen
und Auswertungen
Belegfluss (z.B. wegen Postweg
innerhalb der Verwaltung) u.U.
etwas schneller
Fachwissen in Detailsachfragen
+
+
Mögliche Organisation einer Buchhaltung zentral :
•
•
•
•
Prüfung der Rechnung / Feststellung des Anspruchs, Vorkontierung einschl.
Produktzuordnung) im Fachbereich anhand einer Kontierungsrichtlinie .
Belegoriginal
(Rechnung / Buchungsstempel) einschl. Bestätigung der
Richtigkeit / Unterschrift durch das Fachamt (=entscheidend, ohne diese keine
Zahlungs-AO) geht an zentrale Buchhaltung zur Erfassung, dort wird auch die
Anordnung gedruckt und unterschrieben
Anordnung von dort (bei investiven Zahlungen über –14-) direkt an Kasse zur
Zahlungsveranlassung - nicht über Fachamt
Vorgang von zentraler Erfassungsstelle (oder von –14-) zurück an Fachamt zur
Belegsammlung.
Ergebnis RPA :
1.
Die kaufmännische Abwicklung einschl. des hierzu erforderlichen Fachwissens
wird an einer zentralen Stelle durchgeführt. Die bisherige Budgetverantwortung
bleibt unangetastet, denn es geht weder um Änderungen der Auftrags - noch
sonstiger Entscheidungsbefugnisse.
Diese Grundsatzentscheidung sollte unverzüglich, die Umsetzung kurzfristig
erfolgen. Stellenbewertungen, Personalentscheidungen, intensive Schulungen
sind im Zeitplan zu berücksichtigen !
3. Ausführung des Haushaltsplanes
2.
Seite: 3.3
Es werden (zunächst 2 ?) Buchungskräfte zentral eingesetzt und geschult
(ggfls. mehrere TZ-Kräfte : dauerhaft Flexibilität auch bei Urlaubs/Krankzeiten erforderlich !).
Es ist noch zu klären, inwieweit dieser Aufwand kompensiert werden
könnte durch entsprechenden Wegfall bei der Buchhaltung in den
Fachämtern.
Ggfls. hätte dies einen Personalverzicht derjenigen Ämter mit jetzt
erheblichem Erfassungsaufwand zur Folge.
Dadurch zu gewährleisten :
1.
Qualität und Einheitlichkeit der Buchhaltung mit dem Ergebnis einer
richtigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz, also korrekter
Jahresabschluss, korrekte sonstige Auswertungen
2.
exakte Grundlagen für die Haushaltsplanung
3.
erhebliche Ersparnis von Schulungs – und Informationsaufwand, lückenlose
Fortbildung in der Komplexität der Buchungen (mit Anlagen-, Debitoren – und
Kreditorenbuchhaltung) auf kleinen Kreis beschränkt, dadurch Minimierung von
Buchungsfehlern und -verzögerungen und bedeutsame Effizienzsteigerung des
Buchungsgeschäftes
Im Hinblick auf künftige gesetzliche Anforderungen wie z.B. Gesamtabschluss (§ 116
GO-NKF) sowie im Hinblick auf Controlling und Budgetierung bietet die zentrale
Finanzbuchhaltung zeitnahe und verlässliche Ergebnisse.
Eine NRW-weite Umfrage hat ergeben, dass landauf, landab entweder bereits
zentral gebucht wird oder die Zentralisierung avisiert ist. Es besteht Einigkeit darüber,
dass eine dezentrale Haushaltsausführung nicht für die doppische Buchführung
geeignet ist.
Selbstverständlich installiert auch die freie Wirtschaft i.d.R. nur eine
Betriebsbuchhaltung.
Nachrichtl.:
Eine Arbeitsgruppe NKF befasst sich mit der künftigen Buchungsorganisation ; das
RPA nimmt teil. Der Verwaltungsvorstand hat zwischenzeitlich die Einrichtung der
zentralen Erfassung ebenfalls befürwortet.
Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts wurde der personelle Bedarf
(Umschichtung) für eine Zentralorganisation geprüft.
3. Ausführung des Haushaltsplanes
Seite: 3.4
Rechenschaftsbericht
Im Rechenschaftsbericht sind insbesondere
>die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und
>erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen
zu erläutern.
