Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 110/2008
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 82 Datum: 19.02.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
11.03.2008
Bemerkungen
Erweiterung der Kiesabgrabungsfläche in E.- Bliesheim (nördlich Friesheimer Busch)
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.02.2008
Beschlussentwurf:
Die Planungsabsicht der Firma Esser, Sand- und Kiesgruben GmbH & Co.KG, Berzdorfer Straße,
50321 Brühl, die Auskiesungsfläche im Bereich nördlich des Friesheimer Buschs zu erweitern,
wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst mit den zuständigen Behörden die Planung
abzustimmen und entsprechende Verfahrensschritte vorzubereiten.
Begründung:
Die Firma Esser, Sand- und Kiesgruben GmbH & Co.KG, Berzdorfer Straße, 50321 Brühl,
beabsichtigt, ihren Auskiesungsstandort im Bereich E.-Bliesheim, nördlich Friesheimer Busch, für
mindestens 20 weitere Jahre zu sichern und den Kiesabbau auf dem Flurstück 122 (s.
Anlageplan), dessen Eigentümerin sie ist, fortzusetzen bzw. auszuweiten.
Da der südwestliche Teil dieses Grundstücks im Landschaftsplan 4 als Landschaftsschutzgebiet
festgesetzt ist, soll die Erweiterungsfläche im Rahmen eines Grundstückstauschs bzw. Zukaufs
auch auf die Flurstücke 32, 33 und 34 gelegt werden. Bei den Flurstücken 33 und 34 handelt es
sich um städtische Flächen in einer Größenordnung von ca. 7,1 ha.
Mit dieser Verlegung soll die Schaffung eines hochwertigen Waldbiotops, welches sich unmittelbar
an das Natuschutzgebiet „ Friesheimer Busch“ anschließt, ermöglicht werden und gleichzeitig ein
ausreichender und langfristig gesicherter Abstand zwischen der geplanten Auskiesungsfläche und
dem Friesheimer Busch entstehen.
Die geplante Auskiesungsfläche entspricht den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Der
Gebietsentwicklungsplan (Regionalplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln,
enthält sowohl in der zeichnerischen Darstellung als auch im Textteil unter Kapitel D, Generelle
Entwicklung des Freiraums, Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher
nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB), diese Abgrabungsfläche.
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt ist bisher lediglich der derzeitige
Genehmigungsstand als Fläche für Abgrabungen dargestellt; für die geplante Erweiterungsfläche
ist demnach eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Im Grundsatz entspricht die geplante
Erweiterung der Zielsetzung des FNP im Erläuterungsbericht, wonach bestehenden Abgrabungen
am jeweiligen Standort eine Bestandssicherung zugestanden werden soll. Daher bestehen aus
Sicht der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Einleitung entsprechender
Planungsschritte.
(Bösche)
Anlageplan
-2-