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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung – für das Geschäftsjahr 2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 764/2006 Az.: 81 06-10 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 09.11.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 06.12.2006 Rat 19.12.2006 Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung – für das Geschäftsjahr 2007 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.11.2006 Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im Erfolgsplan mit einem Gesamtertrag einschl. Zinserträge 4.261.100,00 € und einem Gesamtaufwand einschl. Steuern 4.032.100,00 € und im Vermögensplan –Einnahmen und Ausgaben auf 1.710.829,00 € festgesetzt. 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 1.500.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von aufzunehmen. 1.000.000 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsauschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung für das Geschäftsjahr 2007 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Betriebsleitung legt mit dem Wirtschaftsplan 2007 eine in sich stimmige und -durch Auswertung von Daten der zurückliegenden Jahre- ordentliche Prognose der zu erwartenden Unternehmenszahlen vor. Durch veränderte Buchungskreise sowie die Annäherung an eine Kosten- Leistungsrechnung ist es möglich, die eingestellten Zahlen für 2007 zu belegen. Bei einigen der gebildeten Ansätze, wie z.B. das Beihilfeaufkommen, die aktivierten Eigenleistungen o.ä., die ebenfalls unmittelbar Ergebniswirksam werden können jedoch nicht zwangsläufig irgendwelchen Trends folgen wurde versucht, eine gewissenhafte Schätzung vorzunehmen. Durch die Schaffung größtmöglicher Transparenz versetzen wir uns in die Lage, unterjährig auf veränderte Verhältnisse zu reagieren. Denn, sei es in der Unterhaltung oder bei den Investitionen, ein Wirtschaftsplan kann allenfalls einen Rahmen darstellen, in dem es sich zu bewegen gilt. So empfiehlt die Betriebsleitung auch eine entsprechende Tarifanpassung auf 1,20 Euro je bezogenen Kubikmeter Frischwasser. Dieser Preis liegt immer noch mit rd. 2 Cent unter dem prognostizierten/erforderlichen Entgelt und ist damit Ansporn die Unternehmensziele – vollumfängliche Ausschüttung der Konzessionsabgabe, entgeltkonforme Gewinnabführung für das Hallenbad und ordnungsgemäße Werterhaltung unseres Netzes zur Trinkwasserversorgung- auch im Jahr 2007 zu erreichen. (Bösche) -2-