Im übrigen soll er einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr
geben. Der Rechenschaftsbericht 2005 erfüllt diese Anforderungen.
Auf die Einzelerläuterungen unter Pt. 4 des Rechenschaftsberichts wird verwiesen. Stichproben sind erfolgt.
Keine Beanstandungen.
Ob die
sowie
>Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
>sonstige gesetzl. bzw. vertragliche Vorgaben
bei der Bewirtschaftung der Haushaltsansätze beachtet wurden, unterliegt bereits
unterjährig bei der Auftrags- bzw. Visakontrolle durch das RPA, also im Vorfeld
der Jahresrechnung, täglicher Überwachung. Ergebnisse s. Kapitel 21.
Darüber hinaus wurden in 2005 sog. / Themenprüfungen durchgeführt, siehe
Kapitel 21.
3. Ausführung des Haushaltsplanes
Seite: 3.5
3.2 Abschlussverbesserungen / Verschlechterungen (insgesamt)
Die Haushalte weisen folgende Gesamt-Ergebnisse aus:
Verbesserungen
Mehr-Soll-Einnahmen
Weniger-Soll-Ausgaben
Abgang -Kassenausgabereste
-Haushaltsausgabereste
Restebereinigung aus Vorjahren
(„wiederauflebende“ , zum Soll gestellte,
Altforderungen)
VerwaltungsHH
€
VermögensHH €
0,00
0,00
211.947,31
683.444,35
0,00
0,00
2.857,98
471,11
375.000,00
Neue Haushaltseinnahmereste
0
Verschlechterungen
Mehr-Soll-Ausgaben
0,00
0,00
Weniger-Soll-Einnahmen
1.065.128,20
307.275,48
Abgang Kasseneinnahmereste
1.234.559,00
196,84
Neue Haushaltsausgabereste
298.512,33
376.443,14
Reste-Bereinigung aktuelles Jahr
295.000,00
0,00
Abgang Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
Verschlechterung
Umschuldung 2005
2.303.394,24
(gegenüber Fehlbetrag HSK)
0,00
0,00
0,00
Die Darstellungen der Ergebnisse im Rechenschaftsbericht sind demnach
nachvollziehbar und richtig. Bei den Gegenproben in der Haushaltsrechnung,
auch mit dem Kassenabschluss, haben sich Unregelmäßigkeiten nicht gezeigt. S.
hierzu auch Prüfbericht Kasse, Kapitel 5 dieses Berichtes.
Hinweis zu der ungewöhnlich hohen Reduzierung (Soll-Abgang)
Kasseneinnahmerestes (bedeutet eine Hauhaltsverschlechterung !) :
des
Es handelt hauptsächlich um einen Gewerbesteuerfall. In 2005 wurde die
Gewerbesteuerveranlagung für eine Fa. bezüglich der Veranlagungsjahre 1995 bis
2001 (!) per Messbescheide Finanzamt komplett auf 0 gesetzt. Entsprechende
Sollabgänge bei der städt. Haushaltsstelle waren die Folge.
Der Fall wurde dem RPA vorgelegt.
Größere Abweichungen vom Haushaltsansatz sind im Rechenschaftsbericht jeweils
erläutert. So waren bei der Jahressollstellung Gewerbesteuer ca. 1 MIO € weniger
anzuordnen.
3. Ausführung des Haushaltsplanes
Seite: 3.6
Begriffserläuterungen:
Soll-Einnahmen /
Ausgaben
Kassen-Reste
Haushalts-Reste
Reste-Bereinigung
(oder :
„Globalbereinigung“)
Summe der nach Fälligkeit bzw. Forderungen erteilten
Kassenanordnungen (Anordnungen an die Stadtkasse
EUR..... zu zahlen oder anzunehmen).
Differenz zwischen den erteilten Kassenanordnungen und
den tatsächlichen Einnahmen oder Ausgaben (KassenSoll abzügl. Ist).
Haushaltsansätze, die nicht durch Kassenanordnungen
voll in Anspruch genommen wurden (Ansatz abzügl.
