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Beschlussvorlage (Niederschrift Bürgerversammlung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
50 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Niederschrift der Bürgerversammlung zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung am 07. Februar 2008 Beginn : 19.00 Uhr Ende: 20.30 Uhr Darlegung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 1. Thema der Veranstaltung: Bebauungsplan Nr. 158 Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße 2. Ort der Veranstaltung: Aula der städtischen Theodorf-Heuss-Hauptschule, Erftstadt-Lechenich, Dr.-Josef-Fieger-Straße 3. Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch Stadtoberbaurat Herrn Wirtz Begleitendes Ingenieurbüro, vertreten durch Herrn Welz 4. Veranstaltungsteilnehmer: ca. 15 Bürger 5. Veranstaltungsablauf: Herr Wirtz begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Sinn und Zweck der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist es u.a., in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigten und alternativen Planungen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. Des weiteren weist er auf die Möglichkeit hin, schriftliche Anregungen und Bedenken in der Zeit zwischen dem 13.02 und 20.02.2008 der Verwaltung vorzulegen. Anschließend erläutert Herr Welz die vorliegende Bebauungs- und Erschließungsplanung incl. der seitens des Vorhaben- und Erschließungsträgers beabsichtigten Bauvorhaben. Die Planung bedingt auch die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt sowie des rechtskräftigen Landschaftsplanes des Rhein-Erft-Kreises, die entsprechend parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert werden sollen. 1 6. Anregungen und sonstige Diskussionsbeiträge Nach Abschluss der Vorstellung des Bebauungsplanes Nr. 158 Frenzenstraße, Erftstadt-Konradsheim, eröffnet Herr Wirtz die Diskussion. Es wurde Folgendes vorgetragen: 6.1 Reduktion des Vorhabengebietes Von mehreren Bürgern wird die Frage gestellt, warum das Verfahrensgebiet gegenüber ursprünglichen Planungen verkleinert wurde. Herr Wirtz erklärt zunächst, dass der Standort Konradsheim aufgrund seiner Größe und Infrastrukturausstattung im Gebietsentwicklungsplan nicht aufgeführt sei. Des Weiteren liegen große Teile des Verfahrensgebietes im Landschaftsschutzgebiet und der Flächennutzungsplan sehe hier „Fläche für die Landwirtschaft“ vor. In den geführten Abstimmungsgesprächen mit dem Rhein-Erft-Kreis sowie der Bezirksregierung wurde deutlich, dass eine Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet nur durch eine Verkleinerung des Verfahrensgebietes und der Reduktion der geplanten Wohneinheiten zu erreichen sei. Ebenso habe die Stadt Erftstadt eine städtebaulich gefälligere Lösung mit innerer Platzanordnung bei gleichzeitiger Reduktion der Verkehrsflächen angeregt. 6.2 Spielplatz, Bolzplatz Seitens mehrerer Bürger wurde die Frage gestellt, warum keine Spielfläche im städtebaulichen Entwurf enthalten sei. Man gehe davon aus, dass durch den Zuzug weiterer junger Familien mit Kindern an diesen Standort der schon vorhandene Bedarf an Spielflächen steige. Zunächst erläutert Herr Welz, dass eine zunächst vorgesehene Fläche für einen Spiel- bzw. Bolzplatz aufgrund der Forderung der Kreisplanungsbehörde nach Freihaltung eines 30 m –Streifens südlich des Golfplatzgeländes entfallen müsse. Trotzdem könne man sich für die nördliche Grünfläche bzw. für eine an das Verfahrensgebiet angrenzende Fläche eine entsprechende Nutzung vorstellen, ohne dass diese im Bebauungsplan festgeschrieben werde. Herr Wirtz sagt hierzu weitere Abstimmungsgespräche mit den Fachämtern und dem Investor zu. Der Ortsvorsteher Herr Oberhofer erklärt, dass es ihm ein besonderes Anliegen sei, junge Familien mit Kindern im Ortsteil Konradsheim anzusiedeln und er deshalb diesen Bebauungsplan besonders begrüße. Auch er sehe die Notwendigkeit von Spielflächen und habe deshalb mit dem Investor gesprochen. Er habe entsprechende Signale erhalten, dass Flächen für eine Spielplatznutzung zur Verfügung gestellt werden. Herr Wirtz verweist auf entsprechende Beispiele im Stadtgebiet Erftstadt hin, wo Eltern in Eigeninitiative für den Bestand und die Unterhaltung solcher Spielflächen auf städtischen Grundstücken sorgen. 