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Beschlussvorlage (Anlage 15 zur Beschlussvorlage 773/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

16. Rücklagen, Zuführungen Seite: 16.1 16.1 Rücklagenentnahme HHAnsatz 2.910.3100 Entn. aus allg. Rücklage Rechnung 2.000.000 € 2.000.000 € ME / WE 0€ Entnahme war zur Verstärkung des Verwaltungshaushaltes erforderlich. HHAnsatz 2.910.3102 Entn. SoRücklage UA 720 Rechnung 150.000,00 € 156.000,00 € ME/WE 6.000,00 € Entnahme entsprechend Jahresabschluss UA 720 Abfallentsorgung. HHAnsatz 2.160.3100 Entn.SoRücklage UA 160 Rechnung HHAnsatz 33.000,00 € 33.000,00 € 2.910.3103 Entn.SoRücklage UA 160 Rechnung 12.000,00 € 12.000,00 € ME / WE 0€ Entnahme zur Finanzierung von beweglichem Vermögen. B (s. Vorjahr) Die Rücklagenentnahme bei UA 160 wurde nicht dem Verwaltungshaushalt zugeführt. Sie diente zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen bei der Haushaltsstelle 2.160.9350 "Erwerb bewegliches Vermögen". Unabhängig davon , ob hierdurch Einfluss auf die Gebührenkalkulation genommen wird (kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung werden bei der Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt), entspricht diese Handhabung nicht den Vorschriften des § 20 (4) GemHVO. Hiernach dürfen Sonderrücklagen weder zum Haushaltsausgleich noch für die Erneuerung von Vermögensgegenständen gebildet werden. 16.2 Zuführung Vermögenshaushalt an Verwaltungshaushalt HHAnsatz 2.910.9000 Zuführung zum VerwHH Rechnung 2.203.063 € MA HHAnsatz Rechnung MA 2.109.318 € 93.745 € 2.910.9002 Zuführung an UA 720 150.000,00 € 156.000,00 € 6.000,00 € 16. Rücklagen, Zuführungen HHAnsatz 2.910.9003 Seite: 16.2 Zuführung an UA 160 70.000 € Rechnung 12.000 € WA 58.000 € 16.3 Rücklagenzuführung HHAnsatz 2.910.9110 Zuführung an allg. Rückl. 0,00 € Rechnung 0,00 € WA/MA 0,00 € HHAnsatz 2.910.9113 Zuf. SoRückl.UA 160 0,00 € Rechnung 0,00 € WA/MA 0,00 € HHAnsatz 2.910.9160 Zuf. SoRücklage Pensionsrückstellungen 72.600,00 € Rechnung 61.656,00 € WA 10.944,00 € Bei der Rückstellung handelt es sich um die Pflichtzuführung 2005 i.H.v. 0,8 v.H. des Aufwandes für Besoldung und Versorgung 2004. Die Abführung erfolgte gem. Versorgungsfondsgesetz NRW an die RVK. HHAnsatz 2.910.9112 Zuf. SoRücklage UA 720 0,00 € Rechnung 0,00 € MA 0,00 € Erläuterungen zur Rücklagenzuführung siehe auch Kapitel 14.1 / 14.2 dieses Berichtes. 16.4 Zuführung Verwaltungshaushalt an Vermögenshaushalt / Pflichtbestand Der Mindestbestand der allgemeinen Rücklage ist in § 20 Abs. 2 GemHVO definiert. Nach dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre lautet danach der Mindestbestand Tatsächlicher Bestand am Ende des Hj. 2005 1.350.245 € 101.108 € Der Rücklagenbestand war im Jahr 2005 im Kassenbestand - als Liquiditätsverstärkung - integriert. Der gesetzliche Mindestbestand wurde erheblich unterschritten, da eine Entnahme i.H.v. 2 Mio. erfolgte (s. Ausführungen Kap. 3 S. 12) 16. Rücklagen, Zuführungen Seite: 16.3 Die Pflichtzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt ist in § 22 Abs. 1 GemHVO definiert. Die Pflichtzuführung im abgeschlossenen Hauhaltsjahr hatte sich zu orientieren an : Tilgung Kreditmarkt HHST: 2.910.9760 : Pflichtzuführung gem. § 22 (1) GemHVO 5.610,27 € Istzuführung lt. Haushaltsrechnung 12.842,75 € Mehrzuführung / Investitionsrate VerwHH an VermHH 7.232,48 € Die Rücklagen / Zuführungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Sie wurden in der Jahresrechnung ordnungsgemäß nachgewiesen und bei 1.910.8610 veranschlagt. 16.5 Verzinsung der Sonderrücklagen Das RPA hat ebenfalls die Verzinsung der Sonderrücklagen geprüft. Denn : Sonderrücklagen können zwar anstelle einer ertragsbringenden Anlage alternativ als innere Darlehn im Vermögenshaushalt oder als Liquiditätsverstärkung im Kassenbestand zur Verfügung gestellt werden, sind aber aufgrund des § 21 GemHVO dann ebenfalls zu verzinsen . Sonderrücklage UA 160 Rettungsdienst UA 720 Abfallbeseitigung • • Bestand 2005 Zinssatz 465.020,10 € 457.113,62 € 2,11 % 2,11 % Zinsbetrag 9.811,92 € 9.645,10 € HHST 1.160.2600 1.720.2600 Zinssatz : dieser wurde ermittelt anhand des Monatsberichtes über die Geldmarktsätze der Deutschen Bundesbank. Die Zinsbeträge wurden zugunsten o.g. Haushaltsstellen in den Gebührenhaushalten angewiesen.