Tatsächl.Anordnungssoll). Hier besteht bei bestimmten
Haushaltsstellen die Möglichkeit, diese Reste in das
nächste Jahr zu übernehmen. Bei Einnahmen nur für
Kredite zulässig.
Reduzierung der Soll-Einnahmen i.H. der voraussichtlich
uneinbringlichen Forderungen. Werden im folgenden Jahr
wieder als Einnahme vorgetragen.
Sinn: Haushalt soll nicht durch unrealistische
Einnahmeerwartungen (wenn z.B. im lfd. Jahr nicht
vollstreckbar ) geschönt werden !
3.3 Vergleich Haushaltsansatz / Rechnungsergebnis
Geordnet nach Einnahme- bzw. Ausgabe-Gruppen ergibt der Vergleich der
Haushaltsansätze mit den Rechnungsergebnissen und dem Ergebnis des Vorjahres
(also einschl. Haushalts- u. Kassenreste) folgendes:
Ansatz 2005
Ergebn.2005
Differenz +/-
Abw. v
.Ansatz
in v.H.
Alt :
RechErg
2004
Einnahmen
EUR
EUR
EUR
%
EUR
Steuern, Steueranteile,
Allg. Zuweisungen
43.765.090
41.105.913 - 2.659.177 - 6,08 46.124.523
Einnahmen aus Verw.
u. Betrieb (Gebühren,
Miete, Zuweisungen)
13.983.938
14.480.656
+ 496.718
9.692.025
9.650.664
- 41.361
3.31 VerwHaushalt
+ 3,55 13.921.445
Sonstige FinEinnahmen
einschl. Zuführung vom
VermHH
Summe Einnahmen
67.441.053
- 0,43
8.315.338
65.237.233 - 2.203.820 - 3,27 68.361.306
3. Ausführung des Haushaltsplanes
Seite: 3.7
Ausgaben
+ 463.012 + 2,73 17.220.033
Personalausgaben
16.937.990
17.401.002
Sächl. Verw.-u.Betriebsausgaben
21.091.997
21.129.507
+ 37.510
+ 0,18 20.841.209
Zuweisungen/Zuschüsse
(davon SH: 3.264.316 €
im Rechnungsergebnis)
12.178.596
12.532.923
+ 354.327
+ 2,91 14.195.329
32.370.173
31.614.898
81.605
74.499
Sonstige FinAusgaben
Nachrichtl. davon :
Zuführung zum VermHH
- 755.275 - 2,33 25.404.576
(einschl. Zuführung
Pensionsrückstellungen
61.656 €)
- 7.106
Summe Ausgaben
82.578.756
82.678.330
+ 99.574
- 8,71
297.234
+ 0,12 77.661.147
P:\Excel\Excel\Ausf03.xls
Zum Abschluss Verwaltungshaushalt:
•
Die Konsolidierungslinie des HSK
wurde 2005 in Anbetracht des
Einnahmeverlustes i.H.v. ca. 2.203.820 € plus Mehrausgabe i.H.v. 99.574 €
(Fehlbetragserhöhung) um die Gesamtsumme von 2.303.394 € verfehlt.
•
Verantwortlich hierfür war hauptsächlich :
- ca. 1 MIO € Sollabsetzung Kasseneinnahmereste im Bereich
Gewerbesteuer
- weitere ca. 1 MIO € aktuelle Weniger-Veranlagung ebenfalls bei
Gewerbesteuer , beide Reduzierungen waren nicht steuerbar.
Ursächlich sind die Messbescheide des Finanzamtes, die sich an der
Ertragslage der steuerpflichtigen Unternehmen orientieren.
•
Ebenfalls erheblich war die Wenigereinnahme am Anteil an der
Einkommensteuer (ca. 655.000 €) ; dieser basiert auf der Schlüsselzahl für die
jeweilige Kommune in Verbindung mit den Landesergebnissen bei Lohn- und
Einkommensteuer. Die Planvorgabe betrug 17.000.000 €, die tatsächliche
Einnahme jedoch 16.344.540 €.
•
Dem stehen teilweise Mehreinnahmen im Bereich Gebührenhaushalt und
Wenigerausgaben bei der Gewerbesteuerumlage sowie der Umlage zum
„Fonds Deutsche Einheit“ gegenüber.
