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Beschlussvorlage (Anlage zur B 764/2006-Erläuterung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur V 764/2006, Seite 1 von 4 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung I. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). Die Rohrnetzabteilung wird auch im Jahr 2007 einen nicht unerheblichen Gewinn erzielen und insgesamt den bereits seit Jahren positiven Trend fortsetzen. Die Betriebsleitung hat bereits im Jahr 2006 in der Buchhaltung verschiedene Veränderungen vorgenommen. Speziell die Integration der Rohrnetzabteilung in den Betriebszweig Wasserversorgung mit lediglich „nachrichtlicher“ Trennung der Buchungskreise, hat sich bewährt und wird im Jahr 2007 fortgesetzt werden. Auch die Einführung des elektronischen Zahlungsverkehrs führte in der Buchhaltung zu einer sinnvollen Organisationsstraffung und zu Arbeitserleichterung. Für sich gesehen bleibt damit der Erfolgsplan der Wasserversorgung die maßgebliche Größe für die Gewinn und Verlustrechnung des Eigenbetriebes. Der Anhang „Rohrnetzabteilung“ ergibt sich aus der Buchhaltung und den anders aufgestellten Buchungskreisen, welche in 2007 an die allgemeinen Verfahren zur Kosten und Leistungsrechnung in der Wasserversorgung angepasst werden sollen. II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) 1. Umsatzerlöse Allgemein sind die Umsatzerlöse -bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen- rückläufig. Dieser Trend ist jedoch nicht nur für Erftstadt typisch sondern weitestgehend gleich für die Bundesrepublik. Lag der Wasserbezug eines Einwohners von Erftstadt im Jahr 2000 noch bei 139 Litern pro Tag, so ist er nunmehr auf rd. 131 Liter pro Tag gesunken. Prognostiziert man nun, dass sich die Wasserverluste im vertretbaren und absolut in der Norm liegenden Größe von rd. 9% bewegen, dann ergibt sich für die nächsten Jahre eine Stagnation bei der Verkaufsmenge die sich in der Größenordnung von 2 Mio. cbm bewegen wird. Insofern kann man sehr leicht ausrechen, welchen Mehrerlös eine Mehraufwendung von 100.000 Euro ausmachen muss. Ein um 100.000 Euro gestiegener Aufwand bedeutet eine Steigerung beim Entgelt von exakt 5 Cent je cbm Wasserverkauf. Bei der Rohrnetzabteilung wird mit fast gleichbleibenden Umsatzerlösen kalkuliert. Die Entnahme Bauzuschüsse ist die planmäßige 3-prozentige Auflösung der Baukostenzuschüsse gemäß § 9 der Betriebssatzung der Stadtwerke. 2. Aktivierte Eigenleistungen Die Rohrnetzabteilung ist lediglich aus buchungstechnischer Sicht ein eigenständiges Unternehmen. In Bezug auf das Ergebnis des gesamten Betriebszweiges Wasserversor- D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T2280.doc Anlage 1 zur V 764/2006, Seite 2 von 4 gung sind deren Leistungen im Bereich der „Investitionen“ daher aktivierbare Eigenleistungen. Insofern wirken sich diese positiv auf das Ergebnis aus. 3. Sonstige betriebliche Erträge Die Wirtschaftsplanung geht weitgehend von den Ansätzen der Vorjahre aus, wobei verschiedene Positionen zur Vereinfachung des Vergleiches mit der Gewinn und Verlustrechnung zusammengefasst bzw. gesplittet wurden. 4. Materialaufwand Den größten Posten beim Materialaufwand macht der Fremdwasserbezug aus. Dieser unterliegt einer kontinuierlichen Preissteigerung, welche aus einer Gleitklausel der Lieferverträge herrührt. Diese berücksichtigt die verschiedenen Indizes (Lohn, Lebenshaltung usw.), wodurch sich der Bezug entsprechend jährlich verteuert. Im Vergleich zum Jahr 2000 –in dem der mittlere Bezugspreis bei 0,39 Euro pro cbm lag- wird der Wasserbezugspreis im Jahr 2007 bei 0,51 Cent je cbm liegen. Der Zustand unseres Netzes ist nicht in allen Bereichen optimal. Es wird daher in den nächsten Jahren erforderlich sein, verstärkt in die Unterhaltung zu investieren, damit die Abschreibungszeiten der Leitungen auch erreicht werden. Noch gravierender wird die Sanierung von Leitungen auf die Entgelte durchschlagen. Konnte früher noch wesentlich großzügiger eine Aktivierung (Abschreibung) einer Sanierung erfolgen, gibt es nunmehr klare Regelungen die Sanierungen den Unterhaltungsmaßnahmen zuordnen und nicht – wie bislang- den Investitionen. 5. Personalaufwand Die Ansätze wurden etwa dem Ergebnis 2005 angepasst, wobei sich hier noch Verschiebungen aufgrund der künftig veränderten Tarifstruktur ergeben können. (Leistungszulage) 6. Abschreibungen Insgesamt erfolgt die Abschreibung der Anlagen weiterhin planmäßig. Zur Erhaltung der Synergien zwischen den anderen Betriebszweigen (Z.B. bei Investitionen in der Kanalisation oder dem Eigenbetrieb Straßen) durch „Mitverlegung“ kann es zu außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass diese möglichst keine Ergebnisverschlechternden Auswirkungen haben bzw. durch die Abschreibung von klassischen Neuinvestitionen kompensiert werden. Weiterhin kann nur durch planmäßige Sanierung und damit Erhöhung des Aufwandes für Sanierungen sichergestellt werden, dass das Gleichgewicht zwischen Abschreibung und Investition gehalten werden kann. