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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 158, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 158, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße;
Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 158, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße;
Offenlegungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 115/2008 Az.:- 61 - Amt: - 61 BeschlAusf.: -61 Datum: 21.02.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.03.2008 Rat 01.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 158, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; Offenlegungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 21.02.2008 Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf inklusive Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 158, Erftstadt - Konradsheim, Frenzenstraße beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gemäß § 3(2) BauGB durchzuführen. Begründung: Mit Schreiben vom 09.05.2007 hat die Firma PJK Konradsheim GmbH, Statthalterhofallee 27, 50858 Köln beantragt, einen Bebauungsplan für das aus dem Anlageplan ersichtliche Gebiet in Erftstadt-Konradsheim aufzustellen (siehe B 285/2007). Der Rat der Stadt Erftstadt hat daraufhin in der Sitzung am 18.12.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 158 , Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße, beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand in der Zeit vom 27.09.2007 bis einschließlich 02.11.2007 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde als Bürgerversammlung am 07.02.2008 durchgeführt. Die Niederschrift der Bürgerversammlung ist in der Anlage beigefügt. Das von der PJK Konradsheim GmbH mit der Planung beauftragte Stadtplanungsbüro Schniewind, Kassenberg 17, 45479 Mülheim an der Ruhr, hat auf der Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie in Abstimmung mit der Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern westlich der Bebauung Frenzenstraße 171 bis 189 geschaffen werden. Ein Teilbereich der Planung liegt in der seit 1993 rechtskräftigen Abgrenzungs- und Abrundungssatzung für Konradsheim. Darüber hinaus befindet sich der Planbereich im Landschaftsschutzgebiet. Nach Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde ist eine Herausnahme der entsprechenden Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet realisierbar, wenn geeignete Kompensationsmaßnahmen festgesetzt werden. Die Ausgleichmaßnahmen sollen entlang des Rotbachs umgesetzt werden. Die von den „Trägern öffentlicher Belange“ im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 BauGB vorgetragenen Anregungen wurden, soweit städtebaulich erforderlich, berücksichtigt. Im weiteren Verfahren ist nach der Offenlage der Satzungsbeschluss vorgesehen. Im Zusammenhang mit dieser Planung ist auch eine Änderung des planungsrechtlich erforderlichen Flächennutzungsplanes durchzuführen (siehe V 114 /2008). (Bösche) Anlagen: - Anlageplan - Niederschrift Bürgerversammlung vom 07.02.2008 - BP-Entwurf und Begründung (Fraktionen und sachkundige Einwohner) -2-