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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
34 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zum A 9512008 Antrag zur Einrichtung von Parkflächen mit einstündiger Parkerlaubnis in der Frankenstraße In meiner Stellungnahme zum o.g. Antrag begründete ich, warum die Ausweisung einer Parkscheibenpflicht nur in einem größeren Straßenabschnitt möglich ist. Gleichfalls habe ich auch darauf hingewiesen, dass in einem solchen Abschnitt mehrere Geschäfte (möglichst mit Laufkundschaft) vorhanden sein sollen, damit nicht der Vorwurf einer Einzelfallregelung (Begünstigung) aufkommen kann.. In der Frankenstraße befindet sich an der Stelle, wo laut Antrag die Parkscheibenpflicht eingeführt werden soll, nur ein einziges Geschäft. Weitere, benachbarte Geschäfte sind in diesem Straßenabschnitt leider nicht vorhanden. Bei Einfuhrung einer Parkscheibenpflicht (z.B. werktags zw. 9.00 Uhr und 17.00 Uhr) wird ein Teil der Anwohner ihre Fahrzeuge in andere, benachbarte Straßenabschnitte abstellen, was evtl. zu einem ungewollten, neuen Parkraumproblem (Verdrängungsprozess) fuhren könnte. Aus den o.g. Gründen kann ich, die beantragte Einfuhrung einer Parkscheibenpflicht in der Frankenstraße nicht befurworten. ---