Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 114/2008
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 21.02.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.03.2008
Rat
01.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Flächennutzungsplanänderung Nr. 05, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.02.2008
Beschlussentwurf:
I.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird
beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt für den im Anlageplan
gekennzeichneten Bereich zu ändern. Die Änderung betrifft die Darstellung von Wohnbaufläche
auf bisher im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellter Fläche für die Landwirtschaft. Der
Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Änderung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 05, Erftstadt- Konradsheim, Frenzenstraße.
II.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planänderungsvorentwurfs die Offenlage
gemäß § 3(2) BauGB durchzuführen.
Begründung:
Zu I und II
Der Rat der Stadt Erftstadt hat auf Antrag der PJK Konradsheim GmbH in der Sitzung am
18.12.2007 beschlossen, einen Bebauungsplan (BP Nr. 158) zur Erweiterung der Wohnbaufläche
in Erftstadt-Konradsheim in westlicher Richtung aufzustellen. Die Wohnbauflächen-Ausweitung
dient einer ortsbildgerechten Arrondierung des Eingangsbereiches von Konradsheim.
Das Plangebiet umfast eine Fläche von ca. 7.500 qm.
Die für die Erweiterung in Anspruch genommene Fläche ist im wirksamen FNP zum Teil als
„Dorfgebiet“ und als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Parallel zu der geplanten K 44 sind
„Lineare Grünstrukturen zur Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Natur- und Landschaftspflege“ dargestellt. Darüber hinaus befindet sich die geplante Maßnahme im Landschaftsschutzgebiet.
Das Plangebiet liegt nach dem Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung für das Wasserwerk
Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III A.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes (BP) zur Entwicklung der Wohnbaunutzung dieses
Gebietes ist demnach nur nach der Änderung des FNP sowie der Herausnahme der
entsprechenden Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet möglich. Um das Verfahren zu
vereinfachen und somit auch zu beschleunigen, wird vorgeschlagen, den FNP im Parallelverfahren
zur Ausweisung einer „Wohnbaufläche“ zu ändern. Die Änderung ist im Grundsatz mit der für die
Genehmigung zuständigen Bezirksplanungsbehörde.
(Bösche)
Anlageplan
FNP-Entwurf und Begründung (Fraktionen und sachkundige Einwohner)
-2-