•
Im Personalkostenbereich entstand zwar Mehrbedarf i.H.v. ca. 463.000 € allerdings nach einer Pauschalkürzung i.H.v. 1,1 MIO €. Der Bedarf betraf
Pflicht- bzw. unabweisbare Bereiche. Im Jahr 2004 betrug der Mehrbedarf ca.
360.000, ebenfalls nach Pauschalkürzung i.H.v. 1,1 MIO €.
3. Ausführung des Haushaltsplanes
Seite: 3.8
Die haushaltsrechtlichen Genehmigungsauflagen der Kommunalaufsicht wurden im
übrigen eingehalten.
Zum Kassenabschluss :
Die Kasseneinnahmereste belaufen sich auf insgesamt 12.654.196,42 € im
Verwaltungshaushalt und 5.663,78 € im Vermögenshaushalt. In der Summe im
Verwaltungshaushalt ist der Fehlbetrag (aus 2004, Vortragung 2005 i.H.v.
9299.842,64 € sowie die Kassenreste aus Vorjahren enthalten).
Die echten Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt belaufen sich demnach
auf :
3.354.353,78 €.
Die Hauptposten sind :
Kassenreste Gewerbesteuer
Kassenreste Steuerverzinsung
Kassenreste Obdachlosenmiete
1.470.623 € (Sollabsetzung ca.1 MIO)
138.923 €
345.139 €
Eine kontinuierliche Vollstreckungsarbeit ist zur Realisierung der offenen
Posten unabdingbar erforderlich.
Die Beitreibung der Reste durch Vollstreckungsmaßnahmen werden durch
das RPA stichprobenweise überwacht.
Siehe hierzu Prüfberichte "Kasse" unter Pkt. 5 dieses Berichtes.
Die Restebereinigung (Globalbereinigung, damit nicht durch unrealistische
Einnahmeerwartungen der Haushalt „geschönt“ wird !) betrug auch für 2005 295.000
EUR, davon 200.000 EUR im Bereich Gewerbesteuer sowie 95.000 € im Bereich
Obdachlosenmiete.
Sie
dürfen
nur
durchgeführt
werden,
wenn
Vollstreckungsmaßnahmen momentan keinen Erfolg versprechen.
Prüfung :
Die Vorgänge wurden dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt.
Die Bereinigungen waren berechtigt, Vollsteckungsmaßnahmen diesbezüglich derzeit
ausgeschöpft.
Die Fehlbeträge werden ausschl. über Kassenkredite finanziert.
H
Die in der Haushaltssatzung 2005 festgesetzte und genehmigte Kreditlinie i.H.v.
35.000.000 EUR / ab Rechtskraft 23.11.05 aufgestockt auf 38.000.000 €, wurde
tageweise um ca. 1,2 MIO überschritten. Die Überschreitung war in Relation zwar
unerheblich, dennoch sollte künftig bei geplanter Erhöhung eine aufsichtsbehördliche
Teilgenehmigung vorab eingeholt werden, damit die Kassenliquidität sichergestellt ist (s.
Kapitel 5 dieses Berichtes).
Die Rücklagen waren im Kassenbestand ganzjährig enthalten. Diese sind nicht als
Kassenkredit zu werten, wohl aber die Liquiditätsverstärkung durch die Eigenbetriebe (s.
Kapitel 5 dieses Berichtes).
3. Ausführung des Haushaltsplanes
Seite: 3.9
Einnahmen / Ausgaben VerwHaushalt 2005 - ohne kalk. Kosten, Innere Verrech. u.
BSHG (in Mio €)
43,765
Steuern, Allg. Zuweisungen
41,105
13,983
Einn. aus Verw. U. Betrieb
14,480
9,692
Sonst. Einn. U. Zuf. VermHH
9,650
16,937
Ausgaben Personal
17,401
21,091
Sächl. Verw.-u. Betriebsausg.
