Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 91/2008
Az.: 82 31-20/P 219
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 13.02.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.03.2008
Abschluss einer Vertragsergänzung mit dem VfL Erp
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.02.2008
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt überlässt dem VfL Erp eine weitere Fläche von ca. 168 qm aus dem
Grundstück Gemarkung Erp, Flur 7, Flurstück 182 zur Errichtung einer Terrassenüberdachung.
Insgesamt beträgt nunmehr die zur Nutzung überlassenen Fläche ca. 910 qm.
Die weiteren Bestandteil des Vertrages vom 23.07.1980 bleiben unverändert.
Begründung:
Der VfL Erp beabsichtigt, die bisher als Zuschauerterrasse genutzte Fläche angrenzend an das
Sportlerheim zu überdachen. Die Terrassenüberdachung soll in einer Stahlkonstruktion mit
geschlossener Rückwand und Trapezblecheindeckung errichtet werden.
Die hierfür erforderliche Fläche ist ca. 14 m länger als die bisher an den Verein zur Nutzung
überlassenen Fläche. Daher ist es erforderlich den Vertrag entsprechend anzupassen.
Gegen das Bauvorhaben und die Erweiterung der Fläche bestehen keine Bedenken.
(Bösche)
Anlage