Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 111/2008
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 19.02.2008
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.04.2008
Antrag bzgl. Beseitigung von Angsträumen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.02.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Als Angsträume bezeichnet man öffentliche Bereiche (Parkanlagen, Grünflächen, Plätze,
Parkhäuser, Unterführungen, Bahnhöfe), welche von Frauen oder Männern, von Jugendlichen
oder von ausländischen Bewohnern und Bewohnerinnen aus unterschiedlichen Motiven heraus
frequentiert werden, aber als unsicher empfunden werden. Meist ist der Auslöser der Angst ein
subjektives Gefühl des Unwohlseins und der Unsicherheit, welches verstärkt wird durch
Dunkelheit, Einsamkeit und Verschmutzung.
Nicht zu den Angsträumen gehören Plätze, die nicht notwendiger Weise von der Öffentlichkeit
frequentiert werden müssen, wie zum Beispiel Kinderspielplätze oder Bolzplätze.
In Erftstadt gehören zu den als subjektiv empfundenen Angsträumen in Liblar der
Bahnhofsbereich, der Bürgerplatz, das Einkaufszentrum und in Lechenich der Bereich des
Marktplatzes.
Diese aufgezählten subjektiven Angsträume ergeben sich aus der Allgemeinen Bürgerbefragung
der Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises, welche im Jahre 2003 durchgeführt wurde. Im
Rahmen dieser Befragung wurde das Sicherheitsbedürfnis der Bürger kreisweit abgefragt. Die
Umfrage hat, nach Mitteilung der Kreispolizeibehörde, repräsentativen Charakter. Obwohl die
Umfrage schon einige Jahre her ist, zeigen die Erfahrungen, dass die ermittelten Bereiche auch
heutzutage noch zu den Räumen zählen, an denen das subjektive Empfinden von Unsicherheit am
höchsten ist.
Der Auslöser der Angst liegt weniger in objektiv nachvollziehbaren Daten, sondern vielmehr im
subjektiven Bereich.
Die angesprochenen Bereiche sind nach Aussage der Kreispolizeibehörde mit Ausnahme des
Bahnhofsbereiches keine Schwerpunkte von Straftaten, sondern hauptsächlich Treffpunkte von
Jugendlichen, wo es zu Ruhestörungen und Abfall-Lagerungen kommt.
In dem Zusammenhang soll auch erwähnt werden, dass Erftstadt mit 509 Straftaten pro 10.000
Einwohner an letzter Stelle in der Kriminalitätsstatistik 2007 der kreisangehörigen Kommunen liegt.
Da Ängste die betroffenen Personen in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken und zu
unzumutbaren Situationen führen, sollten Überlegungen angestellt werden, wie das subjektive
Sicherheitsempfinden gesteigert werden kann.
Im allgemeinen treten Ängste zurück, wenn die Räume mit angenehmem Publikum frequentiert
sind, wenn die Räume sauber und übersichtlich sind, wenn gute Beleuchtung vorhanden ist, die
Räume gut einsehbar sind und mehr Kontrolle und Bewachung stattfindet . Auch die soziale
Kontrolle dieser Angsträume spielt in dem Zusammenhang eine große Rolle. Eine Mischung aus
Wohnen, Arbeiten und Freizeit sollte gewährleistet sein. Einrichtungen, wie Cafés, Restaurants
und qualitativ hochwertigen Läden erhöhen das Sicherheitsempfinden.
Die städteplanerische Veränderung dieser Bereiche wird zurzeit diskutiert.
Im
Bereich
des
Einkaufszentrums
Liblar
gibt
es
grundlegende
professionelle
Verbesserungsvorschläge, bei denen auch die Centerverwaltung beteiligt und einbezogen ist.
Der gesamte Bahnhofsbereich soll, nachdem die letzten Abstimmungen zur Anbindung des
Bahnhofes an die Osttangente (K45n), zwischen dem Straßenbaulastträger (Rhein-Erft-Kreis), der
Deutschen Bahn AG und der Stadt Erftstadt abgeschlossen sind, umgestaltet werden. Für den
Bahnhofsvorplatz soll ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Für den Bereich des Bürgerplatzes Liblar existieren bereits seit einigen Jahren konkrete
Planungen eines Ingenieurbüros. Diese Planungen konnten bislang nicht realisiert werden, da ein
vor Jahren gestellter Antrag auf Bezuschussung mit Städtebaufördermitteln abgelehnt wurde. Ein
solcher Antrag soll aber in näherer Zukunft in der Hoffnung auf positiven Bescheid nochmals
gestellt werden.
Der Bereich des Marktplatzes Lechenich wird durch die geplante Umgestaltung der Lechenicher
Altstadt noch Verbesserungen hinsichtlich Beleuchtung und Möblierung erfahren.
Darüber hinaus werden alle Bereiche sowohl von der Polizei, als auch vom Rechts- und
Ordnungsamt in gemeinsamer Aktion oder auch einzeln regelmäßig kontrolliert und bestreift.
In Vertretung
(Erner)
Beigeordneter
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