Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur V 768/2006, Seite 1 von 5
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Städtische DiensteI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005
sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in
Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO
sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die
voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten
fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht
diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
1.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse des Betriebszweiges „Städtische Dienste“ werden auch im Jahr 2007
den allgemeinen konjunkturell und wettbewerbsbedingten Schwankungen bei Auftragsvergaben unterliegen. Wie in nahezu jedem Unternehmen verlieren Geschäftsbereiche
infolge mangelnder „Gewinnmargen“ an Attraktivität- auf der andern Seite kommen veränderte oder neue lukrative Geschäftsfelder hinzu. Für alle gilt jedoch, dass der Wettbewerb
zusehends härter wird und sich die Gewinnmargen der einzelnen Aufträge deutlich verringern. Günstig für den Betrieb ist allerdings, dass auch die Mechanismen des Marktes hinsichtlich Qualität greifen. Gerade in diesem Bereich können wir auf zufriedene Auftraggeber verweisen und sind daher zuversichtlich, das für 2007 gesteckte Ziel des Umsatzerlöses zu erreichen.
2.
Aktivierte Eigenleistungen
Hier werden Eigenleistungen, die dem eigenen Betrieb gelten, aufgelöst.
3.
Sonstige Erträge
Es werden voraussichtlich Gegenstände in der Größenordnung des veranschlagten Wertes aus dem Anlagevermögen veräußert.
4.
Materialaufwand
Es wird damit gerechnet, dass sich der Materialaufwand wie bereits in den Vorjahren
entwickeln wird; dabei handelt es sich fast ausschließlich um Materialien (Verkehrsschilder, Kies etc. etc.), die gegenüber den Kunden in Rechnung gestellt werden. Dem Umstand, dass die Mehrwertsteuererhöhung in diesem Betrieb besonders durchschlägt,
wurde bei den Planansätzen Rechnung getragen.
5.
Personalaufwand
Wie auch für die anderen Betriebszweige gilt für die Städtische Dienste der neue Tarif des
öffentlichen Dienstes TVÖD. Im Tarifvertrag ist die Zahlung einer Leistungszulage für alle
Beschäftigten vorgesehen. Da noch nicht abschließend geklärt werden konnte, wie dieses
Prozedere der Gewährung einer Leistungszulage in der Praxis aussehen wird, berücksichtigen die Ansätze entsprechende Zahlen.
D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T2290.doc
Anlage 1 zur V 768/2006, Seite 2 von 5
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Aufgrund des beschlossenen Doppelhaushaltes für das Jahr 2006/2007, orientiert sich die
allgemeine Umlage der Verwaltungskosten an der Größenordnung des Vorjahres.
8.
Zinserträge
Mit Zinserträgen aus Kassenbeständen wird nicht gerechnet.
9.
Jahresergebnis
Für das Jahr 2007 ist –wie in den Jahren zuvor- mit einem positives Ergebnis zu rechnen.
III. Erläuterungen zum Vermögensplan
Einnahmen
1.
Verdiente Abschreibungen
Die im Erfolgsplan ausgewiesenen Abschreibungen sind in den Vermögensplan zu übernehmen.
Ausgaben
1.
Investitionen
Im Jahr 2007 ist die bituminöse Oberflächenbefestigung von Teilen des Bauhofgeländes
geplant. Dies soll weitestgehend in Eigenleistung, so dass hierfür lediglich Materialkosten
anfallen werden. Ferner soll ggflls. die Ersatzbeschaffung zweier neuer Fahrzeuge
erfolgen, wobei dies davon abhängt, mit welchem Aufwand die Fahrzeuge erneut TÜV
vorgefahren werden können und wie sich das Auftragsfeld der städtischen Dienste weiter
entwickelt.
Die Investitionen des Unternehmens werden aus den erwirtschafteten Gewinnen und
nicht über Kredite finanziert.
D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T2290.doc