Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
20. Bautechnischer Bereich
Seite: 20. 1
20.0 Allgemeines zur technischen Prüfung
Durch die Gründung der Eigenbetriebe “Immobilienwirtschaft” und “Straßen” zum
01.07.1999 werden der Hauptteil der bisherigen Unterhaltungsarbeiten im Hochund Tiefbau sowie Neubaumaßnahmen über diese Eigenbetriebe abgewickelt
(Betriebsausgaben bzw. Investive Maßnahmen). Die Visakontrolle bzw. die
Schlussprüfungen in diesen Bereichen durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgen
nach den Bestimmungen der Betriebssatzungen. Feststellungen hieraus werden so
weit erforderlich im zuständigen Werksausschuss bzw. im Rat behandelt.
Durch die Einführung des Mieter / Vermieter – Modells wird der Hauptanteil aller
Unterhaltungsmaßnahmen für Gebäude und bauliche Anlagen über den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft abgewickelt. Die Prüfungen dieser Vorgänge
erscheinen nicht mehr in diesem Jahresbericht.
Daher wurde wie folgt verfahren :
Die Prüfungsberichte der örtlichen Rechnungsprüfung zu den Eigenbetrieben
Immobilienwirtschaft / Straßen / Stadtwerke werden in Form separater
Jahresschlussberichte dem Rat - über den jeweiligen Werksausschuss sowie
den Rechnungsprüfungsausschuss - vorgelegt.
Insoweit wird auf die dortigen Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes
verwiesen.
Die Jahresprüfung des städtischen Haushaltes im bautechnischen Bereich reduziert
sich demnach auf wenige verbleibende Unterhaltungs-Haushaltsstellen, zumeist in
den Bereichen Feuerschutz, Soziale Einrichtungen, Kultur, Schulen und
Kindergärten.
Das RPA berät im Rahmen der Visa-Kontrolle bei den unterschiedlichsten Vorhaben
und begleitet unterstützend die einzelnen Phasen, z.B.
> Vorkalkulation erstellen;
> genaue Definition der erforderlichen Leistungen;
> Definition der Leistungseinheiten;
> Aufbau einer Ausschreibung;
> Wahl des Vergabeverfahrens, Durchführung und Abwicklung;
> Auftragsvergabe;
> Leistungskontrolle, Abnahme, Zahlungen, Prüfen der Rechnung.
In Reparatur- und Sanierungsfällen im unteren Auftragssegment werden meistens
der Stadt oder den Eigenbetrieben bekannte Firmen beauftragt. Dabei werden
entweder Preisanfragen durchgeführt oder es wird auf kürzlich erfolgte
Ausschreibungen zurückgegriffen und deren Einheitspreise übernommen und
vereinbart. In vielen Fällen sind bei plötzlich erforderlich werdenden Reparaturen in
Schulen oder Kindergärten keine zeitaufwendigen Preisvergleiche möglich, um den
Betriebsablauf nicht zu unterbrechen oder zu stören bzw. Unfallgefahren sofort zu
beseitigen. Hier hat es sich bewährt, dass auf ortsansässige bzw. in der näheren
Umgebung vorhandene Handwerksbetriebe zurückgegriffen werden kann. Für
verschiedene Gewerke bestehen auch entsprechende Wartungsverträge.
Bei größeren Reparaturen oder Sanierungen werden, wie mit den Wertgrenzen
festgeschrieben, bis = < € 7.500,00 / € 15.000,00 ( Baunebengewerbe/
Bauhauptgewerbe ) eine Preisanfrage bei mindestens drei Anbietern gemacht,
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darüber hinaus wird eine beschränkte Ausschreibung erstellt. Ab € 30.000,00 (€
50.000,00 bei Bauhauptgewerbe) werden öffentliche Ausschreibungen durchgeführt.
So weit die Überprüfung der Ausgaben gezeigt hat, dass bestimmte Beschaffungen
in Umfang, Gleichartigkeit und Jährlichkeit sich wiederholen, wird mit den
Fachämtern eine entsprechende Ausschreibungsverpflichtung vereinbart.
Aufgrund der permanenten Kontrollen des RPA im Bereich der Vergaben
gemäß § 103, Abs. 1 Nr.6 der Gemeindeordnung werden Fehler im Verfahren
bereits im Vorfeld aufgedeckt.
Zusätzliche Aufgaben der technischen Prüfung:
Prüfung der Lastenzuschüsse (Wohngeldgesetz),
Zuschussgewährung Denkmalpflege,
Sonderprüfungsaufträge des Rates gem. § 103 Abs. 2 GO NW im techn. Bereich.
Da die Fachämter den Hinweisen gefolgt sind, wurden im Ergebnis
Beanstandungen vermieden. Kleinere Unregelmäßigkeiten, wie falsche
Sachkontenzuordnung, unvollständige Belege, wurden nach Rücksprache
umgehend behoben.