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Antrag (Antrag bzgl. Beseitigung von Angsträumen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Beseitigung von Angsträumen) Antrag (Antrag bzgl. Beseitigung von Angsträumen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 111/2008 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 19.02.2008 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 08.04.2008 Antrag bzgl. Beseitigung von Angsträumen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.02.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Als Angsträume bezeichnet man öffentliche Bereiche (Parkanlagen, Grünflächen, Plätze, Parkhäuser, Unterführungen, Bahnhöfe), welche von Frauen oder Männern, von Jugendlichen oder von ausländischen Bewohnern und Bewohnerinnen aus unterschiedlichen Motiven heraus frequentiert werden, aber als unsicher empfunden werden. Meist ist der Auslöser der Angst ein subjektives Gefühl des Unwohlseins und der Unsicherheit, welches verstärkt wird durch Dunkelheit, Einsamkeit und Verschmutzung. Nicht zu den Angsträumen gehören Plätze, die nicht notwendiger Weise von der Öffentlichkeit frequentiert werden müssen, wie zum Beispiel Kinderspielplätze oder Bolzplätze. In Erftstadt gehören zu den als subjektiv empfundenen Angsträumen in Liblar der Bahnhofsbereich, der Bürgerplatz, das Einkaufszentrum und in Lechenich der Bereich des Marktplatzes. Diese aufgezählten subjektiven Angsträume ergeben sich aus der Allgemeinen Bürgerbefragung der Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises, welche im Jahre 2003 durchgeführt wurde. Im Rahmen dieser Befragung wurde das Sicherheitsbedürfnis der Bürger kreisweit abgefragt. Die Umfrage hat, nach Mitteilung der Kreispolizeibehörde, repräsentativen Charakter. Obwohl die Umfrage schon einige Jahre her ist, zeigen die Erfahrungen, dass die ermittelten Bereiche auch heutzutage noch zu den Räumen zählen, an denen das subjektive Empfinden von Unsicherheit am höchsten ist. Der Auslöser der Angst liegt weniger in objektiv nachvollziehbaren Daten, sondern vielmehr im subjektiven Bereich. Die angesprochenen Bereiche sind nach Aussage der Kreispolizeibehörde mit Ausnahme des Bahnhofsbereiches keine Schwerpunkte von Straftaten, sondern hauptsächlich Treffpunkte von Jugendlichen, wo es zu Ruhestörungen und Abfall-Lagerungen kommt. In dem Zusammenhang soll auch erwähnt werden, dass Erftstadt mit 509 Straftaten pro 10.000 Einwohner an letzter Stelle in der Kriminalitätsstatistik 2007 der kreisangehörigen Kommunen liegt. Da Ängste die betroffenen Personen in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken und zu unzumutbaren Situationen führen, sollten Überlegungen angestellt werden, wie das subjektive Sicherheitsempfinden gesteigert werden kann. Im allgemeinen treten Ängste zurück, wenn die Räume mit angenehmem Publikum frequentiert sind, wenn die Räume sauber und übersichtlich sind, wenn gute Beleuchtung vorhanden ist, die Räume gut einsehbar sind und mehr Kontrolle und Bewachung stattfindet . Auch die soziale Kontrolle dieser Angsträume spielt in dem Zusammenhang eine große Rolle. Eine Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit sollte gewährleistet sein. Einrichtungen, wie Cafés, Restaurants und qualitativ hochwertigen Läden erhöhen das Sicherheitsempfinden. Die städteplanerische Veränderung dieser Bereiche wird zurzeit diskutiert. Im Bereich des Einkaufszentrums Liblar gibt es grundlegende professionelle Verbesserungsvorschläge, bei denen auch die Centerverwaltung beteiligt und einbezogen ist. Der gesamte Bahnhofsbereich soll, nachdem die letzten Abstimmungen zur Anbindung des Bahnhofes an die Osttangente (K45n), zwischen dem Straßenbaulastträger (Rhein-Erft-Kreis), der Deutschen Bahn AG und der Stadt Erftstadt abgeschlossen sind, umgestaltet werden. Für den Bahnhofsvorplatz soll ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Für den Bereich des Bürgerplatzes Liblar existieren bereits seit einigen Jahren konkrete Planungen eines Ingenieurbüros. Diese Planungen konnten bislang nicht realisiert werden, da ein vor Jahren gestellter Antrag auf Bezuschussung mit Städtebaufördermitteln abgelehnt wurde. Ein solcher Antrag soll aber in näherer Zukunft in der Hoffnung auf positiven Bescheid nochmals gestellt werden. Der Bereich des Marktplatzes Lechenich wird durch die geplante Umgestaltung der Lechenicher Altstadt noch Verbesserungen hinsichtlich Beleuchtung und Möblierung erfahren. Darüber hinaus werden alle Bereiche sowohl von der Polizei, als auch vom Rechts- und Ordnungsamt in gemeinsamer Aktion oder auch einzeln regelmäßig kontrolliert und bestreift. In Vertretung (Erner) Beigeordneter -2-