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Beschlussvorlage (Erweiterung der Kiesabgrabungsfläche in E.- Bliesheim (nördlich Friesheimer Busch))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 110/2008 Az.: - 61 - Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 82 Datum: 19.02.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 11.03.2008 Bemerkungen Erweiterung der Kiesabgrabungsfläche in E.- Bliesheim (nördlich Friesheimer Busch) Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.02.2008 Beschlussentwurf: Die Planungsabsicht der Firma Esser, Sand- und Kiesgruben GmbH & Co.KG, Berzdorfer Straße, 50321 Brühl, die Auskiesungsfläche im Bereich nördlich des Friesheimer Buschs zu erweitern, wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst mit den zuständigen Behörden die Planung abzustimmen und entsprechende Verfahrensschritte vorzubereiten. Begründung: Die Firma Esser, Sand- und Kiesgruben GmbH & Co.KG, Berzdorfer Straße, 50321 Brühl, beabsichtigt, ihren Auskiesungsstandort im Bereich E.-Bliesheim, nördlich Friesheimer Busch, für mindestens 20 weitere Jahre zu sichern und den Kiesabbau auf dem Flurstück 122 (s. Anlageplan), dessen Eigentümerin sie ist, fortzusetzen bzw. auszuweiten. Da der südwestliche Teil dieses Grundstücks im Landschaftsplan 4 als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt ist, soll die Erweiterungsfläche im Rahmen eines Grundstückstauschs bzw. Zukaufs auch auf die Flurstücke 32, 33 und 34 gelegt werden. Bei den Flurstücken 33 und 34 handelt es sich um städtische Flächen in einer Größenordnung von ca. 7,1 ha. Mit dieser Verlegung soll die Schaffung eines hochwertigen Waldbiotops, welches sich unmittelbar an das Natuschutzgebiet „ Friesheimer Busch“ anschließt, ermöglicht werden und gleichzeitig ein ausreichender und langfristig gesicherter Abstand zwischen der geplanten Auskiesungsfläche und dem Friesheimer Busch entstehen. Die geplante Auskiesungsfläche entspricht den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Der Gebietsentwicklungsplan (Regionalplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, enthält sowohl in der zeichnerischen Darstellung als auch im Textteil unter Kapitel D, Generelle Entwicklung des Freiraums, Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB), diese Abgrabungsfläche. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt ist bisher lediglich der derzeitige Genehmigungsstand als Fläche für Abgrabungen dargestellt; für die geplante Erweiterungsfläche ist demnach eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Im Grundsatz entspricht die geplante Erweiterung der Zielsetzung des FNP im Erläuterungsbericht, wonach bestehenden Abgrabungen am jeweiligen Standort eine Bestandssicherung zugestanden werden soll. Daher bestehen aus Sicht der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Einleitung entsprechender Planungsschritte. (Bösche) Anlageplan -2-