Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (3. Anlage zur Beschlussvorlage 750/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (3. Anlage zur Beschlussvorlage 750/2006)

öffnen download melden Dateigröße: 8,9 kB

Inhalt der Datei

Anlage I zur Vorlage 750/2006 In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 06.12.2006 wurde die o.g. Vorlage ohne Beschlussempfehlung in den Rat verwiesen. Die Betriebsleitung wurde beauftragt, die Vorlage insoweit zu ergänzen, als dass die Auswirkungen der Verfehlung des Mindestgewinns in der Wasserversorgung auf die an den städtischen Haushalt abzuführende Konzessionsabgabe dargelegt werden. Ferner soll eine Auflistung des Verlustausgleichs an die Bäder erstellt werden. Seit dem Jahr 1991 führt der Eigenbetrieb Wasserversorgung 12% der Erlöse aus „Wasserverkauf“ und Grundgebühr als Konzessionsabgabe an den städtischen Haushalt ab. Grundlage hierfür ist der im gleichen Jahr zwischen der Stadt und den Stadtwerken geschlossene Konzessionsvertrag. Dabei ist die vollumfängliche Abführung der Konzessionsabgabe an den Haushalt, an die Erzielung eines Mindesthandelsbilanzgewinnes in Höhe von 1,5% des Anlagevermögens geknüpft. Das bedeutet, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung zum Ende eines Wirtschaftsjahres einen Netto Gewinn in der Höhe von rd. 200.000 Euro erwirtschaften muss um die Konzessionsabgabe ungekürzt ausschütten zu können. Dieser Betrag schwankt in dem Umfang, wie sich das Sachanlagevermögen sowie die zu passivierenden Ertragszuschüsse verändern. Die Betriebe Wasserversorgung, Heizkraftwerk, Hallenbad und Freibad stehen in einem von der Finanzverwaltung anerkannten Verbund mit der Folge, dass sie ein Sondervermögen bilden. Daher werden die in der Wasserversorgung erzielten Gewinne bereits seit Jahren zur Verlustabdeckung bei den Bädern verwand. Die verbleibenden Verluste der Bäder werden dann nach fünf Jahren durch den städtischen Haushalt ausgeglichen. Erfolgte noch in den Jahren 2003 unabhängig von den tatsächlichen Gewinnen eine Abführung an den städtischen Haushalt, war dies aus Gründen des hierdurch entstehenden „Kapitalverzehrs“ –die Ausschüttung war bis dato über Kredite zu decken- ab 2003 nicht mehr möglich. Die Wirtschaftsprüfer sahen hierin eine verdeckte Gewinnausschüttung bzw. eine für das Unternehmen langfristige Verschlechterung der Finanzlage, so dass ab diesem Zeitpunkt lediglich die tatsächlichen Gewinne ausgeschüttet werden durften. Demnach ergibt sich nachfolgendes Bild der Zahlungen gem. Anlage II: (Bösche) D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T2648.doc