Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,7 kB
Datum
04.04.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 200/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.02.2006
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.04.2006
Antrag bzgl. Ausweisung weiterer Frauenparkplätze am Bahnhof
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan 2006 in Höhe von ca. 2.500,00 €.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.02.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf der Grundlage des Beschlusses zum Antrages A 8/0231 (Einrichtung weiterer
Frauenparkplätze am Bahnhof Liblar) hatte ich zunächst in Abstimmung mit der Ortsvorsteherin
von Liblar, Frau Moron, insgesamt 9 Frauenparkplätze gegenüber der südlichen Bushaltestelle
(nur Ausstieg) einrichten lassen. Wie ich schon in meiner Stellungnahme zum A8/0231
beschrieben habe, besteht die Möglichkeit in Höhe der vorhandenen Behindertenparkplätze bzw.
in unmittelbarer Nähe des Zugangs zu den Bahnsteiganlagen weitere Stellplätze für Frauen
auszuweisen.
Entsprechend dem Antrag können natürlich auch in Verlängerung der vorhandenen
Längsparkplätze nördlich des Kiosks bzw. gegenüber der nördlichen Bushaltestelle
(Einstiegshaltestelle) weitere Frauenparkplätze eingerichtet werden. Allerdings sollten unbedingt
einige Parkplätze auf diesem Parkstreifen (ca.5 Stück) als Kurzzeitparkplätze (z.B. mit einer
Zeitbegrenzung von 30 Minuten) reserviert bleiben. Diese können dazu dienen, bei der Ankunft
von Zügen die Verkehrssituation in Höhe des Bahnsteigs zu entzerren.
Somit würden zwei verschiedene Nutzungen auf dem Längsparkstreifen in der Reihenfolge
Frauenparkplätze – Kurzeitparkplätze - Frauenparkplätze eingerichtet werden. Diese Regelung
müsste von den Autofahrern durchaus gut erkennbar sein
Eine optische Kennzeichnung der einzelnen Frauenparkplätze kann durch ein „P“ mit dem Zusatz
„nur für FRAUEN“ erfolgen. Ob durch solch eine Markierung allerdings eine entsprechende
Reservierung der Parkplätze ausschließlich für Frauen auch akzeptiert wird, ist fraglich. Die
ordnungsgemäße Nutzung kann leider rechtlich nicht durchgesetzt werden, da sowohl die
Beschilderung, als auch eine Markierung in der StVO nicht verankert ist. .
(Bösche)