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Beschlussvorlage (Anlage 17 zur Beschlussvorlage 773/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

18. Anlagen zur Haushaltsrechnung Seite: 18.1 Die gemäß § 39 Abs. 2 GemHVO vorgeschriebenen Anlagen sind der Jahresrechnung beigefügt. Zum Nachweis des Vermögens gem. 38 Abs. 2 GemHVO Die Vermögenswerte in den einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen • • • • • • Rettungsdienst Musikschule Artothek VHS Kindertagesstätten Abfallbeseitigung Sind im Rechenschaftsbericht gem. GemHVO deklariert. Vermögenswerte in kostenrechnenden Einrichtungen Ende 2004 Ende 2005 Veränderung *2 397.500 € 387.500 € - 11.000 € (Korrekturen* + 1.000) = 398.500 € zu *1 Korrektur Anfangswert : - UA 330 Musikschule Hier hat zum Jahreswechsel eine Wertekorrektur um 1.000 € stattgefunden. H Lt. Besprechung mit der Musikschulleitung / Kämmerei und Einsichtnahme in die Unterlagen muss es sich um Verschiebungen von Restbuchwerten aus Vorjahren handeln, die auf Korrekturen / Betragsrundungen über Jahre, oder Beendigungen von Abschreibungen beruhen ; der genaue Zeitpunkt der Vortragung st aber nicht mehr nachvollziehbar. Ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten ergab sich hieraus jedoch nicht. Der Bestand ist bereits für den kommenden Jahresabschluss i.H.v. 1.000 € gem. Rücksprache korrigiert. Zu*2 Werteveränderungen : Es handelt sich um Ausstattungen / bewegl. Vermögenswerte bis max. 5.000 € Vermögensveränderung (saldiert). Als Stichprobe wurde der Bereich Rettungswesen (im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung) geprüft. Die Abschreibungen sind für die Vermögensgegenstände im einzelnen berechnet und dargestellt , es ergibt sich für den Bereich Rettungswache in 2005 eine Abschreibung i.H.v. 4.217 €, für den RTW einen errechneten Betrag von 5.508 €. Prüfung : • Die Werte sind in der gesetzl. Vermögensdarstellung nach § 38 Abs.2 GemHVO berücksichtigt. • Die Werte sind durch das Fachamt entsprechend belegt • Die Werte entsprechen dem Ansatz bei 1.160.6800 und der Jahrerechnung 2005 (bis auf Kleinbetragskorrektur) 18. Anlagen zur Haushaltsrechnung • Seite: 18.2 Die Verzinsung wurde für die Vermögensgegenstände durchgeführt. Die Gesamtverzinsung i.H. von 1.508 € (Rettungswache einschl. Ausstattung RTW) ist nachgewiesen unter HHst. 1.160.6850. Eine Abschreibung der stadteigenen Rettungsfahrzeuge erfolgte dagegen nicht. Begründung : Die Finanzierung erfolgte i.d. letzten Jahren aus dem Gebührenhaushalt (Überschüsse). Diese Vorgehensweise entspricht zwar nicht dem Sinn und Zweck der Gebührenkalkulation ; dem RPA ist aber bewusst, dass dies gängige Praxis bei den Kommunen ist und allgemein akzeptiert wird. Dennoch hält da RPA unumgänglich. eine neue Gebührenkalkulation mittelfristig für Hinweise auf Unregelmäßigkeiten haben sich nicht ergeben. Bezüglich des Vermögensnachweises (Vermögen kostenrechnende Einrichtungen) siehe auch unter Kapitel 14. dieses Berichtes. Zum sonstigen Vermögen nach § 38 Abs.1 GemHVO : Die entsprechenden Nachweise wurden durch das RPA stichprobenweise überprüft. Wesentliche Veränderungen zu Hhj. 2004 haben sich in der Vermögensbilanz – bis auf die Entnahme aus Rücklagen i.H.v. 2.201.000 € - nicht ergeben. Zu den Rücklageentnahmen (davon 2 MIO Entnahme allg. Rücklage zur Konsolidierung) s. auch Kapitel 16 dieses Berichts. Das RPA hatte bereits die städtischen Beteiligungen betr. Hj. 2003 in 2004 vollumfänglich geprüft. S. entsprechender Prüfbericht. Änderungen in 2005 betrafen – außer den separat geprüften Rücklagenbeständen – hauptsächlich die Restvaluta der 32 Arbeitgeberdarlehen. Hier ergab sich eine Reduzierung um ca. 13.000 € auf nunmehr 49.240 €. Die stichprobenweisen Vorgangsprüfungen Unregelmäßigkeiten ergeben. haben keine Hinweise auf Zur Schuldenübersicht Mit der Bildung der Eigenbetriebe “Immobilienwirtschaft” und “Straßen” zum 01.07.1999 wurden diesen auch quotenmäßig die entsprechenden Kredite zugeordnet. Der Schuldenstand der Stadt am Ende des Haushaltsjahres 2005 betrug 484 Tsd. €. Die daraus zu errechnende Pro-Kopf-Verschuldung auf der Grundlage der fortgeschriebenen Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes (per 31.12.2005 = 52.181) beläuft sich somit auf 9,28 € (allerdings ohne Fehlbeträge). Da die Schulden im wesentlichen den Eigenbetrieben zugeordnet sind, sind zum Erhalt eines interkommunal vergleichbaren Wertes deren Schuldenstände (zus. 72.932.000 € mit heranzuziehen, ebenso sind die Kassenkredite (24.574.000 € zu berücksichtigen. Die Kassenkredite finanzieren die Fehlbeträge. 18. Anlagen zur Haushaltsrechnung Danach ergibt sich eine pro-Einwohnerverschuldung i.H.v. 1.755 €) Seite: 18.3 1.878 € (2004 : Dieser Wert liegt bei dieser Brutto-Berechnung noch in Reichweite des statistischen Mittelwertes (1.682 €) und unterhalb des Maximalwerts (7.595 €) bei mittelgroßen kreisangehörigen Kommunen in NRW.