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Beschlussvorlage (Einführung Entgeltsplitting)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Einführung Entgeltsplitting) Beschlussvorlage (Einführung Entgeltsplitting) Beschlussvorlage (Einführung Entgeltsplitting)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 93/2008 Az.: 81 06-03 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 14.02.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 06.03.2008 Rat 01.04.2008 Betriebsausschuss Stadtwerke 04.06.2008 Rat 19.06.2008 Betriebsausschuss Stadtwerke 24.09.2008 Rat 14.10.2008 Betrifft: Bemerkungen Einführung Entgeltsplitting Finanzielle Auswirkungen: Mittel werden im erforderlichen Umfang von 150.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.02.2008 Beschlussentwurf: 1. Die Betriebsleitung wird beauftragt, die Einführung eines in Schmutz- und Niederschlagswasser gesplitteten Tarifes zum nächstmöglichen Termin vorzubereiten. 2. Die Betriebsleitung wird beauftragt, eine Neuüberfliegung des Stadtgebietes zur digitalen Flächenerfassung sowie zur Erstellung von digitalen Erhebungsbögen in Auftrag zu geben. 3. Die Betriebsleitung wird beauftragt, auf Basis der Regelungen im „Merkblatt zur Niederschlagswasserbeseitigung in Erftstadt“ die Erhebung eines gesplitteten Tarifes zu kalkulieren. 4. Zur Sicherstellung einer geordneten Niederschlagswasserbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Stadtwerke, werden die Regelungen im „Merkblatt zur Niederschlagswasserbeseitigung in Erftstadt“ beschlossen. Begründung: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster wird zwangsläufig auf die Erhebung der Entgelte in Erftstadt „ausstrahlen“, so dass die Betriebsleitung sich veranlasst sieht, der Politik die Einführung eines nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennten Entgelttarifes vorzuschlagen. Die Einführung eines sog. „Splittings“ stellt jedoch einen besonderen Anspruch an deren Vorbereitung. Insofern bedarf es eindeutiger „Richtungsweisungen“ seitens der politischen Gremien. In einem ersten Schritt würde die Betriebsleitung zur nächsten Sitzung eine entsprechende Änderung der Entwässerungssatzung vorbereiten, womit die Einführung grundsätzlich, speziell die Datenerhebung von den Kunden, erst einmal rechtlich abgesichert werden könnte. Es hat bereits eine sorgfältige Sondierung der Zusammenhänge bzw. der weitergehenden Erfordernisse stattgefunden, wobei die diesbezüglichen Erkenntnisse in einem Informationsordner zusammengestellt wurden. Den Fraktionen ist vor der Sitzung jeweils ein Exemplar zur Verfügung gestellt worden. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird bezüglich der weitergehenden Informationen auf den Inhalt dieses Ordners verwiesen. Im Vorfeld zur Einführung eines Entgeltsplittings im Stadtgebiet Erftstadt ist es jedoch erforderlich, diverse „Eckpunkte“ politisch zu sanktionieren. Um überhaupt eine weitestgehend abgesicherte Kalkulation des Niederschlagswasserentgelt festlegen zu können, ist die Kenntnis der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen erforderlich. Nach Abwägung der jeweiligen Möglichkeiten zu deren Erfassung schlägt die Betriebsleitung vor, die Datenerfassung anhand einer Überfliegung mit Erstellung eines digitalen Flächenkatasters vorzunehmen. Diese Form der Datenerfassung würde dann auch in die jeweiligen Erhebungsbögen einfließen, welche dem Kunden später zur evtl. Korrektur zugestellt werden. Die letzte „Überfliegung“ des Stadtgebietes liegt nunmehr acht Jahre zurück und bereits die allgemeine städtebauliche Entwicklung von Erftstadt macht eine erneute Überfliegung mit spezieller Verifizierung von Luftbilddaten sinnvoll. Die Überfliegung wäre demnach nicht alleine für die Stadtwerke von Vorteil. Es ergeben sich weitergehende Nutzungsmöglichkeiten für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, den Eigenbetrieb Straßen, das Bauordnungsamt sowie das Planungsamt. Die Verteilung der Kosten ist nach den jeweiligen Nutzungsmöglichkeit noch festzusetzen. Nach mehreren Gesprächen mit anderen Kommunen, ist eine signifikante Reduzierung der Kosten auch nicht bei der Datenerhebung über reine Selbsterhebungsbögen zu erwarten. Je nach Rücklaufquote und „Kundenverständnis“ können die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (Personal, Porto, Telefon usw.) sogar noch höher liegen Insgesamt ist damit zu rechnen, dass es durch die Einführung des Splittings, über die Methode der Neuüberfliegung sowie die Steigerung bei den Verwaltungs- und EDV Kosten zu einer Entgelterhöhung von rd. 5 Cent beim Einheitstarif kommen wird. In der Praxis dürfte dies einen Betrag von rd. 2 Cent beim Schmutzwasser und rd. 2 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche ausmachen. Das Erfordernis zu dieser vorübergehenden Erhöhung wird voraussichtlich für die nächsten zwei bis drei Jahre (nach Einführung) bestehen. Für diese Form der Datenerhebung (aber auch für nahezu jede andere) ist es erforderlich, die Rahmenbedingungen zur Niederschlagswasserbeseitigung in Erftstadt ordentlich, für den Kunden nachvollziehbar und für die Solidargemeinschaft verträglich festzulegen. Es besteht andernfalls die Gefahr, dass es dort wo der Gesetzgeber dem Abwasserbeseitigungspflichtigen einen Ermessensspielraum eingeräumt hat, zu Missverständnissen kommt, welche sich auch monetär z.B. auf die Entgelthöhe o.ä. auswirken können. Es lassen sich auch nicht alle Eventualitäten in der Entwässerungssatzung entsprechend berücksichtigen, da diese gemeinhin in Erftstadt nur den Rumpf zu den Regelungen zur Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet bildet. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, das Merkblatt zur Niederschlagswasserversickerung als einheitliche Verfahrensvorgabe für die Niederschlagswasserbeseitigung in Erftstadt durch den Betriebsausschuss bzw. den Rat beschließen zu lassen. -2- (Bösche) -3-