6.3 Mistweg und Erreichbarkeit der möglichen Spielplatzfläche bzw. Bolzplatz Die Eigentümer der Nachbargrundstücke an der Frenzenstraße fragen nach, ob der im städtebaulichen Entwurf dargestellte Mistweg auch Bestandteil des Bebauungsplanes sein werde und wie eine mögliche Spielfläche zu erreichen sei. Herr Welz erklärt, dass der Mistweg vom Investor ausdrücklich gewünscht sei und diese Fläche im Bebauungsplan als gemeinschaftliche Fläche mit einem Geh- und Fahrrecht festgesetzt werde. Der Zugang zu einer geplanten Spielfläche solle ebenfalls über diesen Mistweg erfolgen. Ein weiterer Zugang 2 über die derzeit als Privatweg gekennzeichnete Erschließungsfläche im nördlichen Anschluss an den Wendehammer solle ausgeschlossen werden. 6.4 Zukünftige Erweiterung des Baugebietes nach Westen Auf die Frage einer Bürgerin, ob an die Erweiterung des Baugebietes nach Westen in einem weiteren Verfahren gedacht ist, erklärt Herr Welz, dass die vorliegende Planung keine Fortsetzung der Bebauung ermögliche. Der im Entwurf festgesetzte Grünstreifen bilde einen Abschluss zur freien Landschaft. Die öffentliche Verkehrsfläche endet mittels eines Wendehammers im Zentrum des Verfahrensgebietes und lasse keine Erschließung weiterer Flächen zu. Ebenso lassen die bereits erörterten Aspekte, Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsschutzgebiet eine weitere Bebauung der westlich anschließenden Flächen derzeit als unwahrscheinlich erscheinen. 6.5 Räumliche Abgrenzung des Verfahrensgebietes Von Herrn Grass als Vertreter einer Grundstücksnachbarin wird die Frage gestellt, warum der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 158 in dieser Form gewählt wurde bzw. warum die Flurstücke 80 und 663 nicht mit ins das Verfahren aufgenommen wurden. Herr Welz erklärt, dass der Investor die Aufstellung eines Bebauungsplanes natürlich nur entsprechend seiner Verfügungsberechtigung beantragen könne. Die Stadt wird nach Prüfung entscheiden, ob und in welchem Umfang die Nachbargrundstücke noch in das laufende Verfahren aufgenommen werden können. 6.6 Gestaltung der öffentlichen Verkehrsfläche, Ausgestaltung als Spielstraße Mehrere Bürger stellen die Frage nach der Gestaltung der Verkehrsfläche sowie der Möglichkeit, hier eine Spielstraße zu errichten. Herr Wirtz und Herr Welz erklären, dass diese Frage mit dem Eigenbetrieb Straßen, Herrn Böcking, abgestimmt werden müsse. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Sackgasse und Anliegerstraße handelt, könne hier möglicherweise eine Spielstraße mit Tempo 7 km/h installiert werden. 6.7 Kreuzungsbereich Frenzenstraße – Erschließungsstraße Plangebiet Ein Bürger stellt die Frage nach der Anbindung der Erschließungsstraße an die Frenzenstraße, ob hier eine konkrete Planung vorliege und ob die Straße dem derzeitig vorhandenen Höhenverlauf folge. Hier verweist Herr Welz auf die geführten Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen NRW. Demzufolge sei kein zusätzlicher Kreisverkehr geplant, ebenso keine Linksabbiegerspur auf der Frenzenstraße. Bei den Planungen sei darauf zu achten, dass - durch eine möglichst ebene Zufahrt der Erschließungsstraße - kein zusätzliches Regenwasser auf die Frenzenstraße gelange. Ebenso müsse eine Querung der Frenzenstraße für Fußgänger und Radfahrer nahe dem Planungsgebiet vorgesehen werden. Hierzu erklärt der Ortsvorsteher Herr Oberhofer, dass er unabhängig von der derzeitigen Planung einen entsprechenden Antrag an die Verwaltung gestellt habe, der sich bereits in der baulichen Umsetzung befinde. 