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Beschlussvorlage (Anlage 19 zur Beschlussvorlage 773/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 19 zur Beschlussvorlage 773/2006) Beschlussvorlage (Anlage 19 zur Beschlussvorlage 773/2006)

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Inhalt der Datei

20. Bautechnischer Bereich Seite: 20. 1 20.0 Allgemeines zur technischen Prüfung Durch die Gründung der Eigenbetriebe “Immobilienwirtschaft” und “Straßen” zum 01.07.1999 werden der Hauptteil der bisherigen Unterhaltungsarbeiten im Hochund Tiefbau sowie Neubaumaßnahmen über diese Eigenbetriebe abgewickelt (Betriebsausgaben bzw. Investive Maßnahmen). Die Visakontrolle bzw. die Schlussprüfungen in diesen Bereichen durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgen nach den Bestimmungen der Betriebssatzungen. Feststellungen hieraus werden so weit erforderlich im zuständigen Werksausschuss bzw. im Rat behandelt. Durch die Einführung des Mieter / Vermieter – Modells wird der Hauptanteil aller Unterhaltungsmaßnahmen für Gebäude und bauliche Anlagen über den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft abgewickelt. Die Prüfungen dieser Vorgänge erscheinen nicht mehr in diesem Jahresbericht. Daher wurde wie folgt verfahren : Die Prüfungsberichte der örtlichen Rechnungsprüfung zu den Eigenbetrieben Immobilienwirtschaft / Straßen / Stadtwerke werden in Form separater Jahresschlussberichte dem Rat - über den jeweiligen Werksausschuss sowie den Rechnungsprüfungsausschuss - vorgelegt. Insoweit wird auf die dortigen Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes verwiesen. Die Jahresprüfung des städtischen Haushaltes im bautechnischen Bereich reduziert sich demnach auf wenige verbleibende Unterhaltungs-Haushaltsstellen, zumeist in den Bereichen Feuerschutz, Soziale Einrichtungen, Kultur, Schulen und Kindergärten. Das RPA berät im Rahmen der Visa-Kontrolle bei den unterschiedlichsten Vorhaben und begleitet unterstützend die einzelnen Phasen, z.B. > Vorkalkulation erstellen; > genaue Definition der erforderlichen Leistungen; > Definition der Leistungseinheiten; > Aufbau einer Ausschreibung; > Wahl des Vergabeverfahrens, Durchführung und Abwicklung; > Auftragsvergabe; > Leistungskontrolle, Abnahme, Zahlungen, Prüfen der Rechnung. In Reparatur- und Sanierungsfällen im unteren Auftragssegment werden meistens der Stadt oder den Eigenbetrieben bekannte Firmen beauftragt. Dabei werden entweder Preisanfragen durchgeführt oder es wird auf kürzlich erfolgte Ausschreibungen zurückgegriffen und deren Einheitspreise übernommen und vereinbart. In vielen Fällen sind bei plötzlich erforderlich werdenden Reparaturen in Schulen oder Kindergärten keine zeitaufwendigen Preisvergleiche möglich, um den Betriebsablauf nicht zu unterbrechen oder zu stören bzw. Unfallgefahren sofort zu beseitigen. Hier hat es sich bewährt, dass auf ortsansässige bzw. in der näheren Umgebung vorhandene Handwerksbetriebe zurückgegriffen werden kann. Für verschiedene Gewerke bestehen auch entsprechende Wartungsverträge. Bei größeren Reparaturen oder Sanierungen werden, wie mit den Wertgrenzen festgeschrieben, bis = < € 7.500,00 / € 15.000,00 ( Baunebengewerbe/ Bauhauptgewerbe ) eine Preisanfrage bei mindestens drei Anbietern gemacht, 20. Bautechnischer Bereich Seite: 20. 2 darüber hinaus wird eine beschränkte Ausschreibung erstellt. Ab € 30.000,00 (€ 50.000,00 bei Bauhauptgewerbe) werden öffentliche Ausschreibungen durchgeführt. So weit die Überprüfung der Ausgaben gezeigt hat, dass bestimmte Beschaffungen in Umfang, Gleichartigkeit und Jährlichkeit sich wiederholen, wird mit den Fachämtern eine entsprechende Ausschreibungsverpflichtung vereinbart. Aufgrund der permanenten Kontrollen des RPA im Bereich der Vergaben gemäß § 103, Abs. 1 Nr.6 der Gemeindeordnung werden Fehler im Verfahren bereits im Vorfeld aufgedeckt. Zusätzliche Aufgaben der technischen Prüfung: Prüfung der Lastenzuschüsse (Wohngeldgesetz), Zuschussgewährung Denkmalpflege, Sonderprüfungsaufträge des Rates gem. § 103 Abs. 2 GO NW im techn. Bereich. Da die Fachämter den Hinweisen gefolgt sind, wurden im Ergebnis Beanstandungen vermieden. Kleinere Unregelmäßigkeiten, wie falsche Sachkontenzuordnung, unvollständige Belege, wurden nach Rücksprache umgehend behoben.