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Beschlussvorlage (Tabelle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Tabelle)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur V 93/2008 WEGWEISER ZUR NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG Art der Beseitigung des Niederschlags befestigter Flächen Genehmigungen* S U G E T W E V W B S G E O Zulässig bei M T S W S W Kombination J J J N B, C, D Antragsstellung für Kanalhausanschluss bei Neubauten oder baulichen Veränderungen Keine weiteren Genehmigungen erforderlich Kunde Stadtwerke Unterlagen Bemerkung A Ableitung in die städtische Kanalisation J Antragsbearbeitung Ausgefüllter Antragsvordruck an die Stadtwerke B Auffangen in Containern mit Anschluss an Kanalisation auf dem Grundstück - - - - J J J N B u. A - - - - J J J N B, C u. A - - - - J J J N B, C, D u. A J - - - N N N J* A - Pflicht C Auffangen in unterirdischen Zisternen mit Überlauf an die Kanalleitungen a.d. Grundstück Keine weiteren Genehmigungen erforderlich Bei unterirdischen Anlagen bitte grundsätzlich Vorkehrungen zur Verhinderung von Rückstau aus der Kanalisation treffen D Bau eines Gartenteiches mit Einabu einer Folie und Überlauf an die Kanalleitungen a.d. Grundstück Keine weiteren Genehmigungen erforderlich E Versickerung von Niederschlagswasser befestigter Flächen über die belebte Bodenzone Einer Versickerung von Niederschlagswasser befestigter u. versiegelter Flächen über die belebte Bodenzone, innerhalb bebauter Ortslagen wird im Regelfall nicht zugestimmt Niederschlagswasserüberlassungspflicht gem § 53 c LWG greift. Anschluss u. Benutzungszwang F Versickerung von Niederschlagswasser befestigter Flächen mit Mulde, Rigole, Teich ohne Folie, Schacht, Dränagen etc. J J - - J J N J B,C,D u.F Grundsätzlich ist die Versickerung von Niederschlagswasser nur dort zulässig, wo kein Trennsystem in der Straße liegt und die entsprechenden Genehmigungen eingeholt wurden Für Gebiete mit Trennsystem gilt die Niederschlagswasserüberlassungsverpflichtung gem. § 53c LWG. Ansonsten sind die Genehmigungen im Vorfeld einzuholen Antrag auf dezentrale Niederschlagswasser beseitigung über die Stadtwerke an den RheinErft-Kreis. Hydraulische Berechnung mit Mengenangabe, Konstruktionszeichnung, sowie Lageplan. (Einleiterlaubnis) Im Regelfall ist der Boden im Stadtgebiet versickerungsfähig. Es gibt allerdings Bereiche in denen dies nicht der Fall ist. Es kann daher vom Kreis der Nachweis der Versickerungsfähigkeit in Form eines geohydrologischen Bodengutachtens gefordert werden Außerhalb von Trennsystemen ist die Ableitung des Niederschlagswassers zulässig. Es sind die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Für Gebiete mit Trennsystem gilt die Niederschlagswasserüberlassungsverpflichtung gem. § 53c LWG. Ansonsten sind die Genehmigungen im Vorfeld einzuholen. Antrag auf Erteilung einer Einleiterlaubnis über die Stadtwerke an den RheinErft-Kreis. Hydraulische Berechnung mit Mengenangabe, Konstruktionszeichnung, sowie Lageplan mit Eintragung von Rechts und Hochwert der Einleitungsstelle. Beteiligung Erftverband erforderl. Ähnliches Verfahren wie bei der dezentralen Versickerung, allerdings zusätzliche Beteiligung des für die Unterhaltung der Gewässer 2. ter Ordnung zuständigen Erftverbands bzw. der Stadt Erftstadt Es ist eine Beantragung bei den Stadtwerken erforderlich. Ferner eine Anzeige beim Gesundheitsamt des Rhein Erftkreises. Soll die anschließende Verbringung des Überlaufes in den Untergrund erfolgen, sind weitere Genehmigungen nach F u, G einzuholen. Brauchwasserwerke sind grundsätzlich überall zulässig. Wichtig ist die Abnahme der Anlage durch die Stadtwerke, wegen der Wassermesser sowie evtl. Rückverkeimung ins Trinkwassersnetz. Antrag auf Inbetriebnahme einer Regenwassernutzungsanlage. Kostruktionszeichnung mit Angabe der vorgesehenen Entnahmestellen sowie der erforderlichen Wassermesser. Regenwassernutzungsanlagen sollten grundsätzlich im Vorfeld mit den Stadtwerken abgesprochen werden. Näheres hierzu finden Sie in unseren Merkblättern zur Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet. G Einleitung von Niederschlagswasser befestigter Flächen in ein Gewässer J J - J J J N J B,C,D H Installation eines Hauswasserwerkes (Regenwassernutzungsanlage) STW UWB GES EV J J* J - J J J J A,F,G Genehmigungen: Stadtwerke Erftstadt, Michael Schiffer Weg 4, 50374 Erftstadt Tel. 02235 409 878 Untere Wasserbehörde des Rhein Erft Kreises, Willy Brandt Platz 1, 50126 Bergheim Gesundheitsamt des Rhein Erft Kreises Erftverband Bergheim, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim GEO Steht für geordnete Niederschlagswasserbeseitigung J/N Ja / Nein MW TS SW Mischwasserableitung Ableitung im Trennsystem Ableitung bei Schmutzwassersystem Bitte beachten Sie unbedingt unsere Ausführlichen Anmerkungen in unserem Merkblatt zur Niederschlagswasserbeseitigung!