Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 115/2008
Az.:- 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: -61 Datum: 21.02.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.03.2008
Rat
01.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 158, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße;
Offenlegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.02.2008
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird der
von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf inklusive Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 158, Erftstadt - Konradsheim, Frenzenstraße beschlossen. Gleichzeitig wird die
Verwaltung beauftragt, die Offenlage gemäß § 3(2) BauGB durchzuführen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 09.05.2007 hat die Firma PJK Konradsheim GmbH, Statthalterhofallee 27,
50858 Köln beantragt, einen Bebauungsplan für das aus dem Anlageplan ersichtliche Gebiet in
Erftstadt-Konradsheim aufzustellen (siehe B 285/2007).
Der Rat der Stadt Erftstadt hat daraufhin in der Sitzung am 18.12.2007 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 158 , Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße, beschlossen. Die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) fand in der Zeit vom 27.09.2007 bis einschließlich 02.11.2007 statt. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde als Bürgerversammlung
am 07.02.2008 durchgeführt. Die Niederschrift der Bürgerversammlung ist in der Anlage
beigefügt.
Das von der PJK Konradsheim GmbH mit der Planung beauftragte Stadtplanungsbüro
Schniewind, Kassenberg 17, 45479 Mülheim an der Ruhr, hat auf der Grundlage der Ergebnisse
der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie in Abstimmung mit der
Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die
Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern westlich der Bebauung Frenzenstraße 171
bis 189 geschaffen werden. Ein Teilbereich der Planung liegt in der seit 1993 rechtskräftigen
Abgrenzungs- und Abrundungssatzung für Konradsheim. Darüber hinaus befindet sich der
Planbereich im Landschaftsschutzgebiet. Nach Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde
ist eine Herausnahme der entsprechenden Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet
realisierbar, wenn geeignete Kompensationsmaßnahmen festgesetzt werden. Die
Ausgleichmaßnahmen sollen entlang des Rotbachs umgesetzt werden.
Die von den „Trägern öffentlicher Belange“ im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 BauGB
vorgetragenen Anregungen wurden, soweit städtebaulich erforderlich, berücksichtigt.
Im weiteren Verfahren ist nach der Offenlage der Satzungsbeschluss vorgesehen. Im
Zusammenhang mit dieser Planung ist auch eine Änderung des planungsrechtlich erforderlichen
Flächennutzungsplanes durchzuführen (siehe V 114 /2008).
(Bösche)
Anlagen:
- Anlageplan
- Niederschrift Bürgerversammlung vom 07.02.2008
- BP-Entwurf und Begründung (Fraktionen und sachkundige Einwohner)
-2-