Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
12.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 92/2008
Az.:
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 13.02.2008
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Betrifft:
Termin
12.03.2008
Bemerkungen
Weitere Zusammenarbeit mit der KDVZ Rhein-Erft-Rur
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.02.2008
Beschlussentwurf:
Der Bericht über die weitere Zusammenarbeit mit der KDVZ Rhein-Erft-Rur wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Mit V581/2007 habe ich die Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Zweckverband KDVZ Rhein-Erft-Rur
dargelegt.
Die KDVZ bietet den Mitgliedsverwaltungen eine Vielzahl von Verfahren an, die von den einzelnen
Kommunen in unterschiedlichen Kombinationen genutzt werden. Kernprodukte werden wegen der
bestehenden Abnahmepflicht grundsätzlich über die KDVZ-Umlage abgerechnet und gemäß den
Vertraglaufzeiten eingesetzt.
Die Produkte außerhalb des Kernbereiches werden von den Kommunen nachgefragt und nur bei
Nutzung des Verfahrens abgerechnet. Der Einsatz dieser Produkte liegt im Ermessen der einzelnen Kommunen. Bei Nichtabnahme werden keine Nutzungsentgelte abgerechnet.
Unabhängig von den Vertragslaufzeiten beabsichtige ich, die Anwendung Einwohnerwesen (EWO)
bis auf Weiteres mit Unterstützung der KDVZ einzusetzen.
Das Verfahren EWO mit integriertem Wahlverfahren unterliegt häufigen gesetzlichen Anpassungen
im Melderecht und wird von zwei nur für diesen Bereich verantwortlichen Mitarbeitern der KDVZ
betreut. Zum 01.01.2009 wird ein neues EWO incl. Wahlverfahren im gesamten Verbandsgebiet
implementiert.
Im Bereich FW wird derzeit die Finanzsoftware „KIRP“ eingesetzt. Die KDVZ plant, KIRP abzulösen und durch eine „Verbandslösung Finanzwesen“ mit integriertem Veranlagungswesen zu ersetzten. Die Auswahl der neuen Verbandslösung zieht für die Mitgliedsverwaltungen erhebliche
Konsequenzen nach sich. Dementsprechend hat die KDVZ ein Projekt „Marktsondierung Finanzwesen“ ins Leben gerufen und eine Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern der KDVZ und Vertretern
einzelner Kommunen gegründet. Diese Arbeitsgruppe, der Herr Binninger in seiner Funktion als
Kassenleiter angehört, hat als Ergebnis ihrer bisherigen Arbeit eine Empfehlung auf die beiden
Produkte OK.FIS und H&H ausgesprochen. Es sind noch weitere Prüfungen erforderlich um eine
Einschätzung zum besten Produkt zu erhalten.
Am 21.02.2008 wurden in einer Informationsveranstaltung der KDVZ die beiden Produkte allen
interessierten Verwaltungen vorgestellt. Hierbei wurde vereinbart, dass in einer kleinen
Arbeitsgruppe, der auch Herr Binninger angehört, die Ausschreibungskriterien für das neue
Finanzwesen festgelegt werden. Die Ausschreibung des neuen Finanzwesens soll dann auf dieser
Basis erfolgen.
Das Finanzwesen stellt die zentralste Anwendung in einer Kommune dar und kann als Drehscheibe zu den einzelnen Fachanwendungen bezeichnet werden. Die Kommunikationsbeziehungen der Fachanwendungen mit KIRP werden zurzeit über Schnittstellen hergestellt, deren
Funktion nur den Datentransport in Form einer Buchungssatzübergabe ermöglicht.
Mit Einführung eines neuen Finanzwesens sollten alle Fachanwendungen auf ihre Funktionalität
und Wirtschaftlichkeit hin untersucht werden. Die Möglichkeit einer Kommunikation der Anwendungen mit dem Finanzwesen über moderne Schnittstellen sollte hierbei im Vordergrund
stehen. Unter diesen Voraussetzungen müssen auch die von der KDVZ angebotenen Verfahren
beurteilt werden. Die Erkenntnisse aus der in den Ämtern durchgeführten Zufriedenheitsumfrage
werde ich in die Bewertung der Fachanwendungen ebenfalls einfließen lassen.
Aus dem beigefügten Sachstandsbericht der KDVZ vom 24.01.2008 geht die derzeitige Aufteilung
der einzelnen Kommunen auf die Nutzung der Finanzsoftware hervor. Gleichzeitig wird mit dem
Schreiben der Zeitpunkt für den geplanten Einsatz des neuen Finanzwesens abgefragt.
Die Ablösung von KIRP wird in enger Zusammenarbeit mit der Kämmerei vorgenommen. Das
neue Finanzwesen wird wegen dem derzeitigen Umstieg auf NKF frühestens zum 01.01.2010
eingesetzt.
Die Stadtwerke benötigen jedoch bereits zum 01.01.2009 eine neue Abrechnungssoftware auf
Grund eines Urteils des OVG Münster. Das Auswahlverfahren für dieses System erfordert vor der
Einführung eine neunmonatige Vorlaufzeit, weshalb die Entscheidung und Ausschreibung für ein
allgemeines Finanzwesen nicht abgewartet werden kann. Die Produktauswahl für die Stadtwerke
erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Kämmerei. Es wird bei der Abrechungssoftware größter
Wert auf Kompatibilität und moderne Schnittstellen gelegt. Ob das Abrechnungsverfahren bei der
KDVZ gehostet werden kann ohne Software-Support in Anspuch zu nehmen wird noch geprüft.
Sobald eine Aussage der KDVZ vorliegt, kann über die Einsatzmodalitäten entschieden werden.
Bis zur Implementierung des neuen Finanzwesens halte ich einen Umstieg auf alternative Fachanwendungen für nicht sinnvoll. Die Bewertung der Anwendungen ist an den Einsatztermin des
neuen Finanzwesens gekoppelt.
Der Einsatz von neuen Verfahren führt zu organisatorischen Änderungen in den Fachbereichen
und zu technischen Anpassungen in der DV-Landschaft.
Zur Planung und Vorbereitung dieser umfangreichen Maßnahmen halte ich es für überlegenswert,
zur Behandlung von fachspezifischen Fragen einen Arbeitskreis einzurichten, wie er sich in Kerpen
bereits bewährt hat.
-2-
(Bösche)
-3-