Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 95/2008
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.02.2008
Den beigefügten Antrag des Ortsvorstehers Herrn Kreutner leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.04.2008
26.08.2008
Antrag bzgl. Einrichtung von Parkflächen mit einstündiger Parkerlaubnis in der
Frankenstraße, E.-Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.02.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ausweisung von 2 Parkplätzen mit Auszeichnung einer Parkscheibenpflicht in der
Frankenstraße vor dem Haus Nr.106 ist nicht möglich. Hierbei würde es sich um eine
Reservierung von öffentlichem Verkehrsraum für „private Zwecke“ handeln. Die Einrichtung einer
Parkscheibenpflicht ist nur in größeren Straßenabschnitten möglich, an dem z.B. mehrere
Geschäfte mit Laufkundschaft (z.B.Bäckerei, Metzgerei) liegen. Hierzu muss ein allgemeines
öffentliches Interesse bestehen. Bei der Auszeichnung für nur ein einzelnes Geschäft würde es
sich um eine Parkplatzreservierung handeln. Dem Antrag kann daher nicht stattgegeben werden.
(Bösche)