Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
22.Sonstiges
Seite: 22. 1
Nachrichtlich:
Die zuletzt durchgeführte überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2000/2001/2002
erfolgte vom 10.03. bis 05.04.2004 durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Prüfungsbericht
und Stellungnahmen wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat gem. §
105 GO vorgelegt.
22.1 Anordnungswesen
Form und Inhalt der Kassenanordnungen (Vordrucke) entsprechen
Bestimmungen.
den
gesetzlichen
Die Haushaltsüberwachung erfolgt mittels ADV in enger Verbindung zu anderen ADVVerfahren (Kassenwesen, Haushaltsplanschreibung). Der Verfahrensablauf ist durch
die Gemeindehaushaltsverordnung Gemeindekassenverordnung / Dienstanweisung /
Verfahrenshandbücher geregelt.
Auf das neue Verfahren und die damit verbundene
Zentralisierung der Erfassungstätigkeiten wurde in Kapitel
gesondert hingewiesen.
Empfehlung der
3 unter Pkt. 3.1
22.2 Überschreitungsverbot Verfügungsmittel / Deckungsreserve
Die Mittel sind ordnungsgemäß veranschlagt. Die bereitgestellten Haushaltsansätze
wurden nicht überschritten. Ebenfalls sind keine Mittelübertragungen in das Folgejahr
erfolgt (§ 11 GemHVO). Die Verfügungsmittel des hautamtlichen Bürgermeisters sollen
gem. den Verwaltungsvorschriften zu § 11 in der Regel 0,5 v.T. der Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes nicht überschreiten.
Ansatz Ausgabe Verwaltungshaushalt 2005
Haushaltsansatz Verfügungsmittel 2005
HHST. 1001.6601
82.578.756 €
8.910 €
Rechnungsergebnis Verwaltungshaushalt 2005
Rechnungsergebnis Verfügungsmittel 2005
82.678.330,16 €
8.667,39 € = 0,105 v.T.
= 0,108 v.T.
Keine Beanstandung.
Eine Deckungsreserve gem. § 11 Nr.2 GemHVO wurde nicht gebildet. Dies steht im
Ermessen der Stadt.
Nachträgliche Prüfungen im Rahmen der Haushaltsrechnung erfolgten nicht.
22.3 Anlegung von Kassenmitteln (RB Pt. 3.4)
Die Kassenlage ließ 2005 wiederum keine Festgeldanlagen zu. Vielmehr waren zur
Finanzierung des Fehlbetrages permanent Kassenkredite erforderlich.
Diese wurden im Rahmen des Höchstbetrages nach § 4 der Haushaltssatzung teils als
variable Tageskredite bei der KSK sowie teils mit fester Laufzeit bei verschiedenen
Geldinstituten aufgenommen.
Siehe hierzu im einzelnen Kapitel 5 Kassenprüfung.
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Der Wettbewerb zur Erreichung der besten Zinskonditionen, den das RPA in
Anbetracht des erheblichen Zins-Volumens (IST-Ergebnis 2005 = 641.232 € , 2004 =
664.058 € ) auch hier für unentbehrlich hält, wurde durchgeführt.
Der Bestand der Allgemeinen Rücklage wurde auch 2005 voll im Kassenbestand
belassen.
Die Prüfung der Kassenkredite / Zuordnung der Rücklage erfolgt regelmäßig im
Rahmen der Kassenprüfungen. Die Ergebnisse sind im entsprechenden Bericht
festgehalten (s. unter Kapitel 5 dieses Berichtes).
22.4 Personalwesen
Siehe hierzu Kap. 21 des Berichtes.
22.5 Organisationsuntersuchungen
Das RPA führt im Rahmen des nach § 103 Abs. 2 GO vom Rat erweiterten
Aufgabenbereiches (Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit) keine gesonderten Organisationsuntersuchungen durch. Diese Punkte werden jedoch bei der Visakontrolle bzw.
bei den Themenprüfungen mituntersucht. Zudem wurden im Bereich der Vergaben bei
Stadt und Eigenbetrieben durch die seitens des RPA verfassten und vom Rat
beschlossenen stadteigenen Richtlinien Verfahrensgrundsätze festgelegt.
Auf die Organisationsvorschläge im Rahmen der NKF-Umstellung für den Bereich
Datenerfassung / Buchführung unter Kapitel 3 wird allerdings hingewiesen.
22.6 Auftrags- und Visakontrolle des RPA
22.61 Aufträge
Aufgrund der durch den Rat der Stadt Erftstadt am 09.12.2003 beschlossenen
Grenzwerte zur Prüfvorlage werden dem Rechnungsprüfungsamt alle Aufträge der
Stadt sowie der Eigenbetriebe ab einer Betragshöhe von 2.000,- € vorgelegt.
22.62 Visakontrolle
Die Visakontrollgrenze wurde durch o.g. Ratsbeschluss betreffend Vermögenshaushalt
sowie investiver Bereich Eigenbetriebe ebenfalls auf 2.000 € festgelegt.
Dies gilt nicht für Schlussrechnungen : Diese sind grundsätzlich – also unabhängig von
der Betragshöhe - dem Rechnungsprüfungsamt vor Auszahlung vorzulegen.