Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
18. Anlagen zur Haushaltsrechnung
Seite: 18.1
Die gemäß § 39 Abs. 2 GemHVO vorgeschriebenen Anlagen sind der Jahresrechnung beigefügt.
Zum Nachweis des Vermögens gem. 38 Abs. 2 GemHVO
Die Vermögenswerte in den einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen
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Rettungsdienst
Musikschule
Artothek
VHS
Kindertagesstätten
Abfallbeseitigung
Sind im Rechenschaftsbericht gem. GemHVO deklariert.
Vermögenswerte
in
kostenrechnenden
Einrichtungen
Ende 2004
Ende 2005
Veränderung *2
397.500 €
387.500 €
- 11.000 €
(Korrekturen*
+ 1.000)
= 398.500 €
zu *1 Korrektur Anfangswert :
- UA 330 Musikschule
Hier hat zum Jahreswechsel eine Wertekorrektur um 1.000 € stattgefunden.
H
Lt. Besprechung mit der Musikschulleitung / Kämmerei und Einsichtnahme in die
Unterlagen muss es sich um Verschiebungen von Restbuchwerten aus Vorjahren
handeln, die auf Korrekturen / Betragsrundungen über Jahre, oder Beendigungen
von Abschreibungen beruhen ; der genaue Zeitpunkt der Vortragung st aber nicht
mehr nachvollziehbar.
Ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten ergab sich hieraus jedoch nicht.
Der Bestand ist bereits für den kommenden Jahresabschluss i.H.v. 1.000 € gem.
Rücksprache korrigiert.
Zu*2 Werteveränderungen :
Es handelt sich um Ausstattungen / bewegl. Vermögenswerte bis max. 5.000 €
Vermögensveränderung (saldiert).
Als Stichprobe wurde der Bereich
Rettungswesen (im Rahmen der
Gebührenbedarfsberechnung) geprüft.
Die Abschreibungen sind für die Vermögensgegenstände im einzelnen berechnet
und dargestellt , es ergibt sich für den Bereich Rettungswache in 2005 eine
Abschreibung i.H.v. 4.217 €, für den RTW einen errechneten Betrag von 5.508 €.
Prüfung :
• Die Werte sind in der gesetzl. Vermögensdarstellung nach § 38 Abs.2
GemHVO berücksichtigt.
• Die Werte sind durch das Fachamt entsprechend belegt
• Die Werte entsprechen dem Ansatz bei 1.160.6800 und der Jahrerechnung
2005 (bis auf Kleinbetragskorrektur)
18. Anlagen zur Haushaltsrechnung
•
Seite: 18.2
Die Verzinsung wurde für die Vermögensgegenstände durchgeführt.
Die Gesamtverzinsung i.H. von 1.508 € (Rettungswache einschl. Ausstattung
RTW) ist nachgewiesen unter HHst. 1.160.6850.
Eine Abschreibung der stadteigenen Rettungsfahrzeuge erfolgte dagegen nicht.
Begründung : Die Finanzierung erfolgte i.d. letzten Jahren aus dem
Gebührenhaushalt (Überschüsse). Diese Vorgehensweise entspricht zwar nicht dem
Sinn und Zweck der Gebührenkalkulation ; dem RPA ist aber bewusst, dass dies
gängige Praxis bei den Kommunen ist und allgemein akzeptiert wird.
Dennoch hält da RPA
unumgänglich.
eine neue Gebührenkalkulation mittelfristig für
Hinweise auf Unregelmäßigkeiten haben sich nicht ergeben.
Bezüglich des Vermögensnachweises (Vermögen kostenrechnende Einrichtungen)
siehe auch unter Kapitel 14. dieses Berichtes.
Zum sonstigen Vermögen nach § 38 Abs.1 GemHVO :
Die entsprechenden Nachweise wurden durch das RPA stichprobenweise überprüft.
Wesentliche Veränderungen zu Hhj. 2004 haben sich in der Vermögensbilanz – bis
auf die Entnahme aus Rücklagen i.H.v. 2.201.000 € - nicht ergeben.
Zu den Rücklageentnahmen (davon 2 MIO Entnahme allg. Rücklage zur
Konsolidierung) s. auch Kapitel 16 dieses Berichts.
Das RPA hatte bereits die städtischen Beteiligungen betr. Hj. 2003 in 2004
vollumfänglich geprüft. S. entsprechender Prüfbericht.
Änderungen in 2005 betrafen – außer den separat geprüften Rücklagenbeständen –
hauptsächlich die Restvaluta der 32 Arbeitgeberdarlehen. Hier ergab sich eine
Reduzierung um ca. 13.000 € auf nunmehr 49.240 €.
Die stichprobenweisen Vorgangsprüfungen
Unregelmäßigkeiten ergeben.
haben
keine
Hinweise
auf
Zur Schuldenübersicht
Mit der Bildung der Eigenbetriebe “Immobilienwirtschaft” und “Straßen” zum
01.07.1999 wurden diesen auch quotenmäßig die entsprechenden Kredite
zugeordnet.
Der Schuldenstand der Stadt am Ende des Haushaltsjahres 2005 betrug 484 Tsd. €.
Die daraus zu errechnende Pro-Kopf-Verschuldung auf der Grundlage der
fortgeschriebenen Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes (per 31.12.2005 =
52.181) beläuft sich somit auf 9,28 € (allerdings ohne Fehlbeträge).
Da die Schulden im wesentlichen den Eigenbetrieben zugeordnet sind, sind zum
Erhalt eines interkommunal vergleichbaren Wertes deren Schuldenstände (zus.
72.932.000 € mit heranzuziehen, ebenso sind die Kassenkredite (24.574.000 € zu
berücksichtigen.
Die Kassenkredite finanzieren die Fehlbeträge.
18. Anlagen zur Haushaltsrechnung
Danach ergibt sich eine pro-Einwohnerverschuldung i.H.v.
1.755 €)
Seite: 18.3
1.878
€
(2004 :
Dieser Wert liegt bei dieser Brutto-Berechnung noch in Reichweite des statistischen
Mittelwertes (1.682 €) und unterhalb des Maximalwerts (7.595 €) bei mittelgroßen
kreisangehörigen Kommunen in NRW.