Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur V 93/2008
WEGWEISER ZUR NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG
Art der Beseitigung
des Niederschlags
befestigter Flächen
Genehmigungen*
S U G E
T W E V
W B S
G
E
O
Zulässig
bei
M T S
W S W
Kombination
J
J
J
N B, C, D
Antragsstellung für Kanalhausanschluss bei Neubauten oder baulichen Veränderungen
Keine weiteren Genehmigungen erforderlich
Kunde
Stadtwerke
Unterlagen
Bemerkung
A
Ableitung in die
städtische Kanalisation
J
Antragsbearbeitung
Ausgefüllter Antragsvordruck an die Stadtwerke
B
Auffangen in Containern
mit Anschluss an
Kanalisation auf dem
Grundstück
-
-
-
-
J
J
J
N B u. A
-
-
-
-
J
J
J
N B, C u. A
-
-
-
-
J
J
J
N B, C, D u. A
J
-
-
-
N
N
N
J* A - Pflicht
C
Auffangen in unterirdischen Zisternen
mit Überlauf an die
Kanalleitungen a.d.
Grundstück
Keine weiteren Genehmigungen erforderlich
Bei unterirdischen Anlagen bitte grundsätzlich Vorkehrungen zur Verhinderung
von Rückstau aus der Kanalisation treffen
D
Bau eines Gartenteiches
mit Einabu einer Folie
und Überlauf an die
Kanalleitungen a.d.
Grundstück
Keine weiteren Genehmigungen erforderlich
E
Versickerung von
Niederschlagswasser
befestigter Flächen
über die belebte Bodenzone
Einer Versickerung von Niederschlagswasser
befestigter u. versiegelter Flächen
über die belebte Bodenzone, innerhalb bebauter
Ortslagen wird im Regelfall nicht zugestimmt
Niederschlagswasserüberlassungspflicht gem § 53 c LWG greift.
Anschluss u. Benutzungszwang
F
Versickerung von Niederschlagswasser befestigter
Flächen mit
Mulde, Rigole, Teich ohne
Folie, Schacht, Dränagen
etc.
J
J
-
-
J
J
N
J B,C,D u.F
Grundsätzlich ist die Versickerung von Niederschlagswasser nur dort zulässig, wo kein
Trennsystem in der Straße liegt und die
entsprechenden Genehmigungen eingeholt
wurden
Für Gebiete mit Trennsystem gilt die
Niederschlagswasserüberlassungsverpflichtung gem. § 53c LWG.
Ansonsten sind die Genehmigungen
im Vorfeld einzuholen
Antrag auf dezentrale Niederschlagswasser
beseitigung über die Stadtwerke an den RheinErft-Kreis. Hydraulische Berechnung mit Mengenangabe, Konstruktionszeichnung, sowie Lageplan.
(Einleiterlaubnis)
Im Regelfall ist der Boden im Stadtgebiet
versickerungsfähig. Es gibt allerdings
Bereiche in denen dies nicht der Fall ist. Es
kann daher vom Kreis der Nachweis der Versickerungsfähigkeit in Form eines geohydrologischen Bodengutachtens gefordert werden
Außerhalb von Trennsystemen ist die
Ableitung des Niederschlagswassers
zulässig. Es sind die entsprechenden
Genehmigungen einzuholen.
Für Gebiete mit Trennsystem gilt die
Niederschlagswasserüberlassungsverpflichtung gem. § 53c LWG.
Ansonsten sind die Genehmigungen
im Vorfeld einzuholen.
Antrag auf Erteilung einer Einleiterlaubnis
über die Stadtwerke an den RheinErft-Kreis. Hydraulische Berechnung mit Mengenangabe, Konstruktionszeichnung, sowie Lageplan mit
Eintragung von Rechts und Hochwert der
Einleitungsstelle. Beteiligung Erftverband erforderl.
Ähnliches Verfahren wie bei der dezentralen
Versickerung, allerdings zusätzliche
Beteiligung des für die Unterhaltung
der Gewässer 2. ter Ordnung zuständigen
Erftverbands bzw. der Stadt Erftstadt
Es ist eine Beantragung bei den Stadtwerken
erforderlich. Ferner eine Anzeige beim
Gesundheitsamt des Rhein Erftkreises. Soll die
anschließende Verbringung des Überlaufes in
den Untergrund erfolgen, sind weitere Genehmigungen nach F u, G einzuholen.
Brauchwasserwerke sind grundsätzlich
überall zulässig. Wichtig ist die Abnahme
der Anlage durch die Stadtwerke, wegen der
Wassermesser sowie evtl.
Rückverkeimung ins Trinkwassersnetz.
Antrag auf Inbetriebnahme einer Regenwassernutzungsanlage.
Kostruktionszeichnung mit Angabe der vorgesehenen Entnahmestellen sowie der erforderlichen
Wassermesser.
Regenwassernutzungsanlagen sollten
grundsätzlich im Vorfeld mit den Stadtwerken
abgesprochen werden. Näheres hierzu finden
Sie in unseren Merkblättern zur Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet.
G
Einleitung von Niederschlagswasser befestigter
Flächen in ein Gewässer
J
J
-
J
J
J
N
J B,C,D
H
Installation eines Hauswasserwerkes
(Regenwassernutzungsanlage)
STW
UWB
GES
EV
J
J*
J
-
J
J
J
J A,F,G
Genehmigungen:
Stadtwerke Erftstadt, Michael Schiffer Weg 4, 50374 Erftstadt Tel. 02235 409 878
Untere Wasserbehörde des Rhein Erft Kreises, Willy Brandt Platz 1, 50126 Bergheim
Gesundheitsamt des Rhein Erft Kreises
Erftverband Bergheim, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim
GEO
Steht für geordnete Niederschlagswasserbeseitigung
J/N
Ja / Nein
MW
TS
SW
Mischwasserableitung
Ableitung im Trennsystem
Ableitung bei Schmutzwassersystem
Bitte beachten Sie unbedingt unsere Ausführlichen Anmerkungen in unserem Merkblatt zur Niederschlagswasserbeseitigung!