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Beschlussvorlage (Ausschreibung für den Bau eines Nahwärmenetzes und die Lieferung von Wärme für das Schulzentrum Lechenich - Beschluss über das Pflichtenheft und die weiteren Regularien für die Ausschreibung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausschreibung für den Bau eines Nahwärmenetzes und die Lieferung von Wärme für das Schulzentrum Lechenich - Beschluss über das Pflichtenheft und die weiteren Regularien für die Ausschreibung) Beschlussvorlage (Ausschreibung für den Bau eines Nahwärmenetzes und die Lieferung von Wärme für das Schulzentrum Lechenich - Beschluss über das Pflichtenheft und die weiteren Regularien für die Ausschreibung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 81/2008 Az.: 82 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 12.02.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 04.03.2008 Ausschreibung für den Bau eines Nahwärmenetzes und die Lieferung von Wärme für das Schulzentrum Lechenich - Beschluss über das Pflichtenheft und die weiteren Regularien für die Ausschreibung Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Ausgabenseite. Mittel stehen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.02.2008 Beschlussentwurf: 1. 2. 3. Für die europaweite Ausschreibung zur Errichtung und Betrieb eines Nahwärmenetzes sowie zur Lieferung von Wärme im Schulzentrum Lechenich wird das als Anlage 1 beigefügte Pflichtenheft beschlossen. Als Standort für ein Heiz- bzw. Blockheizwerk wird die in der Anlage 2 dargestellte Fläche im Bereich des Freibades festgelegt. Die Heizzentrale ist einzuhausen. Als Gestaltungsvorschlag wird der Ausschreibung die in der Anlage 3 dargestellte Anlage beigefügt. Begründung: Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft hat in seiner Sitzung am 28.11.2007 die Ausschreibung der im Beschlussentwurf unter 1. aufgeführten Leistungen im Wege eines ContractingVerfahrens beschlossen. Die Verwaltung wurde gebeten die Rahmenbedingungen für die Ausschreibung in einer gesonderten Vorlage zu konkretisieren. Hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird auf die Darstellungen in der Anlage 1 zur Vorlage V 430/2007 verwiesen. In Zusammenarbeit mit der EU-Consult GmbH, Ingenieurbüro für Energie- und Umwelttechnik, und der Unternehmensberatung Schmidt/Bechtle GmbH, die die Stadt auch bei der Ausschreibung der Leistungen für das Einsammeln von Müll beraten hat, wurden die für die Ausschreibung erforderlichen Verfahren vorbereitet und die benötigten Unterlagen erstellt. Die Rahmenbedingungen für die Ausschreibung sind in dem als Anlage 1 beigefügte Pflichtenheft zusammen gestellt. Die Vorgaben müssen mit dem Vergaberecht vereinbar sein. Die Ausschrei- bung soll für die Stadt ein möglichst wirtschaftliches Ergebnis erbringen und gleichzeitig eine hohe Versorgungssicherheit gewährleisten. Das Pflichtenheft trägt diesen Vorgaben Rechnung. Eine mögliche Variante zur Erzeugung der Grundlast im Nahwärmenetz stellt eine Holzhackschnitzel-Heizungsanlage dar. Diese hat mit einer Grundfläche von ca. 15 m x 22 m den höchsten Flächenbedarf. Als Standort für die Anlage kommt nur eine Fläche in Betracht, die eine möglichst kurze Anbindung an das Nahwärmenetz ermöglicht und die gut angefahren werden kann. Wie in der Anlage dargestellt, soll die Heizung im Schwimmbadbereich, unmittelbar angrenzend an den Parkplatz, errichtet werden. Mit dem Betreiber des Freibades besteht Einvernehmen über den Standort. Sofern ein Blockheizkraftwerk zur Ausführung kommt, soll dies auf dem selben Standort aufgestellt werden. Mit ca. 8 m x 5 m wäre bei dieser Variante der Platzbedarf erheblich geringer. In der Ausschreibung werden die technischen Vorgaben (Filtertechnik, Schornsteinhöhe...) für die Heizkraftwerke so gefasst, dass eine Beeinträchtigung des Schwimmbadbetriebes durch Geräusche oder Gerüche ausgeschlossen ist. Bei dem gewählten Standort für das Heizkraftwerk kann die notwendige Einhausung nicht durch eine Einfachst-Halle erfolgen. Die Ausschreibung sollte daher dementsprechende Vorgaben umfassen. (Bösche) -2-