Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
10. Innere Verrechnungen
Seite: 10.1
10. Allgemeines
Nehmen kostenrechnende Einrichtungen (Gebührenhaushalte) für die Erfüllung ihrer
Aufgaben die Dienste und Leistungen anderer Verwaltungszweige in Anspruch, so
sollen die Kosten hierfür erstattet werden (§ 14 Abs. 3 GemHVO). Hier handelt es
sich also um eine Art Kostenverschiebung zu Lasten der kostenrechnenden
Einrichtungen, die sich in Einnahme und Ausgabe ausgleicht.
10.1 Verwaltungskostenbeitrag
Der Verwaltungskostenbeitrag wird - außer von den Eigenbetrieben - von den
Unterabschnitten 160 (Rettungsdienst) und 720 (Abfallbeseitigung) als „innere
Verrechnung“ an die Querschnittsämter gezahlt.. Ab 01.07.1999 werden die UA 675
und 750 dem Eigenbetrieb “Straßen” zugeordnet.
Die Berechnung erfolgt nach zwei Umlagegrundlagen:
•
Umlagegrundlage “Ausgaben”
Vor-Vorjahresausgaben des Verwaltungshaushaltes / Vermögenshaushaltes
abzüglich der Kosten der Querschnittsämter, des Einzelplanes 9 und der
Kalkulatorischen Kosten / Inneren Verrechnungen.
•
Umlagegrundlage “Personal”
Sollstellen lt. Stellenplan Stadt einschließlich Eigenbetriebe ohne Stellen der
betroffenen Querschnittsämter.
Folgende Querschnittsämter bzw. Querschnittsstellen erhielten aufgrund der o.g.
Berechnungen auf der Einnahmeseite Beträge aus sog. inneren Verrechnungen :
UA
000
001
010
Gemeindeorgane - Rat
Gemeindeorgane - Dezernenten
Rechnungsprüfung
UA
020
022
023
024
Hauptamt
Personalwesen
Rechtsamt
Öffentlichkeitsarbeit
UA
025
Gleichstellungsstelle
UA
030
Finanzverwaltung
UA
031
Stadtkasse
UA
034
Steuerverwaltung
UA
060
Zentrale Datenverarbeitung
UA
061
Druckerei > -modifizierter Umlageschlüssel-
UA
080
Einrichtungen f. VerwAngeh. (Personalrat / Veranstaltungen)
UA
UA
10. Innere Verrechnungen
Seite: 10.2
Die Summe aller inneren Verrechnungen seitens UA 160 an
o.g. Querschnittsämter betrug :
85.370 €.
+ Miete an UA 130 (Feuerschutz) i.H.v
67.663 €.
Die Summe aller inneren Verrechnungen seitens UA 720 an
o.g. Querschnittsämter betrug :
104.744 €.
Die Summe aller inneren Verrechnungen seitens des
Eigenbetriebes Immobilien an o.g. Querschnittsämter (nicht
UA 061-Druckerei) betrug :
311.374 €.
Die Summe aller inneren Verrechnungen seitens des
Eigenbetriebes Straßen an o.g. Querschnittsämter (nicht UA
061) betrug :
128.687 €.
Die Summe aller inneren Verrechnungen seitens des
Eigenbetriebes Stadtwerke an o.g. Querschnittsämter (nicht
UA 061) betrug :
195.353 €.
Die Berechnungen wurden dem RPA vorgelegt. Ansätze und Verteilungsschlüssel
wurden stichprobenweise in Höhe und Schlüssigkeit überprüft und
nachvollzogen.
Ebenso wurden die diesbezüglichen Zahlungs-/Buchungsanordnungen eingesehen
und stichprobenweise nachvollzogen.
Die berücksichtigten Personalkostenanteile (%-Sätze je Person) der kostenrechnenden Einrichtungen sind nach Kenntnis des RPA akzeptabel.
Keine Beanstandungen.
Zu den „Kalkulatorischen Kosten“ siehe Kapitel 14.