Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Aufstellung des Haushaltsplanes
Seite: 2.1
2.1 Haushaltssatzung
Die Daten zur Haushaltssatzung 2005 sind im Rechenschaftsbericht des Kämmerers
zusammengestellt. Eine Wiederholung an dieser Stelle erübrigt sich daher.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2005 wurde im Rat am 11.01.2005 eingebracht.
Der Beschluss des Rates erfolgte am 31.05.2005.
Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung wurde gem. § 79 GO NW der Aufsichtsbehörde am 07.07.2007 zur vorgelegt. Eine Genehmigung des
Haushaltsplanes inklusive des Haushaltssicherungskonzeptes als Teil des
Haushaltsplanes durch die Aussichtsbehörde erfolgte am 23.11.2005 , und zwar mit
Auflagen.
Die vorgeschriebenen Offenlegungen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung
der Haushaltssatzung am 22.11.2005 sind ordnungsgemäß erfolgt, so dass die
Haushaltssatzung mit Anlagen am 23.11.2005 rechtswirksam wurde.
Einbringungs- und Bekanntmachungsverfahren entsprechen den Vorschriften
der Gemeindeordnung.
2.2 Vorbericht, Erläuterungen
Der Vorbericht als Pflichtbestandteil gibt einen Überblick über die wesentlichen
Einnahmen und Ausgaben sowie die Auswirkungen auf die folgenden Jahre
(Folgekosten).
Investitionsmaßnahmen sind im HSK dargestellt (§ 3 Ziff. 3
GemHVO). Siehe hierzu auch die Ausführungen im HPl. 2004 S.34 sowie die
Folgekostenberechnungen der Seiten 574 ff.
Im übrigen sind gem. § 15 GemHVO zu erläutern:
>Erhebliche Abweichungen bei größeren Haushaltsansätzen.
>Neue Maßnahmen im Vermögenshaushalt.
>Verpflichtungsermächtigungen (Notwendigkeit u. Höhe).
>Ausgaben aus Verträgen, die in den Folgejahren zu erheblichen Zahlungen verpflichten.
>Von Bediensteten aus Nebentätigkeiten abzuführende Beträge.
>Besondere Bestimmungen zum HPL. (Sperrvermerke, Zweckbindungen usw.).
Die Bestimmungen der GemHVO wurden eingehalten.
2. Aufstellung des Haushaltsplanes
Seite: 2.2
2.3 Gliederung und Gruppierung
Der Haushaltsplan muss in seiner
- Gliederung nach Aufgabenbereichen (Gliederungsziffer)
und
- Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben nach deren ökonomischen Gehalt
(Gruppierungsziffer)
den vom Innenminister NW erlassenen Verwaltungsvorschriften entsprechen.
H a u s h a l t s s t e l l e ( Nummer )
215.
4150.
1.
Zuordnung
1
2
Gliederungsziffer
z.B.
= Verw/
= VermHH
2
21
215
1001
- 6501
8001
-8430
Gruppierungsziffer
= Einzelplan
5 .
Schulen
=Abschnitt
53
Grund/
HptSchulen
= Unterabschnitt 5301
HptSchulen
z.B.
= Betriebsaufwand
= Mieten / Pachten
= Mieten CarlSchurz - HS
= Verwahrbuch
Sachbuch B
= Vorschussbuch
Sachbuch B
Evtl. Unstimmigkeiten im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnungsstatistik
werden in Abstimmung mit dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik ausgeräumt.
Unregelmäßigkeiten sind nicht bekannt.
2.4 Abgrenzung Verwaltungs-/Vermögenshaushalt
Die richtige Zuordnung gem. den Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und
Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände – zuletzt
geändert durch RdErl. des Innenministers vom 12.08.2002 wird grundsätzlich
beachtet.
2.5 Bestandteile und Anlagen zum Haushaltsplan
Die Anlagen entsprechen den für verbindlich erklärten Mustern gem. § 130 der
Gemeindeordnung.
Keine Beanstandung.