Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,1 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
8. Verpflichtungsermächtigungen
Seite: 8.1
Der Haushalt 2005 sah Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die zur
Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren führen, in Höhe von 575.784 € vor (siehe § 3 der
Haushaltssatzung).
Prüfung am 25.09.2006:
Maßnahme
Haushaltsstelle
1.) 2.130.9352
Erwerb Kfz - Feuerschutz
2.) 2.230.9359
Veranschlagt
2005
Maßnahme bis zum
Prüfungstag
durchgeführt?
250.000
Ja
(Kauf einer neuen
Drehleiter;
Europaweite
Ausschreibung; RPA
wurde in allen Stufen
beteiligt)
Erwerb bewegl. Vermögen
Gymnasium Lechenich
24.000
Nein
(Sprachlabor,
Vergabe in 2006
vorgesehen)
3.) 2.550.9880
Investitionszuschuss
Sportförderung
35.118
Teilweise
4.) 2.760.9880
Zuschüsse Dorfgemeinschaftshalle E.-Erp
266.666
Nein
(aufsichtsbehördlich
nicht bewilligt)
575.784
Keine Beanstandungen.
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Begriffserläuterung:
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungen mit finanziellen Auswirkungen können nur übernommen werden,
wenn der Haushaltsplan hierfür Mittel vorsieht. Der Bedarf des laufenden Jahres wird
somit grundsätzlich durch den Haushaltsansatz abgedeckt.
Verpflichtungen, die erst in Folgejahren Zahlungen nach sich ziehen, bedürfen einer
besonderen Ermächtigung.
Die Verpflichtungsermächtigung schafft die Möglichkeit, eine Verpflichtung zu Lasten
künftiger Jahre einzugehen. Sie ist nur im Vermögenshaushalt vorgesehen
und beeinflusst ggfls. die Kreditaufnahme der kommenden Jahre.