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Dringlichkeitsentscheidung (Neuwahl der Delegierten der Stadt Erftstadt, Erftverband, Mitgliedergruppe 3 Dringlichkeitsentscheidung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,5 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Neuwahl der Delegierten der Stadt Erftstadt, Erftverband, Mitgliedergruppe 3
Dringlichkeitsentscheidung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 123/2008 Amt: 100 Az.: Datum: 26.02.2008 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 01.04.2008 Bemerkungen TOP Neuwahl der Delegierten der Stadt Erftstadt, Erftverband, Mitgliedergruppe 3 Dringlichkeitsentscheidung Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 42/2008 wird gem. § 60 (1) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Wahlvorschläge für die Delegiertenversammlung sind bis zum 03.03.2008 beim Erftverband einzureichen. Da eine fristgerechte Beschlussfassung im Hauptausschuss und Rat nicht mehr möglich ist, erfolgt die Beschlussfassung durch Dringlichkeitsentscheidung. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 123/2008 wird zugestimmt. Erftstadt, den 26.02.2008 (Bösche) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter