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Beschlussvorlage (Anlage 20 zur Beschlussvorlage 773/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 20 zur Beschlussvorlage 773/2006) Beschlussvorlage (Anlage 20 zur Beschlussvorlage 773/2006)

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Inhalt der Datei

22.Sonstiges Seite: 22. 1 Nachrichtlich: Die zuletzt durchgeführte überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2000/2001/2002 erfolgte vom 10.03. bis 05.04.2004 durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Prüfungsbericht und Stellungnahmen wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat gem. § 105 GO vorgelegt. 22.1 Anordnungswesen Form und Inhalt der Kassenanordnungen (Vordrucke) entsprechen Bestimmungen. den gesetzlichen Die Haushaltsüberwachung erfolgt mittels ADV in enger Verbindung zu anderen ADVVerfahren (Kassenwesen, Haushaltsplanschreibung). Der Verfahrensablauf ist durch die Gemeindehaushaltsverordnung Gemeindekassenverordnung / Dienstanweisung / Verfahrenshandbücher geregelt. Auf das neue Verfahren und die damit verbundene Zentralisierung der Erfassungstätigkeiten wurde in Kapitel gesondert hingewiesen. Empfehlung der 3 unter Pkt. 3.1 22.2 Überschreitungsverbot Verfügungsmittel / Deckungsreserve Die Mittel sind ordnungsgemäß veranschlagt. Die bereitgestellten Haushaltsansätze wurden nicht überschritten. Ebenfalls sind keine Mittelübertragungen in das Folgejahr erfolgt (§ 11 GemHVO). Die Verfügungsmittel des hautamtlichen Bürgermeisters sollen gem. den Verwaltungsvorschriften zu § 11 in der Regel 0,5 v.T. der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht überschreiten. Ansatz Ausgabe Verwaltungshaushalt 2005 Haushaltsansatz Verfügungsmittel 2005 HHST. 1001.6601 82.578.756 € 8.910 € Rechnungsergebnis Verwaltungshaushalt 2005 Rechnungsergebnis Verfügungsmittel 2005 82.678.330,16 € 8.667,39 € = 0,105 v.T. = 0,108 v.T. Keine Beanstandung. Eine Deckungsreserve gem. § 11 Nr.2 GemHVO wurde nicht gebildet. Dies steht im Ermessen der Stadt. Nachträgliche Prüfungen im Rahmen der Haushaltsrechnung erfolgten nicht. 22.3 Anlegung von Kassenmitteln (RB Pt. 3.4) Die Kassenlage ließ 2005 wiederum keine Festgeldanlagen zu. Vielmehr waren zur Finanzierung des Fehlbetrages permanent Kassenkredite erforderlich. Diese wurden im Rahmen des Höchstbetrages nach § 4 der Haushaltssatzung teils als variable Tageskredite bei der KSK sowie teils mit fester Laufzeit bei verschiedenen Geldinstituten aufgenommen. Siehe hierzu im einzelnen Kapitel 5 Kassenprüfung. 22.Sonstiges Seite: 22. 2 Der Wettbewerb zur Erreichung der besten Zinskonditionen, den das RPA in Anbetracht des erheblichen Zins-Volumens (IST-Ergebnis 2005 = 641.232 € , 2004 = 664.058 € ) auch hier für unentbehrlich hält, wurde durchgeführt. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage wurde auch 2005 voll im Kassenbestand belassen. Die Prüfung der Kassenkredite / Zuordnung der Rücklage erfolgt regelmäßig im Rahmen der Kassenprüfungen. Die Ergebnisse sind im entsprechenden Bericht festgehalten (s. unter Kapitel 5 dieses Berichtes). 22.4 Personalwesen Siehe hierzu Kap. 21 des Berichtes. 22.5 Organisationsuntersuchungen Das RPA führt im Rahmen des nach § 103 Abs. 2 GO vom Rat erweiterten Aufgabenbereiches (Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit) keine gesonderten Organisationsuntersuchungen durch. Diese Punkte werden jedoch bei der Visakontrolle bzw. bei den Themenprüfungen mituntersucht. Zudem wurden im Bereich der Vergaben bei Stadt und Eigenbetrieben durch die seitens des RPA verfassten und vom Rat beschlossenen stadteigenen Richtlinien Verfahrensgrundsätze festgelegt. Auf die Organisationsvorschläge im Rahmen der NKF-Umstellung für den Bereich Datenerfassung / Buchführung unter Kapitel 3 wird allerdings hingewiesen. 22.6 Auftrags- und Visakontrolle des RPA 22.61 Aufträge Aufgrund der durch den Rat der Stadt Erftstadt am 09.12.2003 beschlossenen Grenzwerte zur Prüfvorlage werden dem Rechnungsprüfungsamt alle Aufträge der Stadt sowie der Eigenbetriebe ab einer Betragshöhe von 2.000,- € vorgelegt. 22.62 Visakontrolle Die Visakontrollgrenze wurde durch o.g. Ratsbeschluss betreffend Vermögenshaushalt sowie investiver Bereich Eigenbetriebe ebenfalls auf 2.000 € festgelegt. Dies gilt nicht für Schlussrechnungen : Diese sind grundsätzlich – also unabhängig von der Betragshöhe - dem Rechnungsprüfungsamt vor Auszahlung vorzulegen.