21,129
12,178
Zuweisungen/Zuschüsse
12,532
32,370
Sonst. FinAusgaben
31,614
0
5
10
15
20
25
Haushaltsrechnung
30
Haushaltsansatz
35
40
45
50
3. Ausführung des Haushaltsplanes
Seite: 3.10
3.32 Vermögenshaushalt
Einzelpläne 0-8
(= Investitionsbereich)
Einnahmen
Ausgaben
€
vH*)
€
vH*)
Haushaltsansätze +/Deckungsmittel
Rechnungsergebnis
459.359,00
210.951,55
45,9
2.221.081,38
86,9
Anordnungssoll lfd. Jahr
211.148,39
45,9
1.845.109,35
72,2
2.555.961,00
*) v.H-Satz Ausführungsquote im Verhältnis zum Haushaltsansatz.
Die Vortragung der Ergebnisse, auch der Kassen- und Haushaltsreste ist in der
zugrunde zu legenden Jahresrechnung korrekt erfolgt.
Ausgaben des Vermögenshaushaltes und deren Finanzierung
(einschl. der ins Rechnungsergebnis eingeflossenen Haushaltsreste)
Gruppierungsbezeichnung
Haushaltsplan
€
Rechnungs- Hinweise/ Neue
ergebnis(RE) HH- Reste 2005
€
€
Ausgaben (ohne Umschuldung, Zuführung an
allgem. Rücklage)
Zuführung zum Verwaltungshaushalt
2.329.318
2.371.064
72.600
61.656
0
0
Zuführung an Rücklagen -ohne Allgem.
Rücklage- (nur Sonderrücklage
Pensionsrückstellung)
Gewährung von Darlehen
Inkl. Zuführung an UA
Abfallbeseitigung
(156.000) sowie
Rettungsdienst
(12.000)
Gem. Ratsbeschluss
Grundstücke
26.805
26.805 für Ausgleichsfläche
Gesundheitsgarten
Erwerb von beweglichen Sachen
1.027.564
Baumaßnahmen
846.720
26.150
23.832
Tilgung von Krediten -ohne Umschuldung-
9.000
5.610
Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen
1.475.442
1.323.724
0
0
4.966.879
4.659.411
Sonstiges
Summe
(+5 €
Eventualposten
Rücklage)
hauptsächlich
Aufstellung von
Wartehallen gem.
Beschluss
neue HER
376.443, fast ausschl.
im RE
Erwerb bewegl. Sachen
3. Ausführung des Haushaltsplanes
Seite: 3.11
Einnahmen (Finanzierung)
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
Entnahme aus Rücklagen insges.
Rückflüsse von Darlehen
Verkauf von beweglichen Sachen
Beiträge
Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen
Kredite – ohne Umschuldung - ohne HER
Summe
81.605
74.499
2.253.000
2.201.000
12.465
12.452
3.000
19.856
0
0
2.616.814
2.351.604
0
0
4.966.884
4.659.411
Inkl.
Pensionsrückstellung
(Bestand 31.12.04:
Zuführung Allgemeine Rücklage =Überschuss
2.101.000 €
31.12.05:
101.000 €)
H
Die Darstellung der Abweichungen der Jahresrechnung gegenüber dem Haushaltsplan
in Abschnitt 3.12 des Rechenschaftsberichtes ist in den Posten „Zuführung vom/an
Verwaltungshaushalt“ in Abstimmung mit der HR / Gruppierungsübersicht nicht
schlüssig.
Da die Gesamt-Ergebnisse richtig sind, wird von redaktionellen Versehen ausgegangen.
Begriff Rechnungsergebnis
Summe der erteilten Anordnungen (Anordnungssoll)
neue Haushaltsreste
Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren
Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren
Rechnungsergebnis
+
+
=
Zum Ergebnis Vermögenshaushalt:
•
Wie bereits im Jahr 2004 erfolgte auch in 2005 keine Kreditaufnahme. Die
Bewirtschaftung ermöglicht eine künftige Entlastung des Schuldendienstes (im
Verwaltungshaushalt) um etwa 15.000 € p.a.
•
Durch die Verschiebung von veranschlagten Maßnahmen (OGATA) waren im
Bereich „Erwerb bewegliches Vermögen“ Einsparungen i.H.v. 180.844 €
gegenüber dem Haushaltsansatz realisierbar. Diese sind jedoch nur vorläufig.
