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Antrag (Antrag bzgl. Darstellung von Möglichkeiten zum Erhalt des Liebfrauenhauses in Liblar und Darstellung von möglichen Nutzungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 105/2008 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 18.02.2008 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin 07.05.2008 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 03.06.2008 Ausschuss für Kultur und Partnerschaft 09.09.2008 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Darstellung von Möglichkeiten zum Erhalt des Liebfrauenhauses in Liblar und Darstellung von möglichen Nutzungen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.04.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Bereits seit Jahren werden vermehrt Anfragen nach Räumlichkeiten von Vereinen (Theatervereine, sonstige kulturelle Vereinigungen) an mich herangetragen. Aufgrund der Tatsache, dass die Schulaulen und sonstigen für Feierlichkeiten, Ausstellungen, etc. geeigneten Objekte das ganze Jahr über durchweg ausgebucht sind, würde sich die Anmietung von Räumlichkeiten für derartige Veranstaltungen sicherlich anbieten. Bei dem in Rede stehenden Objekt Liebfrauenhaus der Katholischen Kirche St. Alban an der CarlSchurz-Straße in Liblar gegenüber der Kirche handelt es sich um ein altes Gebäude aus der Jahrhundertwende. Aufgrund des Alters hat das Objekt offensichtlich einen größeren Sanierungsbedarf. Auch die Kirche hatte in der Vergangenheit nicht die Mittel zur Verfügung um das Objekt so zu unterhalten, wie es aufgrund des Gebäudealters erforderlich gewesen wäre. Es ist in keiner Weise behindertengerecht (nur über Treppen erreichbar). Die beiden Wohnungen im Obergeschoss des Gebäudes sind langfristig vermietet. Eine verstärkte Nutzung des Pfarrsaales ist durch die geschlossene Wohnbebauung in der Nachbarschaft bereits stark eingeschränkt. Im hinteren Bereich des Objektes befindet sich der katholische Kindergarten der Pfarrei. Das Liebfrauenhaus verfügt über keine eigenen Parkplätze; öffentliche Parkplätze sind nur auf dem Parkplatz Schloss Gracht und auf der Grachtstraße vorhanden. Die Bauakte enthält keinerlei Pläne über das Gebäude. Daher wäre zunächst eine Bestandsaufnahme erforderlich. Parallel dazu sollte ein Nutzungskonzept erstellt werden. Auf der Grundlage dieses Konzeptes wäre dann zu ermitteln, welche baulichen Maßnahmen dazu erforderlich wären und welche Folgekosten, einschließlich der zusätzlichen Personalkosten, sich daraus für den städtischen Haushalt ergeben. Die baulichen Untersuchungen können aus Kapazitätsgründen derzeit nicht durch die Verwaltung ausgeführt werden. Für die Vergabe dieser Leistungen müsste zunächst ein Betrag in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. (Bösche) -2-