3 6.8 Dimensionierung der öffentlichen Verkehrsfläche, Befahrbarkeit durch Müllfahrzeuge, Standorte für Mülltonnen Mehrere Bürger weisen darauf hin, dass die Verkehrssituation im benachbarten Baugebiet „Steinkauzweg“ unbefriedigend sei. Die Müllabfuhr sei nicht bereit, in das Baugebiet einzufahren, mit der Folge, dass alle Eigentümer ihre Mülltonnen zu den Abholterminen an die Frenzenstraße zu bringen haben. Im jetzt geplanten Baugebiet solle auf eine ausreichende Dimensionierung geachtet werden. Herr Welz erklärt, dass die Endabstimmung mit dem Eigenbetrieb Straßen noch nicht erfolgt sei. Die vorliegende Planung berücksichtige allerdings die Vorgaben der einschlägigen Richtlinien. Damit sei sichergestellt, dass ein 3-achsiges Müllfahrzeug im Wendehammer wenden könne. Die Bereitstellung von zwei Flächen für Mülltonnen solle zudem die Entsorgung erleichtern. Diese Flächen sollen besonders markiert werden, um ein Zuparken zu verhindern. Nur zu den Abholterminen sollen die Mülltonnen von den Privatgrundstücken zu den Müllplätzen gebracht werden. 6.9 Höhenentwicklung des Baugebietes, Haustypen, Gesamtbild Einige Bürger stellen die Frage nach der Höhenentwicklung des Vorhabengebietes. Hier besonders im Bezug auf die bereits bestehende Bebauung an der Frenzenstraße. Darüber hinaus wird die Frage gestellt, ob bereits konkrete Haustypen bestehen und ob an gestalterische Maßnahmen an den Gebäuden gedacht sei, um einen „Ghettocharakter“ zu vermeiden. Hierzu erklärt Herr Welz, dass nach seinem derzeitigen Kenntnisstand noch kein konkreter Bauträger für die Maßnahme feststehe, somit auch keine detaillierten Hausplanungen vorlägen. Aufgrund der geplanten Bebauung mit zwei freistehenden Einzelhäusern, fünf Doppelhäusern und 10 Reihenhäusern entstehe automatisch eine Auflockerung des Gesamtbildes. Durch den zentralen Wendeplatz ergebe sich ein Quartier mit Hof-Charakter; die unterschiedliche Ausrichtung der Firstlinien trage weitergehend zur optischen Vielfältigkeit bei. Zum Thema Haustypen lasse sich sagen, dass aufgrund der geplanten Festsetzungen bezüglich Bautiefe und Geschossigkeit davon auszugehen sei, dass sich die geplanten Gebäude am Bestand Frenzenstraße 171 – 189 orientieren. Zur Höhenentwicklung könne aufgrund der noch laufenden Abstimmungen nichts Abschließendes gesagt werden. Da sich das Verfahrensgebiet als relativ ebene Fläche darstelle und die Höhendifferenzen zu der Frenzenstraße gering seien, gehe man derzeit von einer Fortsetzung des vorhandenen Geländeniveaus der bebauten Grundstücke ohne Geländeversprung aus. 6.10 Entwässerungssituation Ein Bürger bittet um Erläuterung der geplanten Entwässerung für das Bebauungsplangebiet und weist darauf hin, dass bereits heute bei Starkniederschlägen der Abfluss des Regenwassers im Bereich der Frenzenstraße nicht ausreichend funktioniere. Herr Welz erläutert, dass die Planung durch den Fachingenieur noch nicht abgeschlossen sei, sich aber abzeichne, dass im Vorhabensgebiet das gesamte Niederschlagwasser auf den Grundstücken versickert werden könne. Damit werde zum einen der Forderung des § 51 a Landeswassergesetz Rechnung getragen; andererseits auch die mögliche Gesamteinleitung in den vorhandenen Mischwasserkanal reduziert. Daraus folgend sei mit keiner Verschlechterung der Gesamtsituation zu rechnen. 4 6.11 Energieversorgung Seitens der Bürger wird die Frage gestellt, an welche Art der Energieversorgung für das geplante Baugebiet gedacht sei. Herr Wirtz erklärt, dass im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung seitens der Versorger darauf hingewiesen wurde, dass die Erschließung des Baugbietes mit Strom, Gas und Telekommunikation gesichert sei. Herr Welz erklärt, dass noch keine abschließende Planung für die Energieversorgung der Wohnhäuser bestehe. An eine spezifische Energieversorgung sei derzeit nicht gedacht. Derzeit sei mit dem Anschluss an die Gasversorgung zu rechnen. 6.12 Abriss des vorhandenen Hallengebäudes auf Flurstück 297 Ein Bürger stellt die Frage, ob die vorhandene Halle auf dem Flurstück 297 im Zuge der Bebauung abgerissen werden solle und gibt den Hinweis, dass sich unter dieser Halle eine massive Bunkeranlage befinde. Herr Welz bedankt sich für diesen Hinweis und erklärt, dass zwei Doppelhäuser im Bereich der vorhandenen Halle geplant seien. Ein Abriss wäre deshalb notwendig. 7. Veranstaltungsschluss Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, fasst Herr Wirtz die Ergebnisse der Bürgerversammlung zusammen und dankt den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu erhalten. gez. (Welz) Schriftführer (Wirtz) Stadt Erftstadt 5