Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne für das Jahr 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne für das Jahr 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne für das Jahr 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne für das Jahr 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 760/2006 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 08.11.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Rat Termin Bemerkungen 28.11.2006 19.12.2006 Betrifft: Wirtschaftspläne für das Jahr 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.11.2006 Beschlussentwurf: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt festgestellt: 1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Verlust 1.1.2 1.1.3 12.900.792,- € 285.000,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 6.939.000,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Gewinn 1.2.2 1.2.3 2.212.600,- € 3.000,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 3.472.054,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 2. Erfolgs- und Vermögenspläne 2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen. 2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen. 3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen. Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2007 folgende Schwerpunkte gesetzt werden: - Durchführung der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Nutzern der städtischen Gebäude. - Abschluss der Grundstücksvermarktung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 150 (Solarsiedlung). - Vermarktung von Grundstücken im Bereich der Bebauungspläne Nr. 119, Erftstadt-Gymnich, sowie Nr. 127, Erftstadt-Dirmerzheim. - Grunderwerb für die Entwicklung eines weiteren Baugebietes. - Vermarktung des „Wirtschaftsparks Erftstadt“. -2- In den Vorlagen zum Wirtschaftsplan 2006 und zum Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft hatte ich umfangreich auf die finanzielle Situation der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe hingewiesen. Auch der Wirtschaftsplan des Jahres 2007 ist geprägt von der angespannten Haushaltslage und den sich daraus ergebenden engen finanziellen Spielräumen im städtischen Haushalt. Es wird davon ausgegangen, dass die Zahlungen der Stadt Erftstadt an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft auf dem – überaus geringen – Niveau des Vorjahres bleiben. Aufgrund der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sowie zur Finanzierung der im Jahr 2005 beschlossenen Neubaumaßnahmen ist auch im Jahre 2006 eine Nettoneukreditaufnahme vorgesehen. Diese beträgt für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 823.000,- €. Die Aufwendungen für Zinsen und Tilgung in diesem Betriebszweig betragen im Jahr 2007 2,95 Mio. €. Sofern die städtischen Gebäude in einem Zustand erhalten werden sollen, der den Ansprüchen der Stadt Erftstadt gerecht wird, so können die Zahlungen aus dem städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in den kommenden Jahren keinesfalls verringert werden. Vorrang muss die Unterhaltung der bestehenden Gebäude haben. Neubauten sollten nur dann errichtet werden, wenn dazu ein unabweisbarer Bedarf besteht. Keinesfalls darf die Errichtung von Neubauvorhaben dazu führen, dass dem Eigenbetrieb Mittel für die Unterhaltung der bestehenden Gebäude entzogen werden. Die wirtschaftliche Lage des Betriebszweiges Bodenbevorratung und –entwicklung wird im Jahr 2007 geprägt durch die relativ geringe Nachfrage auf dem Bodenmarkt bei Wohnbaugrundstücken, durch die erheblichen finanziellen Vorleistungen im Bereich des Wirtschaftsparkes Erftstadt sowie durch die Rückzahlung des Trägerdarlehens in Höhe von 1.534.000,- € an die Stadt Erftstadt. Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen verwiesen. (Bösche) -3-