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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 05, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; I. Aufstellungsbeschluss II. Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 05, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 05, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 114/2008 Az.: - 61 - Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 21.02.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.03.2008 Rat 01.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Flächennutzungsplanänderung Nr. 05, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; I. Aufstellungsbeschluss II. Offenlegungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 21.02.2008 Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich zu ändern. Die Änderung betrifft die Darstellung von Wohnbaufläche auf bisher im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellter Fläche für die Landwirtschaft. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Änderung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 05, Erftstadt- Konradsheim, Frenzenstraße. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planänderungsvorentwurfs die Offenlage gemäß § 3(2) BauGB durchzuführen. Begründung: Zu I und II Der Rat der Stadt Erftstadt hat auf Antrag der PJK Konradsheim GmbH in der Sitzung am 18.12.2007 beschlossen, einen Bebauungsplan (BP Nr. 158) zur Erweiterung der Wohnbaufläche in Erftstadt-Konradsheim in westlicher Richtung aufzustellen. Die Wohnbauflächen-Ausweitung dient einer ortsbildgerechten Arrondierung des Eingangsbereiches von Konradsheim. Das Plangebiet umfast eine Fläche von ca. 7.500 qm. Die für die Erweiterung in Anspruch genommene Fläche ist im wirksamen FNP zum Teil als „Dorfgebiet“ und als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Parallel zu der geplanten K 44 sind „Lineare Grünstrukturen zur Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Natur- und Landschaftspflege“ dargestellt. Darüber hinaus befindet sich die geplante Maßnahme im Landschaftsschutzgebiet. Das Plangebiet liegt nach dem Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung für das Wasserwerk Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III A. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes (BP) zur Entwicklung der Wohnbaunutzung dieses Gebietes ist demnach nur nach der Änderung des FNP sowie der Herausnahme der entsprechenden Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet möglich. Um das Verfahren zu vereinfachen und somit auch zu beschleunigen, wird vorgeschlagen, den FNP im Parallelverfahren zur Ausweisung einer „Wohnbaufläche“ zu ändern. Die Änderung ist im Grundsatz mit der für die Genehmigung zuständigen Bezirksplanungsbehörde. (Bösche) Anlageplan FNP-Entwurf und Begründung (Fraktionen und sachkundige Einwohner) -2-