Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 93/2008
Az.: 81 06-03
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 14.02.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
06.03.2008
Rat
01.04.2008
Betriebsausschuss Stadtwerke
04.06.2008
Rat
19.06.2008
Betriebsausschuss Stadtwerke
24.09.2008
Rat
14.10.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Einführung Entgeltsplitting
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel werden im erforderlichen Umfang von 150.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.02.2008
Beschlussentwurf:
1. Die Betriebsleitung wird beauftragt, die Einführung eines in Schmutz- und
Niederschlagswasser gesplitteten Tarifes zum nächstmöglichen Termin vorzubereiten.
2. Die Betriebsleitung wird beauftragt, eine Neuüberfliegung des Stadtgebietes zur digitalen
Flächenerfassung sowie zur Erstellung von digitalen Erhebungsbögen in Auftrag zu geben.
3. Die Betriebsleitung wird beauftragt, auf Basis der Regelungen im „Merkblatt zur
Niederschlagswasserbeseitigung in Erftstadt“ die Erhebung eines gesplitteten Tarifes zu
kalkulieren.
4. Zur
Sicherstellung
einer
geordneten
Niederschlagswasserbeseitigung
im
Entsorgungsgebiet der Stadtwerke, werden die Regelungen im „Merkblatt zur
Niederschlagswasserbeseitigung in Erftstadt“ beschlossen.
Begründung:
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster wird zwangsläufig auf die Erhebung der Entgelte
in Erftstadt „ausstrahlen“, so dass die Betriebsleitung sich veranlasst sieht, der Politik die
Einführung eines nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennten Entgelttarifes
vorzuschlagen. Die Einführung eines sog. „Splittings“ stellt jedoch einen besonderen Anspruch an
deren Vorbereitung. Insofern bedarf es eindeutiger „Richtungsweisungen“ seitens der politischen
Gremien. In einem ersten Schritt würde die Betriebsleitung zur nächsten Sitzung eine
entsprechende Änderung der Entwässerungssatzung vorbereiten, womit die Einführung
grundsätzlich, speziell die Datenerhebung von den Kunden, erst einmal rechtlich abgesichert
werden könnte.
Es hat bereits eine sorgfältige Sondierung der Zusammenhänge bzw. der weitergehenden
Erfordernisse stattgefunden, wobei die diesbezüglichen Erkenntnisse in einem Informationsordner
zusammengestellt wurden. Den Fraktionen ist vor der Sitzung jeweils ein Exemplar zur Verfügung
gestellt worden. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird bezüglich der weitergehenden
Informationen auf den Inhalt dieses Ordners verwiesen.
Im Vorfeld zur Einführung eines Entgeltsplittings im Stadtgebiet Erftstadt ist es jedoch
erforderlich, diverse „Eckpunkte“ politisch zu sanktionieren.
Um überhaupt eine weitestgehend abgesicherte Kalkulation des Niederschlagswasserentgelt
festlegen zu können, ist die Kenntnis der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen
Flächen erforderlich.
Nach Abwägung der jeweiligen Möglichkeiten zu deren Erfassung schlägt die Betriebsleitung vor,
die Datenerfassung anhand einer Überfliegung mit Erstellung eines digitalen Flächenkatasters
vorzunehmen. Diese Form der Datenerfassung würde dann auch in die jeweiligen
Erhebungsbögen einfließen, welche dem Kunden später zur evtl. Korrektur zugestellt werden.
Die letzte „Überfliegung“ des Stadtgebietes liegt nunmehr acht Jahre zurück und bereits die
allgemeine städtebauliche Entwicklung von Erftstadt macht eine erneute Überfliegung mit
spezieller Verifizierung von Luftbilddaten sinnvoll. Die Überfliegung wäre demnach nicht alleine für
die Stadtwerke von Vorteil. Es ergeben sich weitergehende Nutzungsmöglichkeiten für den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, den Eigenbetrieb Straßen, das Bauordnungsamt sowie das
Planungsamt. Die Verteilung der Kosten ist nach den jeweiligen Nutzungsmöglichkeit noch
festzusetzen.
Nach mehreren Gesprächen mit anderen Kommunen, ist eine signifikante Reduzierung der Kosten
auch nicht bei der Datenerhebung über reine Selbsterhebungsbögen zu erwarten. Je nach
Rücklaufquote und „Kundenverständnis“ können die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen
(Personal, Porto, Telefon usw.) sogar noch höher liegen
Insgesamt ist damit zu rechnen, dass es durch die Einführung des Splittings, über die Methode der
Neuüberfliegung sowie die Steigerung bei den Verwaltungs- und EDV Kosten zu einer
Entgelterhöhung von rd. 5 Cent beim Einheitstarif kommen wird. In der Praxis dürfte dies einen
Betrag von rd. 2 Cent beim Schmutzwasser und rd. 2 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche
ausmachen. Das Erfordernis zu dieser vorübergehenden Erhöhung wird voraussichtlich für die
nächsten zwei bis drei Jahre (nach Einführung) bestehen.
Für diese Form der Datenerhebung (aber auch für nahezu jede andere) ist es erforderlich, die
Rahmenbedingungen zur Niederschlagswasserbeseitigung in Erftstadt ordentlich, für den Kunden
nachvollziehbar und für die Solidargemeinschaft verträglich festzulegen.
Es besteht andernfalls die Gefahr, dass es dort wo der Gesetzgeber dem Abwasserbeseitigungspflichtigen einen Ermessensspielraum eingeräumt hat, zu Missverständnissen kommt, welche sich
auch monetär z.B. auf die Entgelthöhe o.ä. auswirken können.
Es lassen sich auch nicht alle Eventualitäten in der Entwässerungssatzung entsprechend
berücksichtigen, da diese gemeinhin in Erftstadt nur den Rumpf zu den Regelungen zur
Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet bildet. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, das Merkblatt
zur
Niederschlagswasserversickerung
als
einheitliche
Verfahrensvorgabe
für
die
Niederschlagswasserbeseitigung in Erftstadt durch den Betriebsausschuss bzw. den Rat
beschließen zu lassen.
-2-
(Bösche)
-3-