•
Die Haushaltsführung kann im Rahmen des genehmigten HSK als sparsam
bezeichnet werden. Die Darstellung der Rechnungsergebnisse entspricht den
gesetzlichen Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung.
•
Die Zuführungen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind
ordnungsgemäß nachgewiesen.
3. Ausführung des Haushaltsplanes
Seite: 3.12
Zu den gebildeten Haushaltsresten :
•
Einnahmeseite : dürfen gem. § 41 Abs.2 GemHVO nur f. verbleibende
Krediteinnahmen gebildet werden. Vorgetragen : 0 €.
•
Ausgabeseite : Im Bereich „Erwerb bewegl. Vermögen“ (überwiegend) wurden in
29 Einzelfällen Haushaltsausgabereste gebildet.
•
Seitens des RPA wurde – stichprobenweise - geprüft, ob die Reste
aufgrund eingegangener Verpflichtungen / Aufträge sowie für die
Beschaffung von Vermögen gebildet wurden (s. Kapitel 11).
•
Der Genehmigungsverfügung zum HSK 2005 wurde insgesamt entsprochen:
-
im Grundsatz keine freiwilligen Leistungen
keine Überschreitung der im Rahmen des HSK beschlossenen Ausgabeermächtigungen
bezuschusste Maßnahmen erst nach Verfügbarkeit der Mittel
Übertragungen grundsätzlich nur bei Gebundenheit (Zahlungen / Auftragsvergaben)
Zu den Kassenresten :
•
Aufgrund der Ausgliederung von Liegenschaften / Hoch-Tiefbau in Eigenbetriebe
weist der Vermögenshaushalt keine größeren Einzelreste aus (5.663,78 €).
Der zu Beginn des Jahres 2005 existierende Rücklagenbestand i.H.v. 2.101.108,54 EUR
war zunächst im Kassenbestand als Liquiditätsverstärkung integriert und als all.
Rücklage im Verwahrkonto nachgewiesen. Die Vorgehensweise ist zulässig und steht
wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht entgegen.
Aufgrund von Entnahmen (2 MIO) betrug der Bestand am Ende des Hhj. noch 101.000
€.
•
Damit entspricht sie nicht dem gesetzlichen Mindestbestand nach § 20 Abs. 2
GemHVO :
für die Stadt Erftstadt beträgt der gesetzl. Mindestbestand
der allg. Rücklage : 1.350.245 € ( = 2 % vom Durchschnittswert der
Ausgaben des Verwaltungshaushalts der letzten 3 Jahre).
Prüfung :
Lt. Genehmigungsverfügung des Landrates bezügl. des HSK sowie Rücksprache mit
der Bezirksregierung wird die Vorgehensweise deswegen als zulässig erachtet, weil eine
Festgeldanlage für die Rücklage bei gleichzeitiger Aufnahme von Kassenkrediten
unwirtschaftlich wäre.
Die Bezirksregierung hatte daher die Inanspruchnahme der allg. Rücklage (Haushalt,
also nicht nur bei Verwahrkonten) vorgeschlagen und geht damit über die bisherige
Regelung hinaus.
3. Ausführung des Haushaltsplanes
Seite: 3.13
Einnahmen VermHaushalt 2005 - ohne kalk. Kosten, Innere
Verrech. u. BSHG (in Mio €)
0,000
Kredite
0,000
2,616
Zuweisungen/Zuschüsse
2,351
0,003
Verkauf bwegl.Verm.
0,019
0,012
Rückfl. Darlehen
0,012
2,253
Entnahme Rücklagen
2,201
0,081
Zuf.v.Verw.HH
0,074
0
1
2
Haushaltsrechnung
Haushaltsansatz
3
3. Ausführung des Haushaltsplanes
Seite: 3.14
Ausgaben VermHaushalt 2005 - ohne kalk. Kosten, Innere
Verrech. u. BSHG (in Mio €)
1,475
Zuweisungen/Zuschüsse Invst.
1,323
0,009
Tilgung Kredite
(o.Umschuldung)
0,005
0,026
Baumaßnahmen
0,023
1,027
Erwerb bewegl. Vermögen
0,846
0,072
Zuf. An Rücklagen
0,061
0
1
2
Haushaltsrechnung
Haushaltsansatz
3