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Beschlussvorlage (Neue Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Neue Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2007) Beschlussvorlage (Neue Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2007)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 750/2006 Az.: 81 00-12 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 06.11.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 06.12.2006 Finanz- und Personalausschuss 13.12.2006 Rat 19.12.2006 Betrifft: Bemerkungen Neue Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2007 Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan Wasserversorgung auf der Einnahmeseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.11.2006 Beschlussentwurf: Die in der Anlage Nr 2 unter der Spalte „neue Fassung“ beigefügte Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt wird mit einem Frischwasserpreis von 1,20 Euro je cbm zum 01.01.2007 beschlossen. Begründung: Die Kalkulation der Zahlen für die Wasserversorgung ist weitestgehend von bestimmten Eckwerten geprägt. Diese unterliegen zwar gewissen Schwankungen, doch folgen sie auch einem gewissen Trend. Verfolgt man diesen über die Jahre, werden Prognosen sicherer und unabänderliche Tatsachen sichtbar. Demnach steht fest, dass der Wasserverbrauch sinkt, der Bezugspreis und der Aufwand zur Unterhaltung unseres Netzes steigen. In der Anlage Nr. 1 zur V 750/2006 ist eine Statistik abgebildet, die eine Übersicht über die eingangs erwähnten Eckwerte und somit die Tatsachen darstellt. Die Zahlen für das Jahr 2006 berücksichtigen dabei die Entwicklungen bis September diesen Jahres und die Zahlen 2007 entstammen der Prognose aus der dargestellten Entwicklung. Der dort abgebildete Wasserpreis von 1,22 Euro müsste an sich erhoben werden, wenn alle Faktoren der Prognose eintreffen würden. Demnach wird sich der Absatz - zumindest in den kommenden 2-5 Jahren- bei rd. 2 Mio. cbm pro Jahr einpendeln. Bei gleichbleibenden Verlusten und in etwa gleich bleibenden Investitionen, werden der Aufwand zur Unterhaltung und der Wasserbezugspreis jedoch ansteigen. Dies führt jedoch unweigerlich zu höheren Wasserpreisen, bei denen es nur marginale Möglichkeiten zur Kompensation der Preissteigerungen innerhalb des Betriebes gibt. Zur Deckung von 100.000,- Euro Aufwand, muss ein Entgelt von exakt 5 Cent erhoben werden. Hatten wir im Jahr 2005 noch einen Wasserbezugspreis (gemittelter Wert über den Preis beider Lieferanten und unter Berücksichtigung der Freimengen und Vergünstigungen) von 0,46 Euro, werden wir 2007 bereits 0,51 Cent je cbm bezogenen Wasser zahlen müssen. Es dürfte auch verständlich sein, dass selbst bei noch so wirtschaftlichem Betrieb des Unternehmens, diese Differenz nicht innerhalb des Unternehmens ausgeglichen werden kann- es sei denn, wir sparen bei der Netzunterhaltung. Dies hätte aber zur Folge, dass wir in den Folgejahren höhere Wasserverluste hätten, die nun ebenfalls wieder Geld kosten, weil wir für jeden verlorenen cbm Wasser ebenfalls 51 Cent bei unserem Zulieferer zahlen. Die Strategie kann daher nur so aussehen, dass die Wasserversorgung verstärkt in den Unterhalt des Netzes investiert und versucht, den Betrieb so zu optimieren, dass die eingangs erwähnten unweigerlichen Zwänge zu Preisanpassungen sich in einem allgemeinverträglichen Rahmen bewegen. Die Betriebsleitung empfiehlt daher eine Erhöhung des Wasserpreises um 8 Cent und somit eine Anpassung auf 1,20 Euro (Netto) je bezogenen Kubikmeter für das Jahr 2007. Umgerechnet berücksichtigt die Erhöhung den Mehraufwand von rd. 5 Cent je cbm aus den höheren Bezugskosten sowie die –im Vergleich zu 2005 gestiegenen- Aufwendungen für Unterhaltung, und Löhne mit 3 Cent je cbm. Dieser Preis entspricht zwar nicht dem Prognosewert von 1,22 Euro je cbm, doch sieht die Betriebsleitung es als Ansporn, den unweigerlich entstehenden Fehlbetrag übers Jahr aufzufangen. Ähnlich sieht es auch bei den Hausanschlusskosten aus. Erst durch konsequente Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag wurde sichtbar, dass hier eine Unterdeckung von rd. 12 % über Verbrauchsentgelte gedeckt wurde. Die mit der Herstellung der Hausanschlüsse in Zusammenhang stehenden Pauschalen wurden im Jahr 1992 eingeführt und waren seinerzeit wahrscheinlich auch kostendeckend. Nunmehr zeigt sich jedoch das v.g. Defizit, so dass auch hier eine Anpassung zur Kostendeckung unumgänglich ist und sich bereits aus den Vorgaben für allgemeine Kalkulationsgrundsätze ergibt. (Kosten die mit einem speziellen Verursacher abgerechnet werden können dürfen nicht pauschalisiert auf die Allgemeinheit umgelegt werden) Ist auch der Wasserverkauf nicht direkt durch die Mehrwertsteuererhöhung betroffen, so schlägt diese zumindest auf die Bauleistungen durch. Mithin erstreckt sich die Erhöhung ebenfalls auf die Kosten der Hausanschlüsse sowie der vom Kunden hierfür zu erhebenden Pauschalen. Insofern ist das Anheben der Pauschalsätze um 12 % sicher gerechtfertigt. Auch die Kosten für die Inbetriebsetzung der Versorgungsanlage sowie die Durchführung einer Liefersperre sind seit Jahren unverändert und decken bei weitem nicht den hierfür entstehenden Aufwand. Insofern wird auch hier eine entsprechende Anpassung in der neuen Preisregelung seitens der Betriebsleitung vorgeschlagen. Die sonstigen Änderungen sind redaktioneller Art. (Bösche) -2-