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Antrag (Antrag bzgl. Ausweisung weiterer Frauenparkplätze am Bahnhof)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,7 kB
Datum
04.04.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Ausweisung weiterer Frauenparkplätze am Bahnhof)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 200/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.02.2006 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 04.04.2006 Antrag bzgl. Ausweisung weiterer Frauenparkplätze am Bahnhof Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan 2006 in Höhe von ca. 2.500,00 €. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.02.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Auf der Grundlage des Beschlusses zum Antrages A 8/0231 (Einrichtung weiterer Frauenparkplätze am Bahnhof Liblar) hatte ich zunächst in Abstimmung mit der Ortsvorsteherin von Liblar, Frau Moron, insgesamt 9 Frauenparkplätze gegenüber der südlichen Bushaltestelle (nur Ausstieg) einrichten lassen. Wie ich schon in meiner Stellungnahme zum A8/0231 beschrieben habe, besteht die Möglichkeit in Höhe der vorhandenen Behindertenparkplätze bzw. in unmittelbarer Nähe des Zugangs zu den Bahnsteiganlagen weitere Stellplätze für Frauen auszuweisen. Entsprechend dem Antrag können natürlich auch in Verlängerung der vorhandenen Längsparkplätze nördlich des Kiosks bzw. gegenüber der nördlichen Bushaltestelle (Einstiegshaltestelle) weitere Frauenparkplätze eingerichtet werden. Allerdings sollten unbedingt einige Parkplätze auf diesem Parkstreifen (ca.5 Stück) als Kurzzeitparkplätze (z.B. mit einer Zeitbegrenzung von 30 Minuten) reserviert bleiben. Diese können dazu dienen, bei der Ankunft von Zügen die Verkehrssituation in Höhe des Bahnsteigs zu entzerren. Somit würden zwei verschiedene Nutzungen auf dem Längsparkstreifen in der Reihenfolge Frauenparkplätze – Kurzeitparkplätze - Frauenparkplätze eingerichtet werden. Diese Regelung müsste von den Autofahrern durchaus gut erkennbar sein Eine optische Kennzeichnung der einzelnen Frauenparkplätze kann durch ein „P“ mit dem Zusatz „nur für FRAUEN“ erfolgen. Ob durch solch eine Markierung allerdings eine entsprechende Reservierung der Parkplätze ausschließlich für Frauen auch akzeptiert wird, ist fraglich. Die ordnungsgemäße Nutzung kann leider rechtlich nicht durchgesetzt werden, da sowohl die Beschilderung, als auch eine Markierung in der StVO nicht verankert ist. . (Bösche)