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Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen an Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,7 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen an Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 755/2006 Amt: -50- Az.: 50 20-00 Datum: 07.11.2006 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 19.12.2006 Bemerkungen TOP Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen an Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 754/2006 wird gem. § 60 (1) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Mittel werden in der 47. Kalenderwoche 2006 benötigt. Der Rat tagt erst am 19.12.2006 in der 51. Kalenderwoche. Es sind noch Zahlungen an Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge für die Monate November und Dezember 2006 zu leisten. Desweiteren sind dem Rhein-Erft-Kreis die Kosten der geleisteten Krankenhilfe für Asylbewerber (Abrechnung 3. Quartal und ein Abschlag auf das 4. Quartal 2006) zu erstatten. Die Zahlungsaufforderung in Höhe von 52.092,81 € liegt bereits vor. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 755/2006 wird zugestimmt. Erftstadt, den 07.11.2006 (Bösche) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter