Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
05.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 749/2006
Az.: 63-Ov
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 06.11.2006
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
05.12.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Einspruch der FDP-Fraktion gegen die Beschlussversion des Konzeptionspapiers zum Quartiersumbau "Historische Altstadt Lechenich"
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.11.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Änderung der Beschlussversion ist bis auf einen Punkt nicht erforderlich, da die Formulierungen eine korrekte Umsetzung des Beschlusses aus der 13. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses sind. Dazu im einzelnen:
Zu „Zahl der Parkplätze entlang der Bonner Straße (West)“
Die Anzahl 8 ist zwar in der Tat eine sehr geringe Anzahl. Sie ist aber aufgrund der übrigen Rahmenbedingungen bzw.Beschlussvorgaben (vorh. Zufahrten, beschlossene Querungen, gewünschte Ladezonen) in der Tat deckungsgleich mit der Formulierung „möglichst weitgehender Erhalt der
Parkplätze...“. Allerdings sind noch acht (vier auf jeder Seite) Parkplätze durch Ladezonen und
Fahrradabstellplätze überplant, die erst nach Fertigstellung und in Betriebnahme des neuen Parkplatzes am Haagenpfädchen der geplanten Nutzung zugeführt werden sollen. Dazu kann sich der
Ausschuss ja vorbehalten, den Zeitpunkt durch separaten Beschluss zu bestimmen. Bis dahin stehen also 16 Stellplätze für diesen Bereich der Bonner Straße zur Verfügung. Somit muss in der
Tabelle auf Seite 9 wahrheitsgemäß auch der Endzustand aufgeführt werden und der 5. Absatz
auf Seite 10 (Bonner Straße...) entspricht ebenfalls der Beschlusslage.
Zu „Bonner Straße Begegnungsverkehr“
Hier ist klarzustellen, dass es sich bei den dort beschriebenen zumutbaren Einengungen nicht
mehr um die komplette Verringerung der Fahrbahn zwischen den Querungshilfen handelt. Diese
ist nicht mehr Gegenstand des Konzeptes. Bei den jetzt dort angeführten Einengungen handelt es
sich nur noch um die ausdrücklich durch Nachfrage bestätigten und im Protokoll ausgewiesenen
u.U. zum Schutz der Querenden erforderlichen Einengungen im Bereich der Querungshilfen
selbst. Dies steht ausdrücklich nicht im Gegensatz zum Beschluss der „durchgängig ausreichenden Straßenbreite von 6,00m“. In diesem Sinne betrachtet ist der betreffende Absatz beizubehalten.
„Zu Bepflanzung“
In der Tat ist übersehen worden auf Seite 13, letzter Absatz, vorletzte Zeile das Wort „Bäume“ zu
streichen. Die Verwaltung wird dies in allen Restexmplaren streichen. Es wird gebeiten dies in Ihren Exemplaren ebenfalls zu tun.
(Bösche)
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