Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 760/2006
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 08.11.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Rat
Termin
Bemerkungen
28.11.2006
19.12.2006
Betrifft:
Wirtschaftspläne für das Jahr 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der
Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.11.2006
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
wird wie folgt festgestellt:
1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Verlust
1.1.2
1.1.3
12.900.792,- €
285.000,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
6.939.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
3.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
1.2.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Gewinn
1.2.2
1.2.3
2.212.600,- €
3.000,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
3.472.054,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
3.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
2. Erfolgs- und Vermögenspläne
2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen.
2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen.
3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die
Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der
Stadt festzustellen.
Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im
Wirtschaftsjahr 2007 folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Durchführung der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit
mit den Nutzern der städtischen Gebäude.
- Abschluss
der
Grundstücksvermarktung
im
Geltungsbereich
des
Bebauungsplanes Nr. 150 (Solarsiedlung).
- Vermarktung von Grundstücken im Bereich der Bebauungspläne Nr. 119,
Erftstadt-Gymnich, sowie Nr. 127, Erftstadt-Dirmerzheim.
- Grunderwerb für die Entwicklung eines weiteren Baugebietes.
- Vermarktung des „Wirtschaftsparks Erftstadt“.
-2-
In den Vorlagen zum Wirtschaftsplan 2006 und zum Jahresabschluss 2005 des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft hatte ich umfangreich auf die finanzielle
Situation der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe hingewiesen.
Auch der Wirtschaftsplan des Jahres 2007 ist geprägt von der angespannten
Haushaltslage und den sich daraus ergebenden engen finanziellen Spielräumen
im städtischen Haushalt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zahlungen der Stadt Erftstadt an den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft auf dem – überaus geringen – Niveau des
Vorjahres bleiben.
Aufgrund der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sowie zur Finanzierung der im
Jahr 2005 beschlossenen Neubaumaßnahmen ist auch im Jahre 2006 eine
Nettoneukreditaufnahme vorgesehen. Diese beträgt für den Betriebszweig
Hochbau und Gebäudewirtschaft 823.000,- €. Die Aufwendungen für Zinsen und
Tilgung in diesem Betriebszweig betragen im Jahr 2007 2,95 Mio. €.
Sofern die städtischen Gebäude in einem Zustand erhalten werden sollen, der den
Ansprüchen der Stadt Erftstadt gerecht wird, so können die Zahlungen aus dem
städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in den
kommenden Jahren keinesfalls verringert werden. Vorrang muss die Unterhaltung
der bestehenden Gebäude haben. Neubauten sollten nur dann errichtet werden,
wenn dazu ein unabweisbarer Bedarf besteht. Keinesfalls darf die Errichtung von
Neubauvorhaben dazu führen, dass dem Eigenbetrieb Mittel für die Unterhaltung
der bestehenden Gebäude entzogen werden.
Die wirtschaftliche Lage des Betriebszweiges Bodenbevorratung und –entwicklung
wird im Jahr 2007 geprägt durch die relativ geringe Nachfrage auf dem
Bodenmarkt bei Wohnbaugrundstücken, durch die erheblichen finanziellen
Vorleistungen im Bereich des Wirtschaftsparkes Erftstadt sowie durch die
Rückzahlung des Trägerdarlehens in Höhe von 1.534.000,- € an die Stadt Erftstadt.
Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst
Erläuterungen verwiesen.
(Bösche)
-3-