Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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CDU
65
28. FES. 200 8
Christlich-Demokratische
Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Theo Mechernich - Stadtverordneter / Kreistagsabgeordneter
Brühler Str. 1 c - 50374 Erftstadt-Liblar Tel. 02235/43763 Fax 02235/17393
Handy: 0173-4768178
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst Dieter Bösche
Rathaus
50374 Erftstadt
28.02.2008
Anfrage
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche,
die in den letzten Tagen von der Stadt Erftstadt versandten Grundbesitzabgabenbescheide haben bei den betroffenen Bürgern bzgl. des darin aufgefiihrten "Winterdienstes" zu erheblichen Irritationen gefiihrt. Sehr viele Bürger haben mich auf diese
zum Teil nicht nachvollziehbaren Bescheide angesprochen Anscheinend ist bei den
Bescheiden 2008 u.a. ein anderes Verfahren entgegen den Vorjahren gewählt worden,
welches den Erftstädter Bürgern nicht bekannt gemacht worden ist.
Gern. Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt bitte ich um die Beantwortung
folgender Fragen:
1. Wie kommen die unterschiedlich aufgefiihrten Gebühren fiir den Winderdiest
zustande?
2. Welche Gebührenordnung ist Grundlage für die Berechnung "Winterdienst?"
3. Wann und wo ist die Satzung mit evtl. Änderungen öffentlich bekannt gemacht
worden?
4. Auf Grund der klimatischen Verhältnisse findet in unseren Breitengraden kaum
oder gar kein Winter statt.
a.) Wie viele Winterdiensteinsätze wurden im Jahr 2007 durchgefiihrt?
b.) Wie viele Mitarbeiterstunden wurden dafiir benötigt?
c.) Wie viel Streugut wurde auf den Straßen in Erftstadt verteilt?
d.) In welchen Stadtteilen wurde der Winterdienst geleistet?
Fraktionsbüro: Bonner
Str. 5, 50374
Bankverbindung:Kreissparkasse
Erftstadt-Lechenich- Telefon
Köln
- Konto-Nr.
0191004300-BLZ
02235/75954
37050299
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CDU
Christlich-Demokratische
Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
5. In welchen Fällen besteht ein Anspruch auf Gebührenminderung oder
Gebührenerstattung?
6. Wie wird der Winterdienst seitens der Stadt an den Parkplätzen durchgetUhrt?
7. Wird der Winterdienst am Ende des Haushaltsjahres auf Grund des
entstehenden Aufwandes (Kosten) spitz abgerechnet?
8. Werden evtl. von Bürgern zuviel gezahlte Winterdienstkosten nach Abschluss
des Haushaltsjahres zurück erstattet?
9. Warum ist bei den Bescheiden 2008 ein anderes Verfahren gewählt worden?
(Sollte es hierzu ein Gerichtsurteil geben, bitte ich um Zusendung)
Ich bin der Meinung, dass die Stadtverwaltung ihrer Infonnationspflicht in dieser
Angelegenheit nicht in vollem Umfang nachgekommen ist und dies sofort durch
entsprechende Infonnationsmitteilungen nachholen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Theo Mechernich
Fraktionsbüro:
Bonner Str. 5, 50374 Erftstadt-Lechenich
Bankverbindung:Kreissparkasse
Köln
- Telefon 02235/75954
- Konto-Nr. 0191004300-BLZ 37050299