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Anfrage (Antrag 130/ 2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Antrag 130/ 2008) Anfrage (Antrag 130/ 2008)

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Inhalt der Datei

-- , 70 CDU 65 28. FES. 200 8 Christlich-Demokratische Union Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt Theo Mechernich - Stadtverordneter / Kreistagsabgeordneter Brühler Str. 1 c - 50374 Erftstadt-Liblar Tel. 02235/43763 Fax 02235/17393 Handy: 0173-4768178 Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst Dieter Bösche Rathaus 50374 Erftstadt 28.02.2008 Anfrage Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche, die in den letzten Tagen von der Stadt Erftstadt versandten Grundbesitzabgabenbescheide haben bei den betroffenen Bürgern bzgl. des darin aufgefiihrten "Winterdienstes" zu erheblichen Irritationen gefiihrt. Sehr viele Bürger haben mich auf diese zum Teil nicht nachvollziehbaren Bescheide angesprochen Anscheinend ist bei den Bescheiden 2008 u.a. ein anderes Verfahren entgegen den Vorjahren gewählt worden, welches den Erftstädter Bürgern nicht bekannt gemacht worden ist. Gern. Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie kommen die unterschiedlich aufgefiihrten Gebühren fiir den Winderdiest zustande? 2. Welche Gebührenordnung ist Grundlage für die Berechnung "Winterdienst?" 3. Wann und wo ist die Satzung mit evtl. Änderungen öffentlich bekannt gemacht worden? 4. Auf Grund der klimatischen Verhältnisse findet in unseren Breitengraden kaum oder gar kein Winter statt. a.) Wie viele Winterdiensteinsätze wurden im Jahr 2007 durchgefiihrt? b.) Wie viele Mitarbeiterstunden wurden dafiir benötigt? c.) Wie viel Streugut wurde auf den Straßen in Erftstadt verteilt? d.) In welchen Stadtteilen wurde der Winterdienst geleistet? Fraktionsbüro: Bonner Str. 5, 50374 Bankverbindung:Kreissparkasse Erftstadt-Lechenich- Telefon Köln - Konto-Nr. 0191004300-BLZ 02235/75954 37050299 63 CDU Christlich-Demokratische Union Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt 5. In welchen Fällen besteht ein Anspruch auf Gebührenminderung oder Gebührenerstattung? 6. Wie wird der Winterdienst seitens der Stadt an den Parkplätzen durchgetUhrt? 7. Wird der Winterdienst am Ende des Haushaltsjahres auf Grund des entstehenden Aufwandes (Kosten) spitz abgerechnet? 8. Werden evtl. von Bürgern zuviel gezahlte Winterdienstkosten nach Abschluss des Haushaltsjahres zurück erstattet? 9. Warum ist bei den Bescheiden 2008 ein anderes Verfahren gewählt worden? (Sollte es hierzu ein Gerichtsurteil geben, bitte ich um Zusendung) Ich bin der Meinung, dass die Stadtverwaltung ihrer Infonnationspflicht in dieser Angelegenheit nicht in vollem Umfang nachgekommen ist und dies sofort durch entsprechende Infonnationsmitteilungen nachholen sollte. Mit freundlichen Grüßen gez. Theo Mechernich Fraktionsbüro: Bonner Str. 5, 50374 Erftstadt-Lechenich Bankverbindung:Kreissparkasse Köln - Telefon 02235/75954 - Konto-Nr. 0191004300-BLZ 37050299