Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 134/2008
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 05.03.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
23.04.2008
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
23.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Gewerbegebiet;
Ausnahmen gem. § 14 (2) Baugesetzbuch
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.03.2008
Beschlussentwurf:
Gemäß § 14 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S.
3316) in Verbindung mit § 3 der Satzung der Stadt Erftstadt über die Veränderungssperre für den
Planbereich des Bebauungsplanes Nr.133.1, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet,
vom 14.01.2008, wird der Ausnahme von der Veränderungssperre für die bereits
bauordnungsrechtlich beantragten Vorhaben:
Bauantrag der Firma Füngeling zur Errichtung einer Freifläche für die Lagerung von
Baumaterial, Wildweg 4a, 50374 Erftstadt
Bauantrag der Firma Füngeling zur Errichtung einer Lagerhalle für Paletten und Holz,
Wildweg 4a, 50374 Erftstadt
zugestimmt.
Begründung:
Bei den o.a. Vorhaben handelt es sich um eine Lagerhalle und eine Freilagerfläche. In der Halle
sollen gem. der Betriebsbeschreibung Paletten und Holz gelagert werden. Auf der Freifläche sollen
Baumaterialien, wie: Hallenteile (Stahl), Hallenteile und Stützen (Stahlbeton), Maschinenteile
(Stahl), Werkstattcontainer, Rundholz und weiteres Baumaterial (Betonsteinpflaster/Bordsteine),
welche für den weiteren Betriebsausbau benötigt werden, gelagert werden.
Gemäß § 14 (2) BauGB kann von einer Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden,
wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Da dies bei den beantragten
Vorhaben sowohl bauordnungsrechtlich als auch städtebaulich der Fall ist, kann den Ausnahmen
zugestimmt werden.
(Bösche)
-2-