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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 773/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 773/2006) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 773/2006)

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Inhalt der Datei

2. Aufstellung des Haushaltsplanes Seite: 2.1 2.1 Haushaltssatzung Die Daten zur Haushaltssatzung 2005 sind im Rechenschaftsbericht des Kämmerers zusammengestellt. Eine Wiederholung an dieser Stelle erübrigt sich daher. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2005 wurde im Rat am 11.01.2005 eingebracht. Der Beschluss des Rates erfolgte am 31.05.2005. Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung wurde gem. § 79 GO NW der Aufsichtsbehörde am 07.07.2007 zur vorgelegt. Eine Genehmigung des Haushaltsplanes inklusive des Haushaltssicherungskonzeptes als Teil des Haushaltsplanes durch die Aussichtsbehörde erfolgte am 23.11.2005 , und zwar mit Auflagen. Die vorgeschriebenen Offenlegungen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung am 22.11.2005 sind ordnungsgemäß erfolgt, so dass die Haushaltssatzung mit Anlagen am 23.11.2005 rechtswirksam wurde. Einbringungs- und Bekanntmachungsverfahren entsprechen den Vorschriften der Gemeindeordnung. 2.2 Vorbericht, Erläuterungen Der Vorbericht als Pflichtbestandteil gibt einen Überblick über die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die Auswirkungen auf die folgenden Jahre (Folgekosten). Investitionsmaßnahmen sind im HSK dargestellt (§ 3 Ziff. 3 GemHVO). Siehe hierzu auch die Ausführungen im HPl. 2004 S.34 sowie die Folgekostenberechnungen der Seiten 574 ff. Im übrigen sind gem. § 15 GemHVO zu erläutern: >Erhebliche Abweichungen bei größeren Haushaltsansätzen. >Neue Maßnahmen im Vermögenshaushalt. >Verpflichtungsermächtigungen (Notwendigkeit u. Höhe). >Ausgaben aus Verträgen, die in den Folgejahren zu erheblichen Zahlungen verpflichten. >Von Bediensteten aus Nebentätigkeiten abzuführende Beträge. >Besondere Bestimmungen zum HPL. (Sperrvermerke, Zweckbindungen usw.). Die Bestimmungen der GemHVO wurden eingehalten. 2. Aufstellung des Haushaltsplanes Seite: 2.2 2.3 Gliederung und Gruppierung Der Haushaltsplan muss in seiner - Gliederung nach Aufgabenbereichen (Gliederungsziffer) und - Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben nach deren ökonomischen Gehalt (Gruppierungsziffer) den vom Innenminister NW erlassenen Verwaltungsvorschriften entsprechen. H a u s h a l t s s t e l l e ( Nummer ) 215. 4150. 1. Zuordnung 1 2 Gliederungsziffer z.B. = Verw/ = VermHH 2 21 215 1001 - 6501 8001 -8430 Gruppierungsziffer = Einzelplan 5 . Schulen =Abschnitt 53 Grund/ HptSchulen = Unterabschnitt 5301 HptSchulen z.B. = Betriebsaufwand = Mieten / Pachten = Mieten CarlSchurz - HS = Verwahrbuch Sachbuch B = Vorschussbuch Sachbuch B Evtl. Unstimmigkeiten im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnungsstatistik werden in Abstimmung mit dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik ausgeräumt. Unregelmäßigkeiten sind nicht bekannt. 2.4 Abgrenzung Verwaltungs-/Vermögenshaushalt Die richtige Zuordnung gem. den Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände – zuletzt geändert durch RdErl. des Innenministers vom 12.08.2002 wird grundsätzlich beachtet. 2.5 Bestandteile und Anlagen zum Haushaltsplan Die Anlagen entsprechen den für verbindlich erklärten Mustern gem. § 130 der Gemeindeordnung. Keine Beanstandung.