Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
7,8 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
17. Sondervermögen
Seite: 17.1
Sondervermögen gem. § 95 GO unterliegen den Vorschriften über die Haushaltswirtschaft. Hierunter fällt u.a. auch evtl. Gemeindegliedervermögen.
Das vorhandene Gemeindegliedervermögen “Ahremer Heide” ging zum Zeitpunkt
der Gründung des Eigenbetriebes “Immobilien” in diesen über.
Weiteres Sondervermögen besteht nicht.
Eine entsprechende Prüfung der Einnahmen / Ausgaben aus 2005 erfolgt im
Rahmen der Prüfung des Eigenbetriebes.
Die Ergebnisberichte zu den Prüfungen werden den zuständigen Ausschüssen
und dem Rat separat vorgelegt.