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Beschlussvorlage (Abschluss einer Vertragsergänzung mit dem VfL Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Abschluss einer Vertragsergänzung mit dem VfL Erp)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 91/2008 Az.: 82 31-20/P 219 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 13.02.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 04.03.2008 Abschluss einer Vertragsergänzung mit dem VfL Erp Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.02.2008 Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt überlässt dem VfL Erp eine weitere Fläche von ca. 168 qm aus dem Grundstück Gemarkung Erp, Flur 7, Flurstück 182 zur Errichtung einer Terrassenüberdachung. Insgesamt beträgt nunmehr die zur Nutzung überlassenen Fläche ca. 910 qm. Die weiteren Bestandteil des Vertrages vom 23.07.1980 bleiben unverändert. Begründung: Der VfL Erp beabsichtigt, die bisher als Zuschauerterrasse genutzte Fläche angrenzend an das Sportlerheim zu überdachen. Die Terrassenüberdachung soll in einer Stahlkonstruktion mit geschlossener Rückwand und Trapezblecheindeckung errichtet werden. Die hierfür erforderliche Fläche ist ca. 14 m länger als die bisher an den Verein zur Nutzung überlassenen Fläche. Daher ist es erforderlich den Vertrag entsprechend anzupassen. Gegen das Bauvorhaben und die Erweiterung der Fläche bestehen keine Bedenken. (Bösche) Anlage