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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung von Parkflächen mit einstündiger Parkerlaubnis in der Frankenstraße, E.-Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung von Parkflächen mit einstündiger Parkerlaubnis in der Frankenstraße, E.-Bliesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 95/2008 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.02.2008 Den beigefügten Antrag des Ortsvorstehers Herrn Kreutner leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 08.04.2008 26.08.2008 Antrag bzgl. Einrichtung von Parkflächen mit einstündiger Parkerlaubnis in der Frankenstraße, E.-Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.02.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Die Ausweisung von 2 Parkplätzen mit Auszeichnung einer Parkscheibenpflicht in der Frankenstraße vor dem Haus Nr.106 ist nicht möglich. Hierbei würde es sich um eine Reservierung von öffentlichem Verkehrsraum für „private Zwecke“ handeln. Die Einrichtung einer Parkscheibenpflicht ist nur in größeren Straßenabschnitten möglich, an dem z.B. mehrere Geschäfte mit Laufkundschaft (z.B.Bäckerei, Metzgerei) liegen. Hierzu muss ein allgemeines öffentliches Interesse bestehen. Bei der Auszeichnung für nur ein einzelnes Geschäft würde es sich um eine Parkplatzreservierung handeln. Dem Antrag kann daher nicht stattgegeben werden. (Bösche)