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Konzessionsabgabe beträgt maximal 12 % der Verkaufserlöse- wobei für deren vollumfängliche Ausschüttung ein Mindestgewinn von rd. 200.000 Euro erforderlich ist. Nach mehreren Jahren, in denen diese wegen Verfehlung dieses Mindestgewinnes, nicht vollumfänglich an die Stadt ausgeschüttet werden konnte, ist dies erstmals im Jahr 2005 wieder möglich gewesen. Das Ergebnis dieses Jahres lag insofern voll in den Planansätzen und die seinerzeit von der Betriebsleitung vorgeschlagene und von der Politik beschlossene Tarifanpassung versetzte das Unternehmen erstmals wieder in die Lage, die Fehlbeträge der vergangenen Jahre zum Teil auszugleichen. Für das Jahr 2006 deuten die derzeitigen Zahlen darauf hin, dass wir wahrscheinlich das Ziel des Mindestgewinnes nicht erreichen werden und dass die Konzessionsabgabe wiederum nur eine geringere Auszahlungshöhe erfahren wird. Die Gründe für die Kürzung D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T2280.doc Anlage 1 zur V 764/2006, Seite 3 von 4 sind bereits mehrfach in den Erläuterungen aufgeführt, so dass eine vollumfängliche Ausschüttung unweigerlich eine Tarifanpassung beim Wasserpreis bedingt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden der zu erwartenden Entwicklung angepasst. 8. Zinserträge Es wird davon ausgegangen, dass auch in 2007 Kassenbestände zinsbringend angelegt werden können. 9. Zinsaufwand Für 2007 wird mit einer Darlehensaufnahme erst Mitte bis Ende des Jahres gerechnet. Vermögensplanung III. Vermögensplan - Einnahmen 1. Bauzuschüsse Baukostenzuschüssen werden wie folgt erwartet: Baukostenzuschüsse 2007 BP 125 Zunft und Gildestraße 19.300,- Euro Justus von Liebigstraße 5.018,- Euro Lechenich Nord West I Ba 5.790,- Euro BP 119a Westernstraße u.a. 11.890,- Euro BP 140 Wirtschaftspark 38.600,- Euro Sonstige 20.000,- Euro 100.588,- Euro Für die Erstattung der Hausanschlusskosten werden für 2007 Einnahmen in Höhe von 130.000 € erwartet. 2. Verdiente Abschreibungen Aus dem Erfolgsplan errechnen sich die verdienten Abschreibungen aus der 3 %igen Entnahme von Bauzuschüssen zu den Abschreibungen auf Sachanlagen. 3. Kreditaufnahme Zur Deckung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von rd. 1,04 Mio. Euro vorgesehen. 4. Jahresgewinn Im Bereich der Wasserversorgung wird ein Jahresgewinn von 230.000,- € erwartet. Es ist insofern geplant, sowohl die politisch sanktionierte Subvention des Hallenbades als auch die vollumfängliche Ausschüttung der Konzessionsabgabe zu erwirtschaften. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T2280.doc Anlage 1 zur V 764/2006, Seite 4 von 4 IV. Vermögensplan - Ausgaben 1. Investitionen 1.1 Verteilung Die Investitionsverteilung ist in der Tabelle zum Vermögensplan dargestellt. Dabei wird vorwiegend im Bereich der Leitungserneuerung investiert, wobei ebenfalls für die Erschließung neuer Baugebiete Ansätze im erforderlichen Umfang gebildet wurden. Insgesamt sind die Maßnahmen zwischen den Betrieben abgestimmt und evtl. Synergieen aus Gemeinschaftsmaßnahmen wurden bei den Ansätzen bereits berücksichtigt. Insbesondere in den Fällen, wo Leitungen infolge von Rohrbrüchen eine besondere Reparaturanfälligkeit zeigen, soll in 2007 – wie auch in den kommenden Jahren- eine verstärkte Investition erfolgen. Durch die sukzessive Erneuerung schadhafter Leitungen soll mittelfristig sowohl der Wasserverlust als auch der Aufwand für Reparaturen gesenkt werden. Im Jahr 2006 wurde wie angekündigt, das Projekt Funkauslesung von Schachtzählern begonnen und als Probe umgesetzt. Es hat sich gezeigt, dass dieses System nicht nur mittelfristig erhebliche Kosten spart, sondern auch unseren Mitarbeitern das mit Gefahren –sowie entsprechendem Aufwand für die Sicherheit- verbundene Betreten der Schächte erspart. 1.2 Gemeinsame Betriebsanlagen Im Jahr 2007 sind keine größeren Investitionen in Betriebsanlagen oder Ausrüstung geplant. Die Erstellung der Bestandspläne sowie die Integration in das bereits vollauf im täglichen Einsatz befindliche Geoinformationssystem schreiten weiter voran. Die Betriebsleitung ist zuversichtlich, dass wir in etwa zwei Jahren einen komplett digital erfassten Bestand sowohl an Wasserleitungen als auch an Abwasserleitungen vorweisen können. Insgesamt wird es dann wichtig werden, dass so geschaffenen Fundament an Daten sorgfältig zu pflegen und auf dem neuesten Stand zu halten. 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 3. Abführung an Gewinngemeinschaften Vorraussetzung zur Abführung des Gewinnes in Höhe von rd. 230.000 Euro an das Hallenbad ist, dass dieser auch erwirtschaftet wird. Würde eine Abführung in dieser Größenordnung ohne Deckung aus dem Gewinn erfolgen, ginge dies zu Lasten des Vermögenshaushaltes. Dies wiederum verstößt gegen die allgemein gültigen Kalkulationsgrundsätze in der Entgeltberechnung. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T2280.doc