Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 764/2006
Az.: 81 06-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 09.11.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
06.12.2006
Rat
19.12.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung – für das
Geschäftsjahr 2007
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.11.2006
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im Erfolgsplan mit
einem Gesamtertrag einschl. Zinserträge
4.261.100,00 €
und
einem Gesamtaufwand einschl. Steuern
4.032.100,00 €
und im Vermögensplan –Einnahmen und Ausgaben
auf
1.710.829,00 €
festgesetzt.
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
1.500.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
aufzunehmen.
1.000.000 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsauschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung
für das Geschäftsjahr 2007 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Betriebsleitung legt mit dem Wirtschaftsplan 2007 eine in sich stimmige und -durch Auswertung von Daten der zurückliegenden Jahre- ordentliche Prognose der zu erwartenden Unternehmenszahlen vor.
Durch veränderte Buchungskreise sowie die Annäherung an eine Kosten- Leistungsrechnung ist
es möglich, die eingestellten Zahlen für 2007 zu belegen. Bei einigen der gebildeten Ansätze, wie
z.B. das Beihilfeaufkommen, die aktivierten Eigenleistungen o.ä., die ebenfalls unmittelbar Ergebniswirksam werden können jedoch nicht zwangsläufig irgendwelchen Trends folgen wurde versucht, eine gewissenhafte Schätzung vorzunehmen.
Durch die Schaffung größtmöglicher Transparenz versetzen wir uns in die Lage, unterjährig auf
veränderte Verhältnisse zu reagieren. Denn, sei es in der Unterhaltung oder bei den Investitionen,
ein Wirtschaftsplan kann allenfalls einen Rahmen darstellen, in dem es sich zu bewegen gilt.
So empfiehlt die Betriebsleitung auch eine entsprechende Tarifanpassung auf 1,20 Euro je bezogenen Kubikmeter Frischwasser. Dieser Preis liegt immer noch mit rd. 2 Cent unter dem prognostizierten/erforderlichen Entgelt und ist damit Ansporn die Unternehmensziele – vollumfängliche
Ausschüttung der Konzessionsabgabe, entgeltkonforme Gewinnabführung für das Hallenbad und
ordnungsgemäße Werterhaltung unseres Netzes zur Trinkwasserversorgung- auch im Jahr 2007
zu erreichen.
(Bösche)
-2-