Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
13.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 186/2008
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 04.04.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
23.04.2008
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
23.04.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung
13.05.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB; Neubau von
Pflegeplätzen/Wohnungen und Arztpraxen in E. -Konradsheim
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.04.2008
Beschlussentwurf:
Dem Vorhaben der Firma PJK Konradsheim GmbH, Stadthalterhofallee 27, 50858 Köln
(Nutzungsänderung - Umbau und Sanierung von landwirtschaftlichen Gebäuden/Neubau von
Pflegeplätzen, Wohnungen und Arztpraxen) in E.-Konradsheim, Frenzenstraße 43, wird das
Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 34 (3a) BauGB erteilt.
Begründung:
Die Firma PJK Konradsheim GmbH hat mit Eingang vom 25.02.2008 einen Antrag auf Erteilung
eines Vorbescheides für die Nutzungsänderung und den Umbau bzw. die Sanierung von
landwirtschaftlichen Gebäuden in E.-Konradsheim, Frenzenstraße 43 (s. Anlagen), gestellt.
Beabsichtigt ist die Einrichtung von ca. 15 bis 20 Pflegeplätzen, ca. 50 seniorengerechten
Wohnungen - alternativ als Pflegewohnungen - , sowie die Errichtung von zwei Arztpraxen und
eines ambulanten Pflegedienstes.
Das Vorhaben liegt insgesamt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage von
Konradsheim gem. § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt für die betreffenden Grundstücke
„Dorfgebiet“ dar. Da innerhalb des ehemaligen Hofbereiches u. a. auch Gebäudeteile neu errichtet
bzw. erweitert werden und daraus Abweichungen im Sinne des § 34 (3a) BauGB entstehen, ist
eine Einzelfallentscheidung notwendig, über die der zuständige Fachausschuss entscheiden kann.
Da das Vorhaben Wohnbauzwecken dient, städtebaulich vertretbar und unter Würdigung
nachbarlicher Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, wird empfohlen, dem Vorhaben
zuzustimmen.
(Bösche)
-2-