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Antrag (1. Anlage zum Antrag bzgl. Einrichtung des "Grünen Pfeils" für den Rechtsabbieger an Lichtsignalanlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
29.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (1. Anlage zum Antrag bzgl. Einrichtung des "Grünen Pfeils" für den  Rechtsabbieger an Lichtsignalanlagen) Antrag (1. Anlage zum Antrag bzgl. Einrichtung des "Grünen Pfeils" für den  Rechtsabbieger an Lichtsignalanlagen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 8/2006 1. Ergänzung Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.05.2006 Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 29.08.2006 1. Anlage zum Antrag bzgl. Einrichtung des "Grünen Pfeils" für den Rechtsabbieger an Lichtsignalanlagen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 01.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Zusammen mit der Kreispolizeibehörde und dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises habe ich vor Ort die Möglichkeit zur Einrichtung des „Grünen Pfeils“ für den Rechtsabbieger an folgenden Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen überprüft: 1) Theodor-Heuss-Straße/ Heinrich-Lübke-Straße/ Bliesheimer Straße Die Einrichtung des „Grünen Pfeils“ würde Fußgänger und Radfahrer in diesem Kreuzungsbereich gefährden, da deren Anteil hier relativ hoch ist. U.a. befindet sich auf der östlichen Seite der Bliesheimer Straße ein Geh- und Radweg, der in beiden Richtungen genutzt wird. Bei der Ortsbesichtigung fiel auf, dass bei den untergeordneten Straßenästen die erforderlichen Sichtbeziehungen nicht für alle Verkehrsteilnehmer gegeben sind. 2) Bliesheimer Straße/Frauenthaler Straße/ Carl-Schurz-Straße Für die Hauptverkehrsströme auf der Bliesheimer Straße bzw. Frauenthaler Straße sind jeweils freie Rechtsabbiegerspuren vorhanden. Da die Ampel nur 2-phasig ist, würde sich die Einrichtung des „Grünen Pfeils“ auf den Nebenästen (Zeitersparnis) kaum lohnen. Zudem gibt es in diesem Kreuzungsbereich Bedenken aufgrund von festgestellten Unfallhäufungen. 3) Herriger Straße/ Klosterstraße/ Frenzenstraße / Bonner Straße Aufgrund der schiefwinkligen Achsführung der Straßenäste im Kreuzungsbereich sind hier die Sichtbeziehungen bereits großenteils sehr eingeschränkt. Dies verursachte in der Vergangenheit bereits mehrere Unfälle mit Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern. Die Einrichtung des „Grünen Pfeils“ würde diese Situation noch verschärfen. Wegen der o.g. Gründe und der Ausschluss- und Abwägungskriterien im § 37 der Straßenverkehrsordnung (regelt den Einsatz des Grünpfeils) kann an den betrachteten Straßenkreuzungen mit Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt der Einsatz des „Grünen Pfeils“ nicht befürwortet werden. (